Geldanlagen: Auf welche Kapitalerträge zahle ich Steuern?
Es lohnt sich, die steuerlichen Folgen Ihrer Geldanlagen zu prüfen, denn Steuern können die Nettorendite erheblich schmälern. Auf Kapitalerträge wie Sparzinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und Gewinne bei Wertpapierverkäufen fällt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent an, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer. Doch es gibt Ausnahmen:
- Sparerpauschbetrag: Mit einem Freistellungsauftrag sind pro Person Kapitalerträge bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Nutzen Sie diesen auch für Ihre minderjährigen Kinder.
- Basisrente (Rüruprente): Im Rahmen der Basisrente ist bei ETF-Sparplänen der Wertzuwachs in der Ansparphase steuerfrei. Zudem können Sie die Beiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze von der Einkommenssteuer absetzen (2024: 27.565 Euro, Ehepaare das Doppelte).
- Fonds: Vor 2009 gekaufte "Altbestände" können steuerfrei sein.
- Gemeinnützige Stiftungen sind steuerbefreit. Stifter genießen umfangreiche Steuerbegünstigungen.
Grundsätzlich gilt: Bei Geldanlagen kommt es nicht allein auf die Steuern an. Entscheidend ist, dass die Nettorendite auf Dauer stimmt. Der kostenfreie Depot-Check beim VZ gibt Aufschluss darüber, ob Ihr Depot gut zusammengestellt ist. Wie Sie die Kosten Ihrer Geldanlagen senken, erfahren Sie im kostenfreien Merkblatt "Sparen bei der Geldanlage: Auf diese Gebühren sollten Sie achten".
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