Wer 2025 in Rente gehen kann
2025 geht der Geburtsjahrgang 1959 regulär in Rente. Wer zwischen 1960 und 1962 geboren wurde, kann 2025 abschlagsfrei oder mit Abschlägen in Frührente gehen – vorausgesetzt, es werden bis dahin 35 oder 45 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung erreicht. Die Tabellen zeigen auf, für welche Geburtsmonate 2025 welche Möglichkeiten für einen Rentenbeginn bestehen.
Wer 2025 die Regelaltersgrenze erreicht
Die Regelaltersgrenze ist das Alter, in man regulär in Rente gehen und die abschlagsfreie gesetzliche Altersrente beziehen kann. Voraussetzung sind mindestens fünf Versicherungsjahre („Wartezeit“). Dieses Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahr ab. Der Rentenbeginn ist am ersten des Folgemonats.
2025 geht der Geburtsjahrgang 1959 mit 66 Jahren und zwei Monaten in Rente (siehe Tabelle). Wer im September 1959 geboren wurde, kann ab dem 1. Dezember 2025 die gesetzliche Rente beziehen. Wer jedoch im vierten Quartal 1959 geboren wurde, kann seine Rente erst 2026 beziehen. Für Oktober 1959 Geborene ist der reguläre Rentenbeginn der 1. Januar 2026.
Der Geburtsjahrgang 1958 hat eine niedrigere Regelaltersgrenze von 66 Jahren. Im Dezember 1958 Geborene können daher ihre Rente ab dem 1. Januar 2025 beziehen.
Die Regelaltersgrenze wird in den kommenden Jahren schrittweise angehoben, sodass 2031 die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht wird. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 können dann alle erst mit 67 Jahren regulär in Rente gehen.
Ein Hinweis für Personen, die am Ersten eines Monats geboren wurden: Die Angaben zu den Geburtsmonaten gelten jeweils ab dem zweiten Tag des Monats. Wenn jemand am ersten eines Monats Geburtstag hat, wird das vorherige Lebensjahr am letzten Tag des Vormonats vollendet.
Beispiel: Wer am 1. Oktober 1959 geboren wurde, erreicht seine Regelaltersgrenze am 30. November 2025. Da die Rentenzahlungen am ersten des Folgemonats beginnen, ist dies am 1. Dezember 2025 der Fall. Wer am 2. Oktober 1959 geboren wurde, der erreicht seine Regelaltersgrenze am 1. Dezember 2025 und die Rente beginnt am 1. Januar 2026.
2025 abschlagsfrei in Frührente gehen
Wer bei der Deutschen Rentenversicherung eine Wartezeit von 45 Jahren erreicht, hat Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Zur Wartezeit zählen Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und Anrechnungszeiten, zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung.
Bei Einführung der "Rente mit 63" konnten Berechtigte mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Seitdem steigt das Rentenalter für besonders langjährig Versicherte bis 2031 schrittweise an. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann nach 45 Versicherungsjahren mit 65 in Rente gehen. Das ist zwei Jahre früher als die Regelaltersgrenze.
Beim Geburtsjahrgang 1960 liegt dieses Rentenalter bei 64 Jahren und vier Monaten. Wer im August 1960 geboren wurde, kann mit 45 Jahren Wartezeit ab dem 1. Januar 2025 abschlagsfrei in Rente gehen.
Beim Geburtsjahrgang 1961 liegt dieses Rentenalter bei 64 Jahren und sechs Monaten. Im Januar 1961 Geborene können ab dem 1. August 2025 abschlagsfrei in Rente gehen. Im Juni 1961 Geborene können die Rente erst 2026 beziehen.
2025 mit Abschlägen in Frührente gehen
Mit einer Wartezeit von 35 Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung besteht Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte. Angerechnet werden Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und Anrechnungszeiten, zum Beispiel für Zeiten von Schule und Studium oder Kindererziehung.
Die Altersrente für langjährig Versicherte kann frühestens mit 63 bezogen werden und ist mit Abschlägen verbunden. Pro vorbezogenem Monat wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt.
Der Geburtsjahrgang 1962 kann regulär erst 2028 oder 2029 in Rente gehen (siehe Tabelle, rechte Spalte). Mit Abschlägen kann die Rente aber bereits 2025 beginnen.
Beispiele: Wer im Oktober 1962 geboren wurde, kann die Frührente ab dem 1. November 2025 beziehen. Dafür wird die Rente um 13,2 Prozent gekürzt. Wer im Dezember 1961 geboren wurde, kann ab dem 1. Januar 2025 eine Frührente beziehen. Da die Regelaltersgrenze des Geburtsjahrgangs 1961 zwei Monate früher ist als die des Geburtsjahrgangs 1962, ist der Abschlag 0,6 Prozentpunkte niedriger (zwei Monate a 0,3 Prozent). Der Abschlag beträgt 12,6 Prozent.
Rentenbeginn 2025: die Jahrgänge im Überblick
2025 können Angehörige der Geburtsjahrgänge 1958 bis 1962 in Rente oder Frührente gehen. Wichtig ist, dass die Rente mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn beantragt wird.
2025 in Rente gehen: Jahrgang 1958
Im Dezember 1958 Geborene können im Januar 2025 regulär in Rente gehen. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte konnten diese bereits Anfang 2023 und die Frührente mit Abschlägen bereits Anfang 2022 erhalten.
Wer 1958 im November oder früher geboren wurde, konnte bereits 2024 regulär in Rente gehen oder seit 2021 bzw. 2022 die Frührente mit bzw. ohne Abschläge beziehen.
2025 in Rente gehen: Jahrgang 1959
