Wer erbt gemäß der gesetzlichen Erbfolge?
Wenn Sie keine Anweisungen darüber hinterlassen, wer Ihr Vermögen erhalten soll, wird Ihr Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Bei Verheirateten erben der Ehepartner und die Kinder, bei Kinderlosen und Alleinstehenden auch die Eltern oder Geschwister. Leben diese nicht mehr, kommen entferntere Verwandte zum Zuge.
Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und nicht nach dem persönlichen Verhältnis. Unverheiratete Lebenspartner beispielsweise gehen leer aus. Um das zu verhindern, müssen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Informieren Sie sich über die gesetzliche Aufteilung bei Alleinstehenden und bei Verheirateten.