Zahle ich im Ruhestand weniger Steuern?
Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Einkünfte versteuern. Sie sollten einige Besonderheiten kennen:
- Die gesetzliche Rente und Privatrenten werden nur zum Teil besteuert, Betriebs-, Riester- und Rürup-Renten hingegen vollständig. Wenn Sie Ihre Rentenlücke aus Ihrem Vermögen decken, ist diese "Zusatzrente" steuerfrei.
- Sie müssen nur Einkünfte über dem Grundfreibetrag versteuern. Dieser beträgt (2024) 23.208 Euro für Verheiratete und 11.604 Euro für Ledige, Witwen oder Witwer.
- Von Ihren Einkünften können Sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen wie z. B. hohe Gesundheitskosten und den Altersentlastungsbetrag abziehen. Das senkt die Einkommenssteuer.
- Bei Minijobs und im gewissen Rahmen auch ehrenamtlichen Tätigkeiten müssen Sie keine Steuern zahlen.
Im Ruhestand ist der persönliche Steuersatz oft niedriger. Trotzdem können Steuern das Rentnerbudget erheblich schmälern. Bei der Ruhestandsplanung und bei der Einkommensplanung im Ruhestand sollten Sie deshalb Steuern als festen Ausgabenposten einplanen.
Tipp: Wie Sie Ihr Altersvorsorgekapital einsetzen, sollten Sie keinesfalls nur von den Steuern abhängig machen. Andere Faktoren sind in der Regel ebenso wichtig, allen voran die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen. Wie Sie Ihre Renteneinkünfte steuerfrei aus Ihrem Vermögen erhöhen, lesen Sie im kostenfreien Merkblatt "Etappenstrategie – so sichern Sie Ihr Einkommen im Ruhestand".
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