VZ-Nachlassplanerin Dr. Tatjana Rosendorfer erklärt, wie sich das Jahressteuergesetz neu auf die Immobilienbewertung auswirkt und welche Folgen das für die Erbschaftssteuer hat. Dieser und viele weitere Gründe sprechen dafür, die Nachlassplanung frühzeitig in Angriff zu nehmen.