Der Güterstand ist einer von vielen Faktoren, die die Aufteilung Ihres Vermögens beeinflussen
Nachlassberatung beim VZ
Vermögen einfach und wunschgemäß weitergeben
Die Nachlassexperten des VZ helfen Erblassern, ihr Vermögen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so aufzuteilen, wie sie es wünschen. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihre Hinterbliebenen finanziell absichern, wie Sie Streit unter den Erben vermeiden und Ihr Erbe steueroptimiert weitergeben können. Und wenn Sie möchten, sorgen wir als Testamentsvollstrecker dafür, dass Ihr Nachlass so verwaltet und aufgeteilt wird, wie Sie es in Ihrem letzten Willen festgelegt haben. Mit unserem Nachlass-Service unterstützen wir Ihre Erben bei der Nachlassabwicklung, von der Korrespondenz bis zur Erbaufteilung.
Wir beraten Sie im VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe:
Nachlassplanung für Erblasser
Eine vorausschauende Nachlassplanung sorgt dafür, dass Ihr Vermögen Ihren Wünschen entsprechend weitergegeben wird. Dafür müssen Sie wichtige Entscheidungen treffen und die richtigen Maßnahmen einleiten: Ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen, einen Testamentsvollstrecker einsetzen und die Aufteilung Ihrer Vermögenswerte klären, insbesondere Ihrer Immobilien. Die VZ-Nachlassexperten unterstützen Sie dabei, damit Sie für sich und Ihre Familien- und Vermögenssituation die beste Lösung bekommen.
Was bringt eine professionelle Nachlassplanung?
Das Güter- und das Erbrecht sind sehr komplex. Eine professionelle Nachlassplanung ist unbedingt zu empfehlen, wenn es um ein großes Vermögen geht oder wenn die Familienverhältnisse komplex sind – zum Beispiel mit Kindern aus mehreren Beziehungen. Unsere Nachlassexperten stellen sicher, dass der Vermögensübergang so abläuft, wie Sie als Erblasser es sich vorstellen. Mit einer Nachlassplanung schaffen Sie die besten Voraussetzungen dafür, dass Ihre Erben später nicht um den Nachlass streiten. Und schließlich hilft eine frühzeitige Nachlassplanung, unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.
Alles Wichtige für Ihre Nachlassplanung haben wir im Merkblatt "Planen Sie Ihren Nachlass, bevor es dafür zu spät ist" für Sie zusammengefasst.
Wie kann ich meinen Ehepartner besser absichern?
Ehepaare gehen oft davon aus, dass der überlebende Ehepartner das gemeinsame Vermögen erbt und genug Einkünfte hat. Doch dies ist nur der Fall, wenn Sie entsprechende Vorkehrungen treffen. Mit einer Nachlassplanung beim VZ VermögensZentrum stellen Sie sicher, dass Ihr Ehepartner nach Ihrem Tod genug Vermögen und Einkünfte hat und in Ihrem gemeinsamen Eigenheim wohnen bleiben kann. Die Absicherung kann mit verschiedenen ehe- und erbrechtlichen Möglichkeiten erreicht werden. Beliebte Maßnahmen wie das Berliner Testament sind nicht immer vorteilhaft. Lassen Sie sich von unseren unabhängigen Nachlassexperten beraten, damit Sie den Weg finden, der für Sie der Richtige ist.
Im Merkblatt "Den Ehepartner absichern: Für Einkünfte sorgen, Nachlass regeln" erfahren Sie, welche Vorkehrungen Sie treffen müssen, damit Ihr Ehepartner das gemeinsame Vermögen erbt und genug Einkünfte hat.
Welche Möglichkeiten habe ich, meine Kinder optimal zu berücksichtigen?
In vielen Fällen ist es vorteilhaft, bereits zu Lebzeiten Geld oder andere Vermögenswerte an Kinder oder Enkel weiterzugeben. Schenkungen gehören zur vorweggenommenen Erbfolge. Im Rahmen einer Nachlassplanung informieren unsere Experten Sie über die erbrechtlichen und steuerlichen Folgen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen aufteilen und Steuern für Ihre Nachkommen optimieren. Darüber hinaus prüfen wir, in welchem Umfang Ihre finanzielle Situation eine Schenkung zulässt und wie Sie steuerlich davon profitieren.
