Wann kann ich in Rente gehen?
Wohl jeder hat sich schon einmal gefragt, wann er in Frührente gehen kann und welche Voraussetzungen für den Vorruhestand zu erfüllen sind. Informieren Sie sich, ob Ihre Rente bei einem vorzeitigen Bezug gekürzt wird. Die "Rente mit 63" erhalten viele ohne Abschläge. Mit eigenem Vermögen können Sie Rentenlücken selbst ausgleichen.
Die Frührente ist möglich, sogar ohne Abschläge. Erwerbstätige, die 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können abschlagsfrei früher in Rente gehen.
Diese sogenannte "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" wurde "Rente mit 63" genannt, da alle vor 1953 Geborenen abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen konnten. Diese Altersgrenze wird für die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1963 Jahr für Jahr angehoben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen.
Lese-Tipp: Möchten Sie mit 63 in Frührente gehen? Im Artikel "Rente mit 63: Abschlagsfrei in Rente gehen" erfahren Sie, wie die abschlagsfreie Rente mit 63 funktioniert, in welchen Fällen Abschläge anfallen (und wie hoch diese sind) und was es kostet, um diese auszugleichen.
Frührente ohne Abschläge: Wer bekommt sie?
Zu den Versicherungszeiten zählen die Zeiten, in denen man als Angestellter, Selbstständiger oder Mini-Jobber Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Darüber hinaus berücksichtigt werden weitere Beitragszeiten und beitragsfreie Anrechnungszeiten, zum Beispiel Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen, von Wehr- oder Zivildienst und des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld).
Für die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" werden Schul- und Studienjahre allerdings nicht angerechnet. Damit ist es für Akademikerinnen und Akademiker nicht machbar, nach dem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss noch 45 Jahre zu arbeiten oder andere Beitragszeiten zu sammeln.
Video: "Frührente: Mit 63 abschlagsfrei in Rente"
Freiwillige Beiträge werden nur berücksichtigt, wenn mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt worden sind. Nicht berücksichtigt werden Zeiten aus dem Versorgungsausgleich bei einer Scheidung und einem Rentensplitting unter Ehepartnern.
Frührente ohne Abschläge: Altersrente nach 35 Jahren
Erwerbstätige, die 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten die "Altersrente für langjährig Versicherte". Eine Frührente ohne Abschläge ist nicht möglich. Erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann man abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Geburtenjahrgänge bis 1963 wird das Rentenalter Jahr für Jahr angehoben. Für 1964 oder später Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Die Frührente kostet viel Geld: Wird die Rente vor der Regelaltersgrenze bezogen, wird sie pro vorbezogenem Monat lebenslang um einen Abschlag von 0,3 Prozent gekürzt. Ein Jahr früher in Rente zu gehen kostet 3,6 Prozent der Rente und zwei Jahre 7,2 Prozent. Bei einem Rentenbeginn drei Jahre vor der Regelaltersgrenze wird die Rente um 10,8 Prozent gekürzt. Die maximale Rentenkürzung beträgt 14,4 Prozent.
Video zur Frührente: Lohnt sich die Rente mit Abschlägen?
Frührente wegen Erwerbsunfähigkeit
Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Erwerbstätige jeden Alters, die wegen langer Krankheit oder nach einem schweren Unfall aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur noch eingeschränkt – weniger als drei Stunden pro Tag – arbeiten können.
Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen Sie fünf Jahre oder länger in der Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte "Wartezeit"). Außerdem müssen Sie in den fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist die 5-jährige Wartezeit nicht erforderlich.
Je früher man erwerbsunfähig wird, desto geringer sind die Rentenanwartschaften. Die Jahre, in der man eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält, werden zu den Beitragsjahren hinzugerechnet. Das ist die sogenannte Zurechnungszeit.
Früher endete die Zurechnungszeit mit 60 Jahren, und die Jahre bis zur Regelaltersgrenze blieben unberücksichtigt. Um diese Lücke zu schließen, wird Altersgrenze schrittweise angehoben. Für einen Rentenbeginn 2024 liegt sie bei 66 Jahren und 1 Monat. Bis 2031 wird sie, in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze, schrittweise auf 67 angehoben.
Frührente beantragen – so geht's
Wie bei der regulären Altersrente sollte der Antrag auf Frührente mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen. Der Antrag kann online, per Post oder bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Für Ihren Antrag benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer, Ihre Steueridentifikationsnummer, Ihre Bankverbindung, Angaben zu Ihrer Krankenversicherung und am besten eine aktuellen Versicherungsverlauf der Rentenversicherung.
Video: Was Sie wissen sollten, wenn Sie in Frührente gehen
Wie können Sie effizient sparen, günstig Geld anlegen und ausreichend fürs Alter vorsorgen?
Tipp: Rentenbeginnrechner des VZ
Finden Sie heraus, wann Sie frühestens in Rente gehen können. Das geht ganz einfach mit dem Rentenbeginnrechner des VZ: Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen Ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie mögliche Abschläge.
Weitere Informationen
Planen Sie, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen? Als Frührentner müssen Sie zwei Rentenlücken aus Ihrem Vermögen decken: wegfallende Jahresgehälter und die lebenslangen Rentenkürzungen wegen der Frührente. Wenn Sie Rente beziehen und noch weiterarbeiten möchten, informieren Sie sich über mögliche Auswirkungen auf die Rente im Artikel "Wie viel darf ich als Rentner oder Frührentner verdienen?".
Wie viel Vermögen Sie benötigen, um Ihre Rentenlücke zu schließen, zeigen Ihnen die Beraterinnen und Berater des VZ. Nutzen Sie den kostenfreien Altersvorsorge-Check, schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies erstes Gespräch in einem VZ in Ihrer Nähe.
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