Unsere Nachlassplanung sichert Ihre Familie ab und spart Ihren Erben viel Geld.
Erben & Vererben
Halten Sie Ihre Wünsche rechtzeitig fest
Sorgen Sie schon heute mit einer Nachlassplanung dafür, dass Ihr Vermögen später so weitergegeben wird, wie Sie es sich wünschen. Und stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie sie nicht mehr äußern können.
Dafür müssen Sie frühzeitig wichtige Entscheidungen treffen und die richtigen Maßnahmen einleiten: Die Aufteilung Ihrer Vermögenswerte und vor allem Ihrer Immobilien klären, ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen und einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Diese Schritte sind anspruchsvoll und hängen von den geltenden güter- und eherechtlichen, erbrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Vorschriften ab.
Wie können Sie effizient sparen, günstig Geld anlegen und ausreichend fürs Alter vorsorgen?
Wer erbt gemäß der gesetzlichen Erbfolge?
Wenn Sie keine Anweisungen darüber hinterlassen, wer Ihr Vermögen erhalten soll, wird Ihr Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Bei Verheirateten erben der Ehepartner und die Kinder, bei Kinderlosen und Alleinstehenden auch die Eltern oder Geschwister. Leben diese nicht mehr, kommen entferntere Verwandte zum Zuge.
Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und nicht nach dem persönlichen Verhältnis. Unverheiratete Lebenspartner beispielsweise gehen leer aus. Um das zu verhindern, müssen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Informieren Sie sich über die gesetzliche Aufteilung bei Alleinstehenden und bei Verheirateten.
Wie regle ich meinen Nachlass?
Sie können die gesetzliche Erbfolge mit mehreren Maßnahmen beeinflussen:
- Eherechtlich: Verheiratete leben in einer Zugewinngemeinschaft, einer Gütergemeinschaft oder vereinbaren Gütertrennung. Der Güterstand hat einen großen Einfluss auf das Erbe.
- Erbrechtlich: Möchten Sie die gesetzliche Erbfolge abändern, brauchen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag.
Im Testament können Sie Erben einsetzen und Vermächtnisse aussprechen. Achten Sie darauf, dass das Testament formell korrekt ist und keine Pflichtteilsansprüche verletzt. Sie können es jederzeit ändern. Ein Erbvertrag zwischen Ihnen und Ihren Erben hat eine stärkere Bindungswirkung und ist kaum zu ändern. Viele Ehepaare haben ein "Berliner Testament", was häufig nicht optimal ist. Worauf Sie bei Ihrem letzten Willen achten müssen und in welchen Fällen Sie welche Form wählen sollten, erfahren Sie im Merkblatt "Testament verfassen: So gehen Sie richtig vor".
Wie kann ich meine Familie absichern?
Bei Verheirateten erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge der Ehepartner und die Kinder. Die Aufteilung hängt maßgeblich vom Güterstand, den Familienverhältnissen und von der Zusammensetzung des ehelichen Vermögens ab.
Um sich gegenseitig zu begünstigen, setzen viele Ehepaare ein "Berliner Testament" auf. Damit erbt zunächst der Ehepartner alles, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Allerdings ist das Berliner Testament kaum zu ändern und die Steuerbelastung kann unnötig hoch sein.
Patchworkfamilien benötigen ein Testament. Falsche oder fehlende Regelungen können dazu führen, dass sogar eigene Kinder leer ausgehen, hohe Steuern anfallen und es zu Streit um das Erbe kommt. Ist das Paar unverheiratet, hat der neue Partner keinerlei Anspruch aufs Erbe. Mehr erfahren Sie im Merkblatt "Patchworkfamilien: Das ist beim Vererben zu beachten".
Soll ich zu Lebzeiten Schenkungen machen?
Vermögen zu Lebzeiten zu verschenken statt zu vererben hat viele Vorteile:
- Sie können den Vermögensübergang besser planen.
- Die Beschenkten erhalten das Geld zum benötigten Zeitpunkt, zum Beispiel für einen Hauskauf oder eine Unternehmensgründung.
- Sie erleben die Freude der Beschenkten mit.
- Sie können Steuerfreibeträge alle 10 Jahre erneut nutzen.
- Sie können Ihr Vermögen freier aufteilen, als wenn es vererbt wird.
Schenkungen lassen sich in der Regel nicht rückgängig machen. Geben Sie zu viel weg, bringen Sie Ihre finanzielle Absicherung in Gefahr. Planen Sie daher frühzeitig und umsichtig, damit Ihnen im Ruhestand genug Geld zum Leben bleibt. Alles Wichtige über die "Vorweggenommene Erbfolge" erfahren Sie im Merkblatt "Schenkung zu Lebzeiten: Vermögen sinnvoll weitergeben".