Das Merkblatt "Planen Sie Ihren Nachlass, bevor es dafür zu spät ist" zeigt Ihnen alles Wichtige für den optimalen Vermögensübergang. Das Merkblatt "Patchworkfamilien: Das ist beim Vererben zu beachten" zeigt, was Sie bei der Gestaltung Ihres Nachlasses beachten sollten.
Wie läuft die Nachlassplanung beim VZ ab?
Eine Nachlassplanung mit dem VZ VermögensZentrum läuft in fünf Schritten ab:
- Ausgangslage bestimmen: Die Nachlassexperten informieren sich über Ihre persönliche Situation, vor allem über Ihre Familienkonstellation und Vermögensstruktur.
- Status quo der Vermögenswerte bestimmen: Wir ermitteln, welche Vermögenswerte in den Nachlass fallen werden. Bei Ehepaaren wird jeder Vermögenswert der Frau, dem Mann oder dem gemeinsamen Vermögen zugeordnet.
- Gesetzliche Aufteilung darlegen: Wir legen dar, wie Ihr Vermögen nach dem Gesetz oder gemäß bisheriger Anordnungen (Testament, Ehe- oder Erbvertrag) unter den Erben aufgeteilt wird. Außerdem zeigen wir die Pflichtteile der einzelnen Erben auf.
- Gewünschte Aufteilung festlegen: Sie legen fest, wie Sie sich die Aufteilung wünschen. Unsere Nachlassexperten erarbeiten Lösungsvorschläge, wie sich diese Wünsche am besten umsetzen lassen.
- Maßnahmen umsetzen: Wenn Sie sich für eine Lösung entschieden haben, werden die Maßnahmen umgesetzt. Dazu zählt das Aufsetzen eines Testaments, Ehe- oder Erbvertrags und gegebenenfalls die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers. Hierbei unterstützen wir Sie gerne mit konkreten Empfehlungen für einen Rechtsanwalt oder Notar.
Lese-Tipp: Im Merkblatt "Nachlass regeln: So gehen Sie richtig vor" erfahren Sie, wie Sie die häufigsten Fehler von Erblassern vermeiden.
Was bringt eine Beratung beim VZ?
Mit einer Beratung beim VZ VermögensZentrum finden Sie für Ihre Fragestellung die richtige Lösung. Unser Angebot bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
- Sie erhalten eine individuelle Beratung mit verständlichen Antworten.
- Unsere maßgeschneiderten Vorschläge dienen Ihnen als optimale Entscheidungsgrundlage.
- Wir sind unabhängig. Aus sämtlichen am Markt erhältlichen Produkten empfehlen wir Ihnen die passenden und objektiv besten.
- Für die Umsetzung bekommen Sie einen Maßnahmenplan, der auf Ihre Gesamtsituation und Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
- Alle Gebühren werden transparent gemacht.
Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Für unsere Beratungsleistung geben wir Ihnen eine Zufriedenheitsgarantie.
Das Merkblatt "Was wir für Sie tun können" gibt Ihnen einen Überblick über unsere Beratungsdienstleistungen. Sie erfahren, wie unser Beratungsprozess abläuft und welchen Nutzen wir Ihnen bieten.
Aktuelles zu Rente, Geld, Immobilien, Steuern und Nachlass:
Testamentsvollstrecker
Als Testamentsvollstrecker sorgen wir dafür, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so aufgeteilt wird, wie Sie es festgelegt haben. Wir leiten alle notwendigen Maßnahmen ein, damit die Erbschaft bis zur Teilung im Wert nicht geschmälert wird. Und wir nehmen Ihren Erben alle organisatorischen Aufgaben ab. Im Rahmen einer Testamentsvollstreckung stehen wir Ihnen als unabhängige Berater und persönliche Ansprechpartner zur Seite. Wir unterstützen Sie und Ihre Erben bei jedem Schritt – von der Entwicklung einer tragfähigen Nachlasslösung bis zur Auflösung der Erbengemeinschaft.
Warum brauche ich einen Testamentsvollstrecker?
