Wir zeigen Ihnen, wie Sie steuerbegünstigt fürs Alter vorsorgen können.
Steuern
Sorgfältig planen und Steuern sparen
Steueroptimierung ist Teil eines soliden Finanzplans, der alle Vermögens- und Vorsorgefragen klärt. Denn die steuerliche Belastung ist ein wichtiges Kriterium für Finanz- und Anlageentscheidungen. Wenn Sie Ihre Steuern optimieren möchten, müssen Sie genau wissen, wo Sie mit Steuerbelastungen rechnen müssen und welche Maßnahmen Steuervorteile mit sich bringen.
Es braucht umfassendes Fachwissen zu Altersvorsorge, Geldanlagen, Immobilien und Nachlass, um Ihre Steuern langfristig so gering wie möglich zu halten. Informieren Sie sich gründlich oder holen Sie sich Rat: Sprechen Sie mit einer erfahrenen Fachperson im Rahmen einer unabhängigen Honorarberatung.
Wie können Sie effizient sparen, günstig Geld anlegen und ausreichend fürs Alter vorsorgen?
Bezahle ich mehr Steuern als nötig?
Steuern optimieren ist einfacher, als man denkt – und zahlt sich für Sie aus. Mit einer geschickten Steuerplanung lassen sich in vielen Fällen Tausende von Euro sparen. Dabei geht es um weit mehr als um die Einkommenssteuer.
Besonders groß ist das Sparpotenzial bei der Altersvorsorge, denn mit den richtigen Maßnahmen können Sie Ihre Sparbeiträge vollumfänglich von der Steuer absetzen. Auch bei der Wahl der Geldanlagen kann das Thema Steuern eine wichtige Rolle spielen. Und im Hinblick auf Ihren Ruhestand ist die Beratung durch einen unabhängigen Experten sinnvoll, da sich die gesamte steuerliche Situation verändern wird. Schließlich können auch unnötig hohe Erbschafts- und Schenkungssteuern anfallen, wenn diese nicht rechtzeitig optimiert werden. Im Beitrag "Steuern sparen: Was Sie bis zum Jahresende tun sollten" haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Geldanlagen: Auf welche Kapitalerträge zahle ich Steuern?
Es lohnt sich, die steuerlichen Folgen Ihrer Geldanlagen zu prüfen, denn Steuern können die Nettorendite erheblich schmälern. Auf Kapitalerträge wie Sparzinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und Gewinne bei Wertpapierverkäufen fällt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent an, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer. Doch es gibt Ausnahmen:
- Sparerpauschbetrag: Mit einem Freistellungsauftrag sind pro Person Kapitalerträge bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Nutzen Sie diesen auch für Ihre minderjährigen Kinder.
- Basisrente (Rüruprente): Im Rahmen der Basisrente ist bei ETF-Sparplänen der Wertzuwachs in der Ansparphase steuerfrei. Zudem können Sie die Beiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze von der Einkommenssteuer absetzen (2024: 27.565 Euro, Ehepaare das Doppelte).
- Fonds: Vor 2009 gekaufte "Altbestände" können steuerfrei sein.
- Gemeinnützige Stiftungen sind steuerbefreit. Stifter genießen umfangreiche Steuerbegünstigungen.
Grundsätzlich gilt: Bei Geldanlagen kommt es nicht allein auf die Steuern an. Entscheidend ist, dass die Nettorendite auf Dauer stimmt. Der kostenfreie Depot-Check beim VZ gibt Aufschluss darüber, ob Ihr Depot gut zusammengestellt ist. Wie Sie die Kosten Ihrer Geldanlagen senken, erfahren Sie im kostenfreien Merkblatt "Sparen bei der Geldanlage: Auf diese Gebühren sollten Sie achten".
Wie kann ich steuergünstig fürs Alter vorsorgen?
Bei der Basisrente können Sie hohe Beiträge einzahlen und steuerlich geltend machen. Das ist besonders interessant für Erwerbstätige, die ein hohes steuerpflichtiges Einkommen haben oder nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wie Selbstständige, Freiberufler, Manager und angestellte Top-Verdiener.
2024 gelten diese gesetzlichen Maximalbeträge:
- Ledige können 27.565 Euro pro Jahr einzahlen, Ehepaare 55.130 Euro.
- Die Beträge können vollumfänglich als Altersvorsorgeaufwand in der Steuererklärung angegeben werden.
Die kostengünstige Basisrente mit ETFs beim VZ kombiniert Altersvorsorge mit Versicherungsschutz, ertragsstarken ETF-Anlagen und Steuervorteilen. In der Ansparphase fällt keine Kapitalertragssteuer an, da der Wertzuwachs steuerfrei ist. Erst die Rentenzahlungen unterliegen der Einkommensteuer. In der Regel ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter niedriger. Der zu versteuernde Anteil der Rente liegt bei 84 Prozent (bei Rentenbeginn 2024).
