Ruhestand

Frührente: Ab wann kann ich in Rente gehen?

Ab wann ist die Frührente möglich? Wohl jeder hat sich schon einmal gefragt, ab wann er in Rente gehen kann und welche Voraussetzungen für den Vorruhestand zu erfüllen sind. Informieren Sie sich, ob Ihre Rente bei einem vorzeitigen Bezug gekürzt wird. Die "Rente mit 63" erhalten manche ohne Abschläge.

Henrik Arning
Ruhestandsexperte
Aktualisiert am
26. März 2025

Die Frührente ist möglich, sogar ohne Abschläge. Erwerbstätige, die 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können abschlagsfrei früher in Rente gehen. 

Frührente mit Abschlägen: Nach 45 Jahren in Rente gehen

Diese sogenannte "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" wurde "Rente mit 63" genannt, da alle vor 1953 Geborenen abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen konnten. Diese Altersgrenze wird für die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1963 Jahr für Jahr angehoben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen.

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Früher in Rente gehen: Das sollten Sie wissen

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Zu den Versicherungszeiten zählen die Zeiten, in denen man als Angestellter, Selbstständiger oder Mini-Jobber Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Darüber hinaus berücksichtigt werden weitere Beitragszeiten und beitragsfreie Anrechnungszeiten, zum Beispiel Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen, von Wehr- oder Zivildienst und des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld). 

Wichtig zu wissen: Für die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" werden Schul- und Studienjahre allerdings nicht angerechnet. Damit ist es für Akademikerinnen und Akademiker nicht machbar, nach dem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss noch 45 Jahre zu arbeiten oder andere Beitragszeiten zu sammeln. Freiwillige Beiträge werden nur berücksichtigt, wenn mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt worden sind. Nicht berücksichtigt werden Zeiten aus dem Versorgungsausgleich bei einer Scheidung und einem Rentensplitting unter Ehepartnern.

Lese-Tipp: Möchten Sie mit 63 in Frührente gehen? Im Artikel "Rente mit 63: Abschlagsfrei in Rente gehen" erfahren Sie, wie die abschlagsfreie Rente mit 63 funktioniert, in welchen Fällen Abschläge anfallen (und wie hoch diese sind) und was es kostet, um diese auszugleichen.

Video: "Frührente: Das sollten Sie wissen"

Frührente mit Abschlägen: Nach 35 Jahren in Rente gehen

Erwerbstätige, die 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten die "Altersrente für langjährig Versicherte". Eine Frührente ist nur mit Abschlägen möglich. Erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann man abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Geburtenjahrgänge bis 1963 wird das Rentenalter Jahr für Jahr angehoben. Für 1964 oder später Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

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Checkliste für den Ruhestand

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Die Frührente kostet viel Geld: Wird die Rente vor der Regelaltersgrenze bezogen, wird sie pro vorbezogenem Monat lebenslang um einen Abschlag von 0,3 Prozent gekürzt. Ein Jahr früher in Rente zu gehen kostet 3,6 Prozent der Rente und zwei Jahre 7,2 Prozent. Bei einem Rentenbeginn drei Jahre vor der Regelaltersgrenze wird die Rente um 10,8 Prozent gekürzt. Die maximale Rentenkürzung beträgt 14,4 Prozent.

Frührente wegen Erwerbsunfähigkeit

Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Erwerbstätige jeden Alters, die wegen langer Krankheit oder nach einem schweren Unfall aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur noch eingeschränkt – weniger als drei Stunden pro Tag – arbeiten können. 

Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen Sie fünf Jahre oder länger in der Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte "Wartezeit"). Außerdem müssen Sie in den fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist die 5-jährige Wartezeit nicht erforderlich.

Je früher man erwerbsunfähig wird, desto geringer sind die Rentenanwartschaften. Die Jahre, in der man eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält, werden zu den Beitragsjahren hinzugerechnet. Das ist die sogenannte Zurechnungszeit. 

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Früher endete die Zurechnungszeit mit 60 Jahren, und die Jahre bis zur Regelaltersgrenze blieben unberücksichtigt. Um diese Lücke zu schließen, wird Altersgrenze schrittweise angehoben. Für einen Rentenbeginn 2025 liegt sie bei 66 Jahren und 2 Monaten. Bis 2031 wird sie, in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze, jedes Jahr um einen Monat bis auf 67 angehoben.

Frührente beantragen – so geht's

Wie bei der regulären Altersrente sollte auch bei der Frührente der Antrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Der Antrag kann online über die Website der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Alternativ ist es möglich, den Rentenantrag per Post zu senden oder persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung sowie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Wohnort einzureichen. Auch eine bevollmächtigte Person kann die Antragstellung übernehmen, sofern sie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorlegt.

Für den Antrag benötigt die Deutsche Rentenversicherung einige Unterlagen: den Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers, die Rentenversicherungsnummer, Angaben zur Krankenversicherung, die Bankverbindung und Nachweise über abgeschlossene Berufsausbildungen. In bestimmten Fällen sind zudem Geburtsurkunden von Kindern, Versicherungsnachweise für fehlende Zeiten, ein Bescheid über Arbeitslosigkeit oder ein Altersteilzeitvertrag erforderlich.

Um sicherzustellen, dass die Rentenzahlungen pünktlich zum gewünschten Monat beginnen, sollte der Antrag spätestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn eingereicht werden. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach dem Monat gestellt werden, in dem die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllt sind (zum Beispiel 45 Beitragsjahre). Wird der Antrag später eingereicht, beginnen die Rentenzahlungen frühestens im Monat des Antrags.

Tipp: Rentenbeginnrechner des VZ

Finden Sie heraus, wann Sie in Rente gehen können. Das geht ganz einfach mit dem Rentenbeginnrechner des VZ: Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen Ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie mögliche Abschläge. 

Zum Rentenbeginnrechner

Weitere Informationen

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