Worauf muss ich achten, wenn ich Immobilien vererbe?
In vielen Familien stecken große Teile des Vermögens in Immobilien. Hausbesitzer möchten diese an ihre Nächsten weitergeben. Vielen ist nicht bewusst, dass Immobilien ihre Erben oft vor große Herausforderungen stellen:
- Kinder wünschen sich meist lieber Geld als eine Immobilie.
- Oft kann oder möchte keines der Kinder das Elternhaus übernehmen.
- Die Kosten für Renovierungen und Modernisierungen sind vielfach sehr hoch.
- Unverheiratete Lebenspartner werden mit hohen Erbschaftsteuern belastet.
Mit einer vorausschauenden Planung können Sie einiges vermeiden. Besprechen Sie mit Ihrem Partner und Ihren Nachkommen, was aus Ihren Immobilien werden soll. Oft ist es besser, sich von einer Immobilie zu trennen und den Erlös anderweitig einzusetzen. Mehr zum Thema lesen Sie im Merkblatt "Immobilien im Alter – das müssen Sie wissen".
Was kann ich tun, damit meine Erben Steuern sparen?
Bei der Erbschafts- und der Schenkungssteuer hat Ihr Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro. Darüber hinaus können Sie ihm das Familienheim steuerfrei übertragen. Ihre Kinder erben von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei, Ihre Enkel 200.000 Euro. Für alle anderen gilt ein wesentlich niedriger Freibetrag von 20.000 Euro. Dazu gehören Geschwister, entfernte Verwandte sowie unverheiratete Lebenspartner und Freunde. Weitere Freibeträge finden Sie hier.
Mit Schenkungen können Sie diese Freibeträge alle 10 Jahre erneut ausschöpfen. Wird eine Immobilie verschenkt, schmälert ein Wohn- oder Nießbrauchrecht den Steuerwert. Vermögen, das Sie einer Stiftung schenken oder vererben, ist steuerfrei. Möchten Sie eine größere Schenkung an Ihre Nachkommen machen, erhalten Sie wertvolle Informationen im kostenfreien Merkblatt "Schenkungen zu Lebzeiten: Vermögen steueroptimiert weitergeben".
Ist es für mich sinnvoll, Vermögen in eine Stiftung einzubringen?
Besitzen Sie ein Unternehmen, Immobilien oder eine wertvolle Sammlung? Und möchten Sie diesen Nachlass regeln? Mit einer Stiftung können Sie Ihr Lebenswerk bewahren und einem guten Zweck zukommen lassen. Sie können Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung einbringen oder selbst eine Stiftung gründen:
- Als Stifterin oder Stifter bringen Sie Kapital steuerfrei in die Stiftung ein und mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen für viele Jahre. Das ist besonders vorteilhaft, wenn Sie die Stiftung noch zu Lebzeiten gründen
- Haben Sie als Stifterin oder Stifter selbst geerbt, können Sie die Erbschaft bis zu 24 Monate nach Erhalt steuerbegünstigt in die Stiftung einbringen.
- Die Erträge des Stiftungsvermögens sind steuerfrei und kommen vollständig dem Stiftungszweck zugute.
Viele Stifterinnen und Stifter bevorzugen eine Mischform: Sie errichten die Stiftung mit einer geringen Starteinlage zu Lebzeiten und verfügen, dass Vermögenswerte aus ihrem Nachlass in die Stiftung fließen. Was Sie sonst noch wissen sollten, wenn Sie eine eigene Stiftung gründen, erfahren Sie in unserem kostenfreien Merkblatt.
Was machen viele Erblasser falsch?
Die meisten Erblasser regeln ihren Nachlass falsch oder gar nicht. Damit riskieren sie, dass sie ihre Familie nicht ausreichend absichern und ihr Vermögen nicht wunschgemäß weitergeben. Treffen Sie die richtigen Vorkehrungen. Für Erben sind vier Dinge wichtig:
- klare Regelungen der Vermögensaufteilung, zum Beispiel in einem Testament oder Erbvertrag,
- kein Streit um das Erbe, sondern ein frühzeitiges und offenes Gespräch,
- Steuern sparen, vor allem durch das Nutzen von Freibeträgen,
- und dass Dokumente wie das Testament oder Vollmachten vorliegen und gültig sind (die meisten haben formale Fehler).
Bei der Nachlassplanung geht es darum, die Vermögenswerte Ihres gesamten Lebens weiterzugeben. Wie Sie dies am besten angehen, lesen Sie im Merkblatt "Immobilien im Alter – das müssen Sie wissen" und im Merkblatt "Nachlass regeln: So gehen Sie richtig vor".
