Steuern

Steuertabellen für Rentner: Freibeträge im Überblick

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen Steuern zahlen, wenn ihre Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Darüber hinaus gibt es spezielle Freibeträge für Ruheständler– wie den Rentenfreibetrag und den Altersentlastungsbetrag – und bei Privatrenten muss nur der Ertragsanteil versteuert werden. Dies hilft, die Steuerlast im Ruhestand zu verringern. Die Steuertabellen für Rentner zeigen, wie hoch die Freibeträge sind.

Tim Hildenbrand
Finanzexperte
Publiziert am
10. September 2024

Renten, Mieten, Kapitalerträge, Erwerbseinkünfte: Die Einkünfte im Ruhestand bestehen häufig aus mehreren Säulen. Zusammengenommen müssen diese versteuert werden. Nach Abzug verschiedener Freibeträge ist das zu versteuernde Rentnereinkommen geringer als die Bruttoeinkünfte.

Steuertabellen für Rentner zu Freibeträgen und Abzugsmöglichkeiten

Einige Abzugsmöglichkeiten gelten für jeden Steuerpflichtigen, unabhängig von seinem Alter. Dazu gehört der Grundfreibetrag, der 2024 bei 11.604 Euro für Ledige liegt (mehr dazu siehe letztes Kapitel).

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Steuern zahlen als Rentner: Das Wichtigste im Überblick

Lesen Sie, mit wie viel Steuern und Abgaben Sie im Ruhestand rechnen müssen und wie Sie diese senken können. 

Es gibt zusätzliche Freibeträge, die speziell für Rentner gelten. Sie hängen ab von Faktoren wie dem Jahr des Rentenbeginns, dem Geburtsjahr oder dem Alter. Bei der gesetzlichen Rente zum Beispiel erhalten Neurentner, die 2023 in Rente gegangen sind, einen Rentenfreibetrag von 17,5 Prozent.

In diesem Artikel finden Sie alle entsprechenden Werte in den detaillierten Steuertabellen. So können Sie die für Ihre Jahre relevanten Freibeträge leicht nachschlagen.

Lese-Tipp: Einen allgemeinen Überblick erhalten Sie im Artikel "Steuern zahlen im Ruhestand".

1. Steuertabelle für Rentner: Besteuerungsanteil bei der gesetzlichen Rente

Die gesetzliche Rente muss als Einkommen versteuert werden. Das war nicht immer so, denn gesetzliche Renten waren bis 2004 steuerfrei. 2005 wurde die "nachgelagerte Besteuerung" von Renten eingeführt. Seitdem werden Altersvorsorgeaufwendungen zunehmend steuerfrei und im Gegenzug Renten schrittweise immer stärker besteuert. Das gilt für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten sowie Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten).

Der Rentenfreibetrag sinkt 

Ist man 2005 oder früher in Rente gegangen, beträgt der Rentenfreibetrag 50 Prozent der Rente. Bei jedem folgenden Rentnerjahrgang steigt der Besteuerungsanteil um zwei Prozent und der Rentenfreibetrag sinkt entsprechend um zwei Prozent (siehe Tabelle).

Ab 2021 sollte es in Ein-Prozent-Schritten weitergehen. Der Besteuerungsanteil hätte bis 2040 die 100-Prozent-Marke erreicht. Im März 2024 wurde im Wachstumschancengesetz beschlossen, dass der Besteuerungsanteil langsamer steigt. Rückwirkend seit 2023 steigt der Besteuerungsanteil statt um einen Prozentpunkt um 0,5 Prozentpunkte. Die 100-Prozent-Marke wird 2058 erreicht (siehe Tabelle). 

 Der Rentenfreibetrag ist nicht ein Prozentsatz, sondern eine feste Summe. Diese hängt davon ab, ab welchem Jahr man die Rente bezieht und wie hoch die Jahresbruttorente im Folgejahr ist. Daraus berechnet sich der individuelle Betrag, der jedes Jahr steuerfrei ist. Dieser Betrag bleibt für die gesamte Rentendauer gleich. Beispiele zeigen, womit zu rechnen ist: 

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Checkliste für den Ruhestand

Die wichtigsten Aufgaben für die Planung Ihres Ruhestands kompakt zusammengefasst.

Rentenfreibetrag 2023

Beim Rentenbeginn im Jahr 2023 liegt der Rentenfreibetrag bei 17,5 Prozent. Wer 2023 in Rente gegangen ist und im Folgejahr 18.000 Euro Rente erhält, hat lebenslang 17,5 Prozent davon steuerfrei, das sind 3.150 Euro pro Jahr. Bei einer Jahresbruttorente von 24.000 Euro beträgt der Rentenfreibetrag 4.200 Euro pro Jahr.

Rentenfreibetrag 2024

Wer 2024 in Rente geht, genießt einen Rentenfreibetrag von 17 Prozent. Erhält man im Folgejahr 18.000 Euro Rente, sind lebenslang 17 Prozent davon steuerfrei, das sind 3.060 Euro pro Jahr. Beträgt die Rente 24.000 Euro, ist der Rentenfreibetrag mit 4.080 Euro entsprechend höher.

Rentenfreibetrag 2025

Beim darauffolgenden Neurentnerjahrgang ist der Rentenfreibetrag 0,5 Prozentpunkte niedriger. Wer also 2025 in Rente geht und 2026 18.000 Euro Rente erhält, sind 16,5 Prozent davon steuerfrei, also 2.970 Euro. Mit einer Jahresbruttorente von 24.000 Euro hat man einen Rentenfreibetrag von 3.960 Euro pro Jahr.

Rentenfreibetrag 2040

Wer heute Anfang 50 ist und mit 67 in Rente gehen wird, hat einen viel niedrigeren Rentenfreibetrag. Bei einem Rentenbeginn 2040 sind nur noch neun Prozent der Rente steuerfrei. Wer 2040 in Rente geht und 2041 18.000 Euro Rente bekommt, bei dem sind lebenslang 1.620 Euro pro Jahr steuerfrei. Bei einer Jahresbruttorente von 24.000 Euro beträgt der Rentenfreibetrag 2.160 Euro pro Jahr. 

2. Steuertabelle für Rentner: Altersentlastungsbetrag für Rentner ab 64

Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Steuerpflichtige über 64 mit Nebeneinkünften. Er wurde 2005 im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes eingeführt und startete bei 40 Prozent (maximal 1.908 Euro). Pro Jahr sank der Prozentsatz um 1,6 Prozentpunkte bzw. 76 Euro (siehe Tabelle). Im März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Seitdem sinkt der Altersentlastungsbetrag rückwirkend seit 2023 um 0,4 Prozentpunkte bzw. 19 Euro pro Jahr, bis er 2058 null erreicht.

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Tipps zum Steuersparen: Von Altersvorsorge bis Zinsen

Das Merkblatt stellt Steuersparmöglichkeiten vor. Mit einer geschickten Planung können Sie oft viele Tausend Euro Steuern im Jahr sparen.

Die Höhe hängt vom Geburtsjahr ab: Wer 2023 64 geworden ist, bei dem gilt ab 2024 ein Altersentlastungsbetrag von 13,6 Prozent der Nebeneinkünfte, maximal 646 Euro. Der Altersentlastungsbetrag wird automatisch vom Finanzamt berechnet und berücksichtigt. Der Prozentsatz bleibt lebenslang gleich. Sind bei Ehepaaren beide über 64 und haben eigene Nebeneinkünfte, kommt der Altersentlastungsbetrag beiden Partnern zugute.

Wichtig: Der Altersentlastungsbetrag kommt nur bei voll versteuerten Einkünften zum Zuge. Dazu gehören zum Beispiel Nebeneinkünfte wie Miet- und Pachteinnahmen, Kapitalerträge, Riester- und Rürup-Renten und Erwerbseinkünfte. Bei gesetzlichen Renten kommt er nicht zur Anwendung.

3. Steuertabelle für Rentner: Ertragsanteil bei Privatrenten

Wer bei privaten Rentenversicherungen nicht den Kapitalbezug wählt, sondern die Rente, muss nur einen kleinen Teil versteuern: den sogenannten Ertragsanteil. Je älter der Versicherte bei Beginn der Rentenzahlung ist, umso niedriger der Ertragsanteil, der besteuert wird (siehe Tabelle). Bezieht ein Rentner ab 62 eine Privatrente von 500 Euro pro Monat (6.000 Euro pro Jahr), muss er davon 21 Prozent versteuern, das sind 1.260 Euro. Bezieht er die Rente erst ab 65, muss er nur 18 Prozent versteuern, das sind 1.080 Euro.

4. Steuertabelle für Rentner: Grundfreibetrag

Alle Steuerpflichtigen in Deutschland kommen in den Genuss des Grundfreibetrags. Zu versteuernde Einkünfte, die unterhalb dieser Grenze liegen, sind steuerfrei.

Der Grundfreibetrag steigt jedes Jahr (siehe Tabelle). 2024 gilt für Ledige ein Grundfreibetrag von 11.604 Euro und für Verheiratete von 23.208 Euro.

Weitere Abzüge sind der Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro, der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro sowie Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung, zur Haftpflicht- und zur Unfallversicherung.

Tipps für Rentner

Im kostenfreien Merkblatt "Steuern zahlen als Rentner" ist das Wichtigste zusammengefasst. Umfassende Informationen für den Ruhestand bietet der VZ-Leitfaden "Gut vorbereitet in den Ruhestand" (64 Seiten, 7 Euro zzgl. Versand). In kostenfreien Vorträgen und Webinaren erfahren Sie, wie Sie in Rente gehen und den Lebensstandard sichern.

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