Wie vermeide ich hohe Steuern auf Abfindungen?
Bei Abfindungen geht oft viel Geld für Steuern verloren. Abfindungen müssen voll versteuert werden, und je höher die Summe, desto höher der Steuersatz. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Abgabenlast erheblich zu reduzieren, zum Beispiel:
- Zeitpunkt der Auszahlung verschieben
- In eine Betriebs- oder Rüruprente einzahlen
- Vorauszahlungen an die Krankenversicherung leisten
- Fünftel-Regel anwenden
Vor der Auszahlung sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber planen, wie die Abfindung am steuerschonendsten gestaltet werden kann, damit von der Abfindung netto deutlich mehr übrig bleibt. Wie Sie Ihre Steuerbelastung bei Abfindungen senken können, lesen Sie im kostenfreien Merkblatt "Abfindung: In wenigen Schritten viel Steuern sparen".
Zahle ich im Ruhestand weniger Steuern?
Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Einkünfte versteuern. Sie sollten einige Besonderheiten kennen:
- Die gesetzliche Rente und Privatrenten werden nur zum Teil besteuert, Betriebs-, Riester- und Rürup-Renten hingegen vollständig. Wenn Sie Ihre Rentenlücke aus Ihrem Vermögen decken, ist diese "Zusatzrente" steuerfrei.
- Sie müssen nur Einkünfte über dem Grundfreibetrag versteuern. Dieser beträgt (2024) 23.208 Euro für Verheiratete und 11.604 Euro für Ledige, Witwen oder Witwer.
- Von Ihren Einkünften können Sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen wie z. B. hohe Gesundheitskosten und den Altersentlastungsbetrag abziehen. Das senkt die Einkommenssteuer.
- Bei Minijobs und im gewissen Rahmen auch ehrenamtlichen Tätigkeiten müssen Sie keine Steuern zahlen.
Im Ruhestand ist der persönliche Steuersatz oft niedriger. Trotzdem können Steuern das Rentnerbudget erheblich schmälern. Bei der Ruhestandsplanung und bei der Einkommensplanung im Ruhestand sollten Sie deshalb Steuern als festen Ausgabenposten einplanen.
Tipp: Wie Sie Ihr Altersvorsorgekapital einsetzen, sollten Sie keinesfalls nur von den Steuern abhängig machen. Andere Faktoren sind in der Regel ebenso wichtig, allen voran die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen. Wie Sie Ihre Renteneinkünfte steuerfrei aus Ihrem Vermögen erhöhen, lesen Sie im kostenfreien Merkblatt "Etappenstrategie – so sichern Sie Ihr Einkommen im Ruhestand".
Sind Schenkungen steuerlich sinnvoll?
Schenkungen zu Lebzeiten haben viele Vorteile: Mit Schenkungen können Sie den Übergang Ihres Vermögens bestmöglich planen. Während Sie beim Vererben Ansprüche von Pflichterben erfüllen müssen, können Sie Ihr Vermögen beim Verschenken völlig frei verteilen. Der größte Vorteil aber ist, dass die Freibeträge bei der Schenkungssteuer alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können. Bei der Erbschaftssteuer hingegen gibt es keinen Spielraum.
Ein Beispiel: Nachkommen haben bei der Erbschafts- und der Schenkungssteuer einen Freibetrag von 400.000 Euro. Sie können Ihren Kindern alle zehn Jahre steuerfrei eine Schenkung in dieser Höhe zukommen lassen. Im Erbfall müssen Ihre Kinder Beträge oberhalb des Freibetrags versteuern.
Mit einer frühzeitigen Nachlassplanung können Sie viel Geld vor dem Finanzamt retten. Informieren Sie sich mit dem kostenfreien Merkblatt und in unseren Wissensbeiträgen über Freibeträge, Steuersätze und wie Sie mit Schenkungen Steuern sparen.
Was kann ich tun, damit meine Erben Steuern sparen?
Bei der Erbschafts- und der Schenkungssteuer hat Ihr Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro. Darüber hinaus können Sie ihm das Familienheim steuerfrei übertragen. Ihre Kinder erben von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei, Ihre Enkel 200.000 Euro. Für alle anderen gilt ein wesentlich niedriger Freibetrag von 20.000 Euro. Dazu gehören Geschwister, entfernte Verwandte sowie unverheiratete Lebenspartner und Freunde. Weitere Freibeträge finden Sie hier.
Mit Schenkungen können Sie diese Freibeträge alle 10 Jahre erneut ausschöpfen. Wird eine Immobilie verschenkt, schmälert ein Wohn- oder Nießbrauchrecht den Steuerwert. Vermögen, das Sie einer Stiftung schenken oder vererben, ist steuerfrei. Möchten Sie eine größere Schenkung an Ihre Nachkommen machen, erhalten Sie wertvolle Informationen im kostenfreien Merkblatt "Schenkungen zu Lebzeiten: Vermögen steueroptimiert weitergeben".
