Wie kann ich meine Familie absichern?
Bei Verheirateten erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge der Ehepartner und die Kinder. Die Aufteilung hängt maßgeblich vom Güterstand, den Familienverhältnissen und von der Zusammensetzung des ehelichen Vermögens ab.
Um sich gegenseitig zu begünstigen, setzen viele Ehepaare ein "Berliner Testament" auf. Damit erbt zunächst der Ehepartner alles, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Allerdings ist das Berliner Testament kaum zu ändern und die Steuerbelastung kann unnötig hoch sein.
Patchworkfamilien benötigen ein Testament. Falsche oder fehlende Regelungen können dazu führen, dass sogar eigene Kinder leer ausgehen, hohe Steuern anfallen und es zu Streit um das Erbe kommt. Ist das Paar unverheiratet, hat der neue Partner keinerlei Anspruch aufs Erbe. Mehr erfahren Sie im Merkblatt "Patchworkfamilien: Das ist beim Vererben zu beachten".