Was sind die größten Herausforderungen für Erben?
Die Erbengemeinschaft verfügt gemeinsam über den Nachlass, bis die Erbteilung abgeschlossen ist. Sie stellen das Nachlassvermögen zusammen und verwalten den Nachlass, u.a. kümmern sie sich darum, Rechnungen zu bezahlen und herauszufinden, welche Ansprüche aus Versicherungs- und Vorsorgeleistungen bestehen.
Sie eröffnen das Testament bzw. den Erbvertrag, erarbeiten eine Teilungsvereinbarung und setzen diese um. Entscheidungen können die Erben nur einstimmig fällen, für Schulden des Verstorbenen haften sie solidarisch. Alles Wichtige lesen Sie im Wissensbeitrag für Erbengemeinschaften.
Ein Nachlass besteht häufig aus unterschiedlichen Vermögenswerten, wie Bargeld, Immobilien, Wertpapieren und Wertgegenständen. Prüfen Sie, ob Ihr Vermögen mit der Erbschaft noch entsprechend Ihres Risikoprofils strukturiert ist. Informieren Sie sich, welche Geldanlagen Ihnen den meisten Nutzen bringen, und lassen Sie sich beraten, welche Vermögensstruktur zu Ihnen passt. Mehr erfahren Sie im kostenfreien Merkblatt "Plötzlich Geld: So legen Sie Ihr Vermögen richtig an".
Welche Unterstützung bietet ein Testamentsvollstrecker?
Sind Erben mit der Erbteilung überfordert, verzögert sich die Erbteilung. Das kann viel Geld kosten und führt oft zu Streit. Will der Erblasser seine Erben entlasten, kann er in seinem letzten Willen einen Testamentsvollstrecker benennen. Dieser sorgt für eine zügige Erbteilung. Ein Testamentsvollstrecker empfiehlt sich insbesondere:
- bei einem größeren Nachlassvermögen,
- bei einem Nachlass, der Immobilien oder ein Unternehmen enthält, und
- bei komplexen Familien- und Vermögensverhältnissen.
Als Testamentsvollstrecker empfiehlt sich eine unabhängige Person oder Institution mit Erfahrung in erbrechtlichen Angelegenheiten. Im Merkblatt "Leitfaden für die Angehörigen" lesen Sie, welche Aufgaben der Testamentsvollstrecker übernimmt.
Ich bin Grenzgänger. Worauf muss ich bei der Nachlassplanung achten?
Als Grenzgänger vererben Sie genauso wie jeder andere mit Wohnsitz in Deutschland. Ihr Nachlass geht entweder gemäß der gesetzlichen Erbfolge an Ihre nächsten Angehörigen oder Sie schaffen ehe- oder erbrechtliche Regelungen.
Der Unterschied: Teile Ihres Nachlasses dürften sich in der Schweiz befinden, wie Kontoguthaben, Pensionskassenkapital, Immobilien und die Hinterbliebenenversorgung. Im Rahmen der Nachlassplanung sollten Sie sich informieren, wie diese aufgeteilt, an Ihre Erben in Deutschland ausgezahlt und besteuert werden.
Mit einer vorausschauenden Nachlassplanung sorgen Sie dafür, dass Ihr Vermögen Ihren Wünschen entsprechend weitergegeben wird und Ihre Erben bei der Erbteilung weder Streit noch Probleme bekommen. Verfassen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag, setzen Sie einen Testamentsvollstrecker ein und klären Sie die Aufteilung Ihrer Vermögenswerte. Professionelle Nachlassexperten helfen Ihnen, für Ihre Familien- und Vermögenssituation die beste Lösung zu finden. Das wichtigste in Kürze finden Sie in unserem kostenfreien Merkblatt "Nachlass regeln: So gehen Sie richtig vor".
Auszeichnungen
Bester Vermögensverwalter
Das VZ ist zum 3. Mal in Folge bester Vermögensverwalter Deutschlands
Auszeichnung der Fuchsbriefe
Das VZ VermögensZentrum erhält das Siegel Trusted Wealth Manager 2024
Top 3 im Private Banking Test
Die Gesellschaft für Qualitätsprüfung bescheinigt dem VZ exzellente Beratungsqualität
Vertrauenssiegel F.A.Z-Institut
Zum vierten Mal in Folge erhält das VZ VermögensZentrum die Auszeichnung – 2024 als Branchensieger
Geprüfte Nachhaltigkeit
Das Fondsmandat des VZ VermögensZentrums wurde für seinen hohen ESG-Score ausgezeichnet
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