Ihr Erbe: Vier Fragen, die Sie mit Ihren Kindern klären müssen
Niemand denkt gerne an den Tod. Trotzdem sollten Sie sich frühzeitig überlegen, wie Sie Ihr Vermögen weitergeben wollen.
Den Nachlass frühzeitig zu regeln vermeidet Konflikte unter den Erben. Am besten, man bespricht seine Pläne mit den Kindern.
Wie können Sie effizient sparen, günstig Geld anlegen und ausreichend fürs Alter vorsorgen?
Ist der Ehepartner gut abgesichert?
Verstirbt ein Ehepartner, so erhält der Überlebende die Hälfte des Nachlasses, wenn es keinen Ehevertrag gibt und kein Testament vorliegt. Die andere Hälfte geht an die Kinder. Diese auszuzahlen kann eine große Last sein, vor allem wenn der Nachlass eine werthaltige Immobilie enthält (Tabelle). Um den Partner abzusichern, wird oft ein Berliner Testament mit gegenseitiger Alleinerbeneinsetzung aufgesetzt. Mit Blick auf die Erbschaftsteuer kann das aber sehr ungünstig sein. Deshalb ist in solchen Fällen eine Nachlassplanung sehr wichtig.
Wann ist ein vorgezogenes Erbe sinnvoll?
Mit Schenkungen können Kinder frühzeitig am Vermögen der Familie beteiligt werden. Auch lassen sich Freibeträge bei der Schenkungsteuer nutzen, die alle zehn Jahre wieder aufleben.
Wichtig: Bei Schenkungen muss geklärt werden, ob eine Ausgleichungspflicht gegenüber den Geschwistern besteht. Auch eine Anrechnung auf den Pflichtteil muss geklärt werden. Vorsicht: Zu hohe oder zu früh erfolgte Schenkungen können die eigene Absicherung für das Alter gefährden.
Wer übernimmt das Eigenheim?
Ein Kind kann das Familienheim steuerfrei erben, wenn es unverzüglich selbst einzieht. Wichtig: Die Steuerfreiheit gilt nicht bei einer Schenkung. Bei der Erbteilung muss es den Geschwistern einen Ausgleich zahlen – bemessen am aktuellen Marktwert der Immobilie. Die Eltern können das Kind von der Ausgleichspflicht befreien, sofern die Geschwister mindestens ihre Pflichtanteile erhalten.
Testament oder Erbvertrag?
Mit einem Testament bekundet man seinen letzten Willen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge. In einem Erbvertrag regelt man den Nachlass vertraglich mit Angehörigen oder nicht verwandten Personen.
Das Erbe nicht in falsche Hände geben
Wer weder Ehepartner noch Kinder hat, der läuft Gefahr, dass sein Erbe in falsche Hände gerät. Dann kann es passieren, dass ein entfernter Verwandter zum Zuge kommt oder das Erbe dem Staat zufließt. Dem können Sie entgegenwirken:
- Verfassen Sie ein Testament, in dem Sie genau festlegen, welche Personen oder Organisationen den Nachlass erhalten sollen.
- Eine Vorsorgevollmacht für eine Person des Vertrauens hilft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst über Vermögensangelegenheiten zu entscheiden.
- Eine Bestattungsverfügung sorgt dafür, dass Sie so beerdigt werden, wie Sie es sich wünschen.
- Ein Testamentsvollstrecker regelt den Nachlass, falls es keinen Verwandten gibt, der diese Aufgabe übernehmen kann.
Weitere Informationen
Sie möchten Ihren Nachlass rechtzeitig regeln? Dann bestellen Sie das Merkblatt "Planen Sie Ihren Nachlass, bevor es dafür zu spät ist". Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) und reservieren Sie ein kostenloses Erstgespräch in einem VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.
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