Regelaltersgrenze: Wann darf ich in Rente gehen?
Die Regelaltersgrenze ist das Renteneintrittsalter, ab dem man die reguläre Altersrente beziehen kann, ohne Abschläge bei der Rente hinnehmen zu müssen. 2025 geht der Geburtsjahrgang 1959 regulär mit 66 Jahren und zwei Monaten in Rente. Die Regelaltersgrenze wird bis 2031 stufenweise auf 67 Jahre angehoben.

Regelaltersgrenze: Was ist das?
Die Regelaltersgrenze ist das vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter für die gesetzliche Altersrente ohne Abschläge. Versicherungspflichtig Beschäftigte haben Anspruch auf die Regelaltersrente, wenn sie ihre Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. So ist es im Sozialgesetzbuch definiert.
Was ist meine Regelaltersgrenze?
Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Wer 1946 oder früher geboren wurde und mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hatte Anspruch auf die abschlagsfreie Regelaltersrente mit 65.
Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 verschiebt sich die Regelaltersgrenze um jeweils einen Monat nach hinten bis zum Alter von 66 Jahren (siehe Tabelle). 1958 Geborene erhalten die Regelaltersrente also mit 66 Jahren. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 steigt die Regelaltersgrenze um weitere zwei Monate pro Jahr bis zum Alter von 67.
Regelaltersgrenze für alle Geburtsjahrgänge (Tabelle)
Die Regelaltersgrenze wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Ausnahmen gibt es bei der "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" mit einer Versicherungszeit von 45 Jahren, für langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 35 Jahren, bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.
Regelaltersgrenze: Früher oder später in Rente gehen
Wer früher in den Ruhestand geht und die Rente vor seiner Regelaltersgrenze bezieht, muss Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat (maximal 14,4 Prozent) in Kauf nehmen. Wer den Rentenbezug über seine Regelaltersgrenze hinaus aufschiebt, erhält pro aufgeschobenem Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Wer also statt mit 67 mit 68 in Rente geht, erhält lebenslang 6 Prozent mehr Rente. Mehr erfahren sie im Artikel "Gesetzliche Rente: Vorbezug oder Aufschub – lohnt sich das?".
Die eigene Regelaltersgrenze
Die persönliche Regelaltersgrenze ist der Renteninformation zu entnehmen, die Pflichtversicherte ab 27 jedes Jahr per Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Ab 55 erhält man statt der jährlichen Renteninformation alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft.
Lese-Tipp: Im Artikel zum "Renteneintritt" lesen Sie, wann der richtige Zeitpunkt für den Rentenbeginn ist und wie sich Einnahmen, Ausgaben, Steuern und Versicherung nach dem Renteneintritt verändern.
Rentenbeginnrechner des VZ
Für einen schnellen Überblick empfiehlt sich der Rentenbeginnrechner des VZ. Mit wenigen Klicks erfahren Sie, wann Sie regulär und vorzeitig in Rente gehen können. Zudem erfahren Sie, wie hoch Ihr Abschlag ist, wenn Sie schon früher, beispielsweise mit 63, in Rente gehen möchten.
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