Die Abwicklung des Nachlasses kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein, selbst wenn Sie als Erblasser alles im Testament oder Erbvertrag geregelt haben. Ein Testamentsvollstrecker setzt Ihren letzten Willen um. Er sorgt dafür, dass Ihr Nachlass rasch und in Ihrem Sinne aufgeteilt wird. Während der Erbteilung kümmert er sich um die Nachlassverwaltung, insbesondere um Wertpapiere und Immobilien. Darüber hinaus stellt der Testamentsvollstrecker emotional eine nicht zu unterschätzende Entlastung für die Erben dar.
Warum sollte ich einen professionellen Testamentsvollstrecker auswählen?
Einen Testamentsvollstrecker sollten Sie sehr sorgfältig auswählen. Er sollte sich im Erbrecht sowie mit Geldanlagen, Steuern und Immobilien auskennen. Er sollte von den Erben akzeptiert werden, doch ein Verwandter, ein Freund oder einer der Erben ist oft nicht neutral und unabhängig. Am besten ist es, wenn Sie eine Institution Ihres Vertrauens, wie das VZ VermögensZentrum, mit der Testamentsvollstreckung beauftragen, die Ihre Finanzen und Ihre Ziele bereits kennt. Damit stellen Sie eine optimale, professionelle Erbteilung und Nachlassverwaltung sicher, und Ihre Erben werden von unabhängiger Seite bestmöglich unterstützt.
Lese-Tipp: Das Merkblatt "Testament verfassen" zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Wahl Ihres Testamentsvollstreckers achten sollten.
Für wen ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ratsam?
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist ratsam, zum Beispiel
- um Erben und Vermächtnisnehmern zeitnah eine ausgewogene Lösung zu präsentieren,
- um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden,
- wenn Immobilien, Lebensversicherungen oder Beteiligungen vorhanden sind,
- bei wirtschaftlich unerfahrenen oder minderjährigen Erben,
- bei kinderlosen Paaren oder Alleinstehenden oder
- bei einer Stiftungsgründung.
Ein Testamentsvollstrecker unterstützt, wenn bei der Erbteilung unerwartete Entwicklungen auftreten, zum Beispiel wenn es um viel Geld, mündliche Zusicherungen, Gegenstände von hohem emotionalem Wert oder die Verwendung des Elternhauses geht. Alles Wichtige dazu lesen Sie im Merkblatt "Testament schreiben".
Was kostet ein Testamentsvollstrecker?
Die Vergütung eines Testamentsvollstreckers richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins in der so genannten "Neuen Rheinischen Tabelle". Je nach Höhe des Vermögens beträgt die Vergütung 1,5 bis 4 Prozent des Nachlassvermögens. Erweist sich die Testamentsvollstreckung als besonders aufwendig, können Aufschläge hinzukommen. Um Klarheit über die Kosten der Testamentsvollstreckung zu schaffen, können Sie bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung die Vergütung im Testament festlegen.
Was bringt eine Beratung beim VZ?
Mit einer Beratung beim VZ VermögensZentrum finden Sie für Ihre Fragestellung die richtige Lösung. Unser Angebot bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
- Sie erhalten eine individuelle Beratung mit verständlichen Antworten.
- Unsere maßgeschneiderten Vorschläge dienen Ihnen als optimale Entscheidungsgrundlage.
- Wir sind unabhängig. Aus sämtlichen am Markt erhältlichen Produkten empfehlen wir Ihnen die passenden und objektiv besten.
- Für die Umsetzung bekommen Sie einen Maßnahmenplan, der auf Ihre Gesamtsituation und Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
- Alle Gebühren werden transparent gemacht.
Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Für unsere Beratungsleistung geben wir Ihnen eine Zufriedenheitsgarantie.
Das Merkblatt "Was wir für Sie tun können" gibt Ihnen einen Überblick über unsere Beratungsdienstleistungen. Sie erfahren, wie unser Beratungsprozess abläuft und welchen Nutzen wir Ihnen bieten.
Wie können Sie effizient sparen, günstig Geld anlegen und ausreichend fürs Alter vorsorgen?
VZ Nießbrauchdepot
Mit dem Nießbrauch verschenken Sie Teile Ihres Vermögens, erhalten aber weiterhin die Erträge daraus. Häufig wird das Modell bei Immobilien angewendet. Das senkt die Steuerbelastung für die Beschenkten. Eine Schenkung gegen Nießbrauch ist aber auch mit Wertpapieren möglich. Das VZ Nießbrauchdepot ist eine Lösung, um Vermögen steuergünstig an die nächste Generation weiterzugeben.