Wie wirkt sich meine Immobilie steuerlich aus?
Eigentum verpflichtet – auch zum Steuern zahlen. Das gilt für das selbst bewohnte Eigenheim und Ferienhaus ebenso wie für Renditeimmobilien zum Vermieten. Die aktuell hohen Immobilienpreise schlagen sich auch auf die Steuer durch:
- Die Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem Kaufpreis.
- Die Grundsteuer wird nach der Reform 2025 auf Basis des aktuellen Werts des Hauses berechnet.
- Bei Mietobjekten können Sie viele Ausgaben steuerlich absetzen, jedoch machen viele mit dieser Kapitalanlage trotzdem ein Minus.
- Beim Vererben und Verschenken reichen die steuerlichen Freibeträge aufgrund der hohen Immobilienpreise immer häufiger nicht mehr aus. Es kommt daher oft zu hohen Steuerforderungen durch die Finanzämter.
- Verkaufen Sie eine Immobilie, die in den letzten Jahren stark im Wert gestiegen ist, kann die Steuerlast sehr hoch ausfallen und Ihren Verkaufsgewinn schmälern. Wenn Ihnen die Immobilie aber schon mindestens zehn Jahre gehört, ist der Zugewinn beim Verkauf steuerfrei.
Hinterfragen Sie, wie Sie – nicht nur aus steuerlicher Sicht – im Hinblick auf den Ruhestand mit Ihren Immobilien verfahren möchten und ob es vielleicht bessere Anlagemöglichkeiten für Ihr Vermögen gibt. Mehr erfahren Sie in unseren Merkblättern "Immobilien im Alter" und "Immobilien im Nachlass".
Welche Steuervorteile hat eine Stiftung?
Mit einer Stiftung können Sie einen Teil Ihres Vermögens steuerfrei für einen guten Zweck einsetzen. Das ist besonders vorteilhaft, wenn Sie die Stiftung noch zu Lebzeiten gründen:
- Als Stifterin oder Stifter bringen Sie das Kapital steuerfrei in die Stiftung ein und mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen für viele Jahre.
- Haben Sie als Stifterin oder Stifter selbst geerbt, können Sie die Erbschaft bis zu 24 Monate nach Erhalt ebenfalls steuerbegünstigt in die Stiftung einbringen.
- Die Erträge des Stiftungsvermögens sind steuerfrei und kommen vollständig dem Stiftungszweck zugute.
Was Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie eine eigene Stiftung gründen, erfahren Sie in unserem kostenfreien Merkblatt.
Wie kann ich als Grenzgänger Steuern sparen?
Die staatlich geförderte Altersvorsorge in Deutschland bietet Grenzgängerinnen und Grenzgängern enormes Steuersparpotenzial:
- Bei einer Direktversicherung können sie Beiträge bis zu 7.248 Euro steuerlich absetzen (alle Werte 2024).
- Bei der Rürup- oder Basisrente können sie sogar 27.565 Euro pro Jahr einzahlen (Ehepaare das Doppelte) und vollumfänglich als Vorsorgeaufwand absetzen. In der Sparphase fällt keine Kapitalertragssteuer an, der Wertzuwachs ist steuerfrei. Die Renten müssen versteuert werden. Der vermeintliche Tipp, Pensionskassenguthaben steuerfrei nach Deutschland zu holen, indem es direkt in eine Rürup-Rente eingezahlt wird, verschiebt nur den Zeitpunkt der Besteuerung nach hinten.
- Keine Steuervorteile haben Grenzgänger in der Schweiz bei der Säule 3a oder bei freiwilligen Beiträgen in die Pensionskasse ("PK-Einkauf"), da diese nur für Erwerbstätige mit Wohnsitz in der Schweiz gelten. Die Säule 3b ist eine freie Vorsorge ohne Steuervergünstigungen.
Welche Möglichkeiten Sie haben, als Grenzgänger Steuern zu sparen und worauf Sie sonst noch achten sollten, lesen Sie in unserem kostenfreien Merkblatt "Altersvorsorge für Grenzgänger".
Auszeichnungen
Bester Vermögensverwalter
Das VZ ist zum 3. Mal in Folge bester Vermögensverwalter Deutschlands
Auszeichnung der Fuchsbriefe
Das VZ VermögensZentrum erhält das Siegel Trusted Wealth Manager 2024
Top 3 im Private Banking Test
Die Gesellschaft für Qualitätsprüfung bescheinigt dem VZ exzellente Beratungsqualität
Vertrauenssiegel F.A.Z-Institut
Zum vierten Mal in Folge erhält das VZ VermögensZentrum die Auszeichnung – 2024 als Branchensieger
Geprüfte Nachhaltigkeit
Das Fondsmandat des VZ VermögensZentrums wurde für seinen hohen ESG-Score ausgezeichnet
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