Rente mit 65: So geht es mit und ohne Abzüge
Rente mit 65 – wer möchte das nicht? Viele Menschen in Deutschland wollen nicht bis 67 arbeiten – und das müssen sie auch nicht: Schließlich kann man bereits ab 63 Jahren die Frührente beziehen, auch wenn diese mit Abschlägen verbunden ist. Um zu vermeiden, dass die Rente zu stark gekürzt wird, streben viele eine Rente mit 65 Jahren an. Lesen Sie hier, wer die Rente mit 65 Jahren abschlagsfrei erhält und wie hoch mögliche Abschläge ausfallen können.
Auch wenn die Renten mit 63, 67 und sogar 70 in aller Munde sind: Die meisten Erwerbstätigen in Deutschland gehen mit 65 in Rente. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung waren im Neurentnerjahrgang 2022 mehr als ein Drittel 65 Jahre alt, denn die Regelaltersgrenze für diesen Jahrgang lag bei 65 Jahren und 11 Monaten. Weitere 28 Prozent gingen in dem Jahr mit 64 in Rente und rund 15 Prozent mit 63.
Ab 2023 ändert sich das Bild, denn die Regelaltersgrenze liegt seitdem bei mindestens 66 und eine Altersrente mit 65 ist nur noch mit Abschlägen möglich. Mit einer Ausnahme: Eine abschlagsfreie Rente mit 65 kann nur noch jemand in Anspruch nehmen, der als "besonders langfristig Versicherter" 45 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Rente mit 65: Bis 2012 war 65 die Regelaltersgrenze
Was viele nicht wissen: Für viele vorige Generationen – bereits seit den 1910er Jahren! – war 65 die Regelaltersgrenze für den regulären Rentenbezug. Das bedeutete, dass alle Arbeiter und Angestellten abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen konnten. Diese Regelaltersgrenze galt bis 2011.
2007 wurde dann das "Gesetz zur Anpassung der Regelaltersrente an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung" verabschiedet. Dieses besagt, dass die Regelaltersgrenze seit 2012 um einen Monat pro Jahr angehoben wird und seit 2024 um zwei Monate pro Jahr. Im Jahr 2031 wird die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht.
Seit der Einführung des Rentenpakets im Juli 2014 können besonders langfristig Versicherte (siehe unten) abschlagsfrei bereits mit 63 in Rente gehen. Diese Altersgrenze steigt schrittweise bis auf 65 Jahre.
Lese-Tipp: Möchten Sie früher als mit 65 in Rente gehen? Dann lesen Sie die Artikel "Rente mit 63: Abschlagsfrei in Frührente gehen" und "Wunsch-Rente mit 64: Was kostet die Frührente?".
Wer kann mit 65 ohne Abzüge in Rente gehen?
Bislang war es einfach, mit 65 in Rente zu gehen und dabei keine Abschläge hinnehmen zu müssen. Alle Geburtenjahrgänge bis 1957 konnten nämlich regulär mit 65 in Rente gehen, denn ihre Regelaltersgrenze liegt unter 66 Jahren (siehe Tabelle). So konnten zum Beispiel 1952 Geborene mit 65 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen und 1956 Geborene mit 65 Jahren und zehn Monaten.
Diese Jahrgänge sind allerdings bereits in Rente. Der letzte Jahrgang, der vor dem 66. Geburtstag regulär und abschlagsfrei in Rente gehen konnte, war der Geburtsjahrgang 1957. Je nach Geburtsdatum sind 1957 Geborene zwischen November 2022 und Dezember 2023 in Rente gegangen.
Die Geburtenjahrgänge ab 1958 können mit 65 in Rente gehen, müssen dabei aber Abschläge in Kauf nehmen (siehe unten).
Rente mit 65: Abschlagsfrei für besonders langjährig Versicherte
Besonders langjährig Versicherte können immer abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen, manche sogar früher (siehe Tabelle unten). Besonders langjährig Versicherte sind Personen mit 45 Versicherungsjahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
Neben den Beiträgen, die Erwerbstätige und ihre Arbeitgeber an die Rentenkasse abgeführt haben, zählen auch weitere Beitragszeiten und beitragsfreie Anrechnungszeiten, zum Beispiel der Bundesfreiwilligendienst oder Zeiten der Kindererziehung. Schul- und Studienjahre können jedoch nicht angerechnet werden (siehe Übersicht).
Besonders langfristig Versicherte, die 1961 geboren wurden, können mit 64,5 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Je nach Geburtsdatum liegt ihr Rentenbeginn zwischen Mai 2025 und Juli 2026. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann mit 65 in Rente gehen. Bei 1965 Geborenen liegt der Rentenbeginn zwischen Januar 2030 und Januar 2031.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist landläufig bekannt als "Rente mit 63". Eingangs konnten alle vor 1953 Geborenen abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen. Diese Altersgrenze wird für die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1963 Jahr für Jahr angehoben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen. Faktisch wird aus der "Rente mit 63" dann die abschlagsfreie "Rente mit 65".
Wichtig: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann man nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.
Rente mit 65: Wie hoch ist der Abschlag?
Langjährig Versicherte können früher als vorgesehen in Rente gehen, müssen allerdings Abschläge in Kauf nehmen. Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahrgang ab (siehe Tabelle unten, rechte Spalte). Für jeden Monat, um den der Rentenbeginn vorbezogen wird, wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt.
Langjährig Versicherte sind Personen mit 35 Versicherungsjahren bei der Deutschen Rentenversicherung. Neben den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen an die Rentenkasse zählen auch weitere Beitragszeiten und beitragsfreie Anrechnungszeiten (siehe Übersicht). Anders als bei der "Altersrente für besonders langfristig Versicherte" werden maximal acht Schul- und Studienjahre für die "Altersrente für langfristig Versicherte" angerechnet.
Die Tabelle zeigt, wie hoch die Abschläge sind, wenn man am 65. Geburtstag in Frührente gehen möchte, und wie es sich auswirkt, wenn man – immer noch mit 65 – den Rentenbeginn um drei oder sechs Monate verschiebt.
Beispiel: Die Regelaltersgrenze von 1962 Geborenen ist 66 Jahre und acht Monate. Möchten diese an ihrem 65. Geburtstag in Rente gehen, wird ihre Rente um sechs Prozent gekürzt (20 Monate x 0,3 Prozent). Wird der Rentenbeginn um ein Vierteljahr aufgeschoben, beträgt der Abschlag 5,1 Prozent (17 Monate x 0,3 Prozent). Verschiebt man den Rentenbeginn um ein weiteres Vierteljahr, senkt dies den Abschlag auf 4,2 Prozent (14 Monate x 0,3 Prozent).
Mit welchem Abschlag Sie bei der Rente mit 65 rechnen müssen, sehen Sie in der folgenden Übersicht. Wählen Sie den Abschnitt mit dem Jahr, in dem Sie geboren wurden:
Rente mit 65: Jahrgang 1959
Die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1959 beträgt 66 Jahre und zwei Monate. Wenn Sie 2024 65 Jahre alt werden und zu Ihrem 65. Geburtstag in Rente gehen, bedeutet das, dass Sie 14 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Multipliziert man diese 14 Monate mit 0,3 Prozent, ergibt sich ein Rentenabschlag 4,2 Prozent.
Beispiele: Eine erwartete Altersrente von 1.800 Euro (jeweils pro Monat, brutto) wird bei der Rente mit 65 um 75,60 Euro (4,2 Prozent Abschlag) auf 1.724,40 Euro gemindert. Eine Altersrente von 2.200 Euro wird bei Rente mit 65 um 92,40 Euro auf 2.107,60 Euro gemindert.
Rente mit 65: Jahrgang 1960
Wurden Sie 1960 geboren, können Sie 2025 an Ihrem 65. Geburtstag vorzeitig in Rente gehen. Die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1960 beträgt 66 Jahre und vier Monate. Gehen Sie zum 65. Geburtstag in Rente, sind das in diesem Fall 16 Monate früher. Multipliziert man diese 16 Monate mit 0,3 Prozent, ergibt dies einen Rentenabschlag 4,8 Prozent.
Beispiele: Eine erwartete Altersrente von 1.800 Euro (jeweils pro Monat, brutto) wird bei der Rente mit 65 um 86,40 Euro (4,8 Prozent Abschlag) auf 1.713,60 Euro gemindert. Eine Altersrente von 2.200 Euro wird bei Rente mit 65 um 105,60 Euro auf 2.094,40 Euro gemindert.
Rente mit 65: Jahrgang 1961
1961 Geborene können 2026 mit 65 in Rente gehen. Die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1961 ist 66 Jahre und sechs Monate. Gehen Sie zum 65. Geburtstag in Rente, fehlen 18 Monate und Ihre Rente fällt 5,4 Prozent niedriger aus.
Beispiele: Eine Altersrente von 1.800 Euro (brutto) wird bei der Rente mit 65 um 97,20 Euro (5,4 Prozent Abschlag) auf 1.702,80 Euro. Statt einer Altersrente von 2.200 Euro erhalten Sie bei Rente mit 65 nur 2.081,20 Euro, das sind 118,80 Euro weniger.
Rente mit 65: Jahrgang 1962
Wurden Sie 1962 geboren, können Sie 2027 mit 65 in Rente gehen. Die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1962 ist 66 Jahre und acht Monate. Gehen Sie zum 65. Geburtstag in Rente, fehlen 20 Monate und die Rente wird um sechs Prozent gemindert.
Beispiele: Erwarten Sie eine Altersrente von 1.800 Euro (brutto), sinkt diese bei der Rente mit 65 um 108 Euro (sechs Prozent Abschlag) auf 1.692 Euro. Eine Altersrente von 2.200 Euro wird bei Rente mit 65 um 132 Euro auf 2.068 Euro gemindert.
Rente mit 65: Jahrgang 1963
Wurden Sie im Jahr 1963 geboren, müssen Sie für die Rente mit 65 noch bis 2028 arbeiten. Die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1963 ist 66 Jahre und zehn Monate. Gehen Sie zum 65. Geburtstag in Rente, ziehen Sie Ihren Rentenbeginn um 22 Monate vor und die Rente wird um 6,6 Prozent gemindert.
Beispiele: Eine Altersrente von 1.800 Euro (brutto) wird bei der Rente mit 65 um 118,80 Euro (6,6 Prozent Abschlag) auf 1.681,10 Euro. Eine Altersrente von 2.200 Euro sinkt bei Rente mit 65 auf 2.054,80 Euro, das sind 145,20 Euro weniger.
Rente mit 65: Jahrgang 1964 und später
Wer 1964 geboren wurde, kann 2029 mit 65 in Rente gehen. Für alle folgenden Geburtenjahrgänge verschiebt sich der Rentenbeginn mit 65 um ein Kalenderjahr: 1965 Geborene können 2030 mit 65 in Rente gehen, 1966 Geborene 2931 usw. Die Regelaltersgrenze ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist 67 Jahre und sie steigt nicht weiter. Für alle ab 1964 oder später Geborenen, die zum 65. Geburtstag in Rente gehen, fehlen demnach 24 Monate. Der Rentenabschlag ist 7,2 Prozent.
Beispiele: Eine Altersrente von 1.800 Euro (brutto) ist mit der Rente mit 65 129,60 Euro niedriger (7,2 Prozent Abschlag) und beträgt 1.670,40 Euro. Eine Altersrente von 2.200 Euro sinkt bei Rente mit 65 auf 2.041,60 Euro, das sind 158,40 Euro weniger.
Wer kann nicht mit 65 in Rente gehen?
Erwerbstätige mit weniger als 35 Versicherungsjahren können keine Frührente beantragen, auch nicht mit Abschlägen. Ihr Rentenbeginn ist ihre Regelaltersgrenze (siehe Tabelle oben oder hier). Der letzte Jahrgang, der regulär noch im Alter von 65 in Rente gehen konnte, war 2022/23 der Geburtenjahrgang 1957.
Wichtig: Um überhaupt einen Anspruch auf die gesetzliche Rente zu haben, braucht man mindestens fünf Versicherungsjahre. Anrechnungszeiten, wie sie bei langjährig und besonders langjährig Versicherten gelten, werden nicht berücksichtigt.
Rente mit 65 bei Riester, Rürup, Versorgungswerken und Betriebsrenten
Bei betrieblichen Renten gilt die gleiche Regelaltersgrenze wie bei der gesetzlichen Rente. Rahmenverträge und individuelle Pensionszusagen bieten meist die Möglichkeit, den Rentenbeginn vorzuverlegen. Bei Versorgungswerken, Privat-, Riester- und Basisrenten ist der Rentenbeginn mit 65 möglich. Der Rentenbeginn wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
Tipp: Erwarten Sie – zusätzlich zur gesetzlichen Rente – weitere Renten, wie zum Beispiel Betriebsrenten, Renten aus berufsständischen Versorgungswerken, Privatrenten, Riester- oder Basisrenten (Rürup-Renten)? Dann sollten Sie sich informieren, ab wann ein Vorbezug möglich ist und welche Abschläge dabei zu erwarten sind.
Einkünfte bei Rente mit 65
Es ist problemlos möglich, ab 65 Jahren die Rente zu beziehen und nebenbei weiterzuarbeiten. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf unbegrenzt verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. 2023 gilt dies auch für Frührentner, denn die EInkommensgrenze wurde abgeschafft. Wer Witwen-, Witwer- oder Erwerbsminderungsrente bezieht, muss bestimmte Einkommensgrenzen beachten, damit die Rente nicht gekürzt wird.
Alles Wichtige lesen Sie im Artikel "Wie viel darf ich als Rentner oder Frührentner verdienen?" sowie im kostenfreien Merkblatt "Erwerbstätig im Ruhestand: Das sollten Sie beachten".
Rente mit 65: Richtig planen und vorbereiten
Möchten Sie mit 65 in Rente gehen? Dann sollten rechtzeitig anfangen, auf dieses Ziel hinzuarbeiten.
Als erstes sollten Sie herausfinden, wann Sie frühestens in Rente gehen können. Das geht ganz einfach mit dem Rentenbeginnrechner des VZ: Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie mögliche Abschläge.
Die Informationen der Rentenversicherer zeigen Ihnen, wie viel Rente Sie voraussichtlich bekommen werden. Sind Ihre Renten niedriger als die erwarteten Ausgaben im Ruhestand, besteht eine Rentenlücke. Mit dem kostenfreien Altersvorsorge-Check beim VZ erfahren Sie, wie groß Ihre Rentenlücke ist und wieviel Geld Sie bis zum Ruhestand ansparen müssen, um die Rentenlücke dauerhaft zu schließen. Sie erhalten eine schriftliche Auswertung, die Ihre persönliche Situation aufzeigt und individuelle Lösungsansätze liefert.
Lese-Tipp: Wie Sie Ihre Rentenlücke schließen, erfahren Sie in diesem Fachartikel. Einen Überblick über die Frührente gibt dieser Artikel.
Weitere Informationen
Das VZ VermögensZentrum ist seit rund 30 Jahren auf Ruhestandsplanungen spezialisiert. Die erfahrenen Expertinnen und Experten beraten Sie unabhängig und umfassend. Wie eine Ruhestandsplanung aussieht und welche Aspekte dabei eine wichtige Rolle spielen, lesen Sie im Artikel "Ruhestandsplanung: So gehen Sie am besten vor".
Wie Sie in der Rente Ihren Lebensstandard halten können, erfahren Sie in den kostenfreien Vorträgen und Webinaren. Eine umfangreiche Anleitung für Ihre Ruhestandsplanung bietet der VZ-Leitfaden "Gut vorbereitet in den Ruhestand".
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies erstes Gespräch in einem VZ in Ihrer Nähe.
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