Schenkung mit Nießbrauch: Was ist das?
Eine häufig angewandte Methode, Steuern bei der Vermögensübergabe an die nächste Generation zu sparen, ist eine Schenkung mit Nießbrauch:
- Die beschenkte Person wird Eigentümerin des Vermögens (zum Beispiel einer Immobilie oder Wertpapiere).
- Die schenkende Person bezieht aber weiterhin die Erträge: Bei Immobilien sind es die Mieteinnahmen, bei Wertpapieren sind es Zinsen und Dividenden.
- Der steuerliche Wert der Schenkung wird um die erwarteten Erträge bis zum Lebensende des Schenkenden gemindert. Entsprechend niedriger ist die Schenkungssteuer.
Tipp: Wertpapiere lassen sich einfacher aufteilen als Immobilien. Wenn Sie mehrere Kinder haben, kann das eine elegante Lösung sein, Vermögen zu Lebzeiten gleichmäßig auf Ihre Kinder zu verteilen.
Mehr zu Schenkungen erfahren Sie im kostenfreien Merkblatt "Schenkung zu Lebzeiten: Vermögen steueroptimiert weitergeben".
Wie funktioniert das VZ Nießbrauchdepot?
Sie schenken Ihr Depot einer Person, mit der Sie näher verwandt sind und der Sie Teile Ihres Vermögens übertragen möchten. Die Schenkung und der Nießbrauch werden in einem Schenkungsvertrag festgehalten. Das geht ganz einfach:
- Sie übertragen die Wertpapiere an die beschenkte Person und erhalten weiterhin die Erträge, also Dividenden und Zinsen.
- Die Wertentwicklung des Depots bleibt bei der beschenkten Person. Dazu zählen Kursgewinne und Gutschriften aus Verkaufserlösen, aber auch Kursverluste und Verluste beim Verkauf von Wertpapieren.
- Der Steuerabzug erfolgt beim Depotinhaber und kann im Rahmen der individuellen Veranlagung mit dem Schenker ausgeglichen werden.
- Die Expertinnen und Experten des VZ VermögensZentrums übernehmen die Vermögensverwaltung für das Depot.
- Das VZ zahlt die Dividenden und Zinserträge an Sie aus.
Mehr erfahren Sie im kostenfreien Merkblatt "Schenkung: Steuern sparen mit dem VZ Nießbrauchdepot".
Wie viel Steuern können die Beschenkten sparen?
Ein großer Vorteil des Nießbrauchs ist die Steuerersparnis für den Beschenkten. Denn der Wert des Nießbrauchs wird vom verschenkten Vermögen (z. B. vom Wertpapierdepot) abgezogen. Das senkt den Steuerwert und reduziert die Schenkungssteuer.
Das verdeutlicht ein Beispiel: Ein 70-Jähriger schenkt seiner Tochter ein Depot im Wert von 600.000 Euro. Die erwarteten Erträge belaufen sich auf ca. 3,4 Prozent netto pro Jahr. Der Nießbrauch hat einen Wert von 202.400 Euro. Dieser wird vom steuerlichen Wert der Schenkung abgezogen. Dadurch sinkt dieser auf 397.600 Euro. Da die Tochter einen Freibetrag von 400.000 Euro geltend machen kann, fällt keine Schenkungssteuer an. Ohne Nießbrauch müsste sie 22.000 Euro Schenkungssteuer zahlen.
Eine frühzeitige Planung lohnt sich: Sind nach einer Schenkung mehr als 10 Jahre vergangen, können die steuerlichen Freibeträge für eine weitere Schenkung oder im Erbfall erneut genutzt werden.
Lese-Tipp: Alles Wichtige zum Verschenken und Vererben lesen Sie im neuen Leitfaden "Den Nachlass richtig planen".
Was sollten Sie bei Schenkungen beachten?
Nach der Schenkung verfügen Sie nicht mehr über das Depot und können keine Wertpapiere verkaufen. Wenn Sie jedoch Vermögen weitergeben und weiter Erträge daraus beziehen möchten, eignen sich Nießbrauchdepots dafür. Unter Umständen ist es sinnvoll, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Denn im Rahmen der individuellen Veranlagung kann der Steuerabzug beim Depotinhaber für die Erträge, die der Schenker erhält, berichtigt werden.
Je früher Wertpapiere oder Immobilien verschenkt werden, desto höher ist der Wert des Nießbrauchs und desto geringer die Steuerlast. Denn der Wert des Nießbrauchs berechnet sich aus dem Wert der Schenkung, der Rendite und einem Multiplikator, der sich aus der statistischen Restlebenserwartung des Schenkenden ableitet.
Vor der Schenkung sollten Sie prüfen, ob Sie sich die Schenkung wirklich leisten können. Rechnen Sie aus, wie viel Geld Sie für Ihre Altersvorsorge benötigen und wie viel Sie weggeben können.
Mehr erfahren Sie im kostenfreien Merkblatt "Schenkung zu Lebzeiten: Vermögen steueroptimiert weitergeben".
Was sind die Vorteile beim VZ VermögensZentrum?
Mit dem Nießbrauchdepot beim VZ VermögensZentrum profitieren Sie von der unabhängigen, fachübergreifenden Erfahrung unserer Expertinnen und Experten:
- Nachlassplanung: Das VZ unterstützt Sie dabei, Ihr Vermögen Ihren Wünschen entsprechend weiterzugeben.
- Vermögensverwaltung: Das VZ kombiniert die passende Anlagestrategie, eine persönliche Betreuung und eine effiziente Umsetzung zu günstigen Gebühren.
- Steuern: Bei allen Finanz- und Anlageentscheidungen zeigt Ihnen Ihre Beraterin oder Ihr Berater auf, welche Maßnahmen Steuervorteile mit sich bringen.
- Ruhestandsplanung: Vor einer Schenkung berechnet Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Sie, wie viel Vermögen Sie für die Absicherung des Alters benötigen.
Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Für die Beratungsleistung gibt Ihnen das VZ eine Zufriedenheitsgarantie.
Das Merkblatt "Was wir für Sie tun können" gibt Ihnen einen Überblick über unsere Beratungsdienstleistungen. Sie erfahren, wie der Beratungsprozess abläuft und welchen Nutzen das VZ VermögensZentrum bieten kann.
VZ Nachlass-Service für Erben
Ein Todesfall bedeutet neben Trauer und Leid meist auch viel Arbeit und Verantwortung für die Hinterbliebenen. Erben und Erbengemeinschaften können sich dabei professionell unterstützen lassen. Unser Nachlass-Service kümmert sich um Ihre Nachlassabwicklung. Wir unterstützen Sie bei administrativen Aufgaben und Korrespondenzen, klären die finanzielle Situation der Hinterbliebenen und tragen maßgeblich zu einer zügigen Nachlassaufteilung und Erbauseinandersetzung bei.
Was bringt eine professionelle Nachlassabwicklung?
Wer Erbe wird, stößt oft schnell an seine Grenzen. Trauernde Betroffene sehen sich vielen Aufgaben und dringenden Fristen gegenüber und haben Angst, Fehler zu machen. Nächste Angehörige sind oft überfordert, und in vielen Fällen sind die Kinder nicht vor Ort oder zeitlich anderweitig eingebunden. Ein professioneller Nachlass-Experte bietet hier wertvolle Unterstützung. Er hilft bei administrativen Angelegenheiten, der Klärung finanzieller Fragen, der Nachlassabwicklung und der Erbaufteilung. Selbst wenn der Nachlass nicht vollumfänglich geregelt ist und es zu Streit innerhalb der Erbengemeinschaft kommt: Mit professioneller Unterstützung im Rahmen des VZ Nachlass-Service gelingt die Nachlassabwicklung zügig und reibungslos.
Lese-Tipp: Das Merkblatt "Erbschaft – was nun?" erklärt die wichtigsten Fragen und Schritte einer Erbabwicklung.
Welche Unterstützung kann ich erwarten?
Bei welchen Aufgaben der Nachlass-Profi Ihnen zur Seite stehen soll, hängt einzig von Ihren Bedürfnissen ab. Viele Erben wünschen sich, dass alle wichtigen Institutionen und Unternehmen zeitnah über den Todesfall benachrichtigt werden, darunter auch das Nachlassgericht, die Rentenkasse und das Finanzamt. Mit professioneller Hilfe geht dies ganz einfach und es wird nichts vergessen. Auch haben Witwen und Witwer oft Sorge, wie es finanziell mit ihnen weitergeht. Der Nachlass-Experte ermittelt, wie Ihre Hinterbliebenenversorgung aus Renten und Vermögen nun aussieht. Die Kernaufgabe aber ist es, den Nachlass zu regeln. Der Nachlass-Experte findet heraus, was zum Nachlass des Verstorbenen gehört, erstellt das Nachlassverzeichnis, prüft, wer Erbe wird und hilft den Hinterbliebenen bei der Erbteilung. Auf Wunsch berät er die Erben, wie sie das neu erworbene Vermögen nutzen können.
Mehr erfahren Sie im kostenfreien Merkblatt "Erbschaft – was nun?".
Wie wird der Nachlass ermittelt und geregelt?
Der Nachlass-Experte geht wie folgt vor:
- Er recherchiert, welche Vermögenswerte zum Nachlass des Verstorbenen gehören. Bei Ehepaaren hängt dies vom Güterstand ab. Gibt es keinen Ehevertrag, gilt die Zugewinngemeinschaft.
- Er erstellt ein Verzeichnis mit allen Vermögenswerten des Verstorbenen. Das schafft einen Überblick und es können keine Erbstücke „verschwinden“.
- Er prüft, ob ein Testament oder Erbvertrag vorliegt oder die gesetzliche Erbfolge eintritt.
- Nun kann geklärt werden, wie der Nachlass nach dem Gesetz oder bestehender bisheriger Anordnungen unter den Erben aufgeteilt wird.
- Nun steht auch fest, ob es Vermächtnisnehmer gibt und welche Vermögenswerte diese erhalten.
Im Merkblatt "Erbschaft – was nun?" lesen Sie, welche Fristen Erben einhalten müssen, wie sie bei Konflikten Lösungen finden, ob sie Erbschaftsteuer bezahlen müssen und wie sie ihr Vermögen nach einer Erbschaft neu strukturieren.
Wie wird die Erbteilung durchgeführt?
Im Rahmen der Erbteilung – auch Erbauseinandersetzung genannt – unterstützen wir die Hinterbliebenen, den Willen des Erblassers umzusetzen. Das geht nicht immer unproblematisch vonstatten: Nicht selten sind sich Erben uneinig, zum Beispiel über die Auslegung des Testaments, die Verwendung des Elternhauses oder den Wert bestimmter Wertgegenstände. Konflikte können die Erbteilung jahrelang verzögern. Das gefährdet den Wert des Nachlasses und erschwert die Bewirtschaftung des Nachlasses, insbesondere wenn dieser Mietimmobilien oder Wertpapiere enthält. Als externe Berater erarbeiten wir Pläne für die Erbaufteilung und vermitteln unter den Erben. Damit tragen wir maßgeblich dazu bei, zügig Lösungen zu finden, die für alle Erben tragbar sind.
Das Merkblatt "Erbschaft – was nun?" zeigt Ihnen die Schritte der Erbabwicklung: Erfahren Sie, welche Fristen Sie einhalten müssen, wie Sie bei Konflikten Lösungen finden, ob Sie Erbschaftsteuer bezahlen müssen und wie Sie ihr Vermögen nach einer Erbschaft neu strukturieren.
Was umfasst der Nachlass-Service beim VZ?
Mit dem VZ Nachlass-Service erhalten Sie so viel Unterstützung, wie Sie wünschen oder benötigen. Das Angebot umfasst vier Bausteine:
- Wir unterstützen Sie bei anfallenden administrativen Aufgaben
- Wir klären die finanzielle Situation der Hinterbliebenen
- Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses, bei der Aufteilung des Nachlasses und der Erbteilung
- Wir bewerten und verkaufen Immobilien, Beteiligungen und Wertgegenstände
Für unseren Nachlass-Service berechnen wir ein gestaffeltes Honorar, das sich nach unserem tatsächlichen Aufwand richtet. Im Rahmen einer Verkaufsunterstützung ist die Vergütung prozentual abhängig vom Vermögenswert.
Wenn Sie mehr zum VZ Nachlass-Service erfahren möchten, bestellen Sie unser kostenfreies Merkblatt VZ Nachlass-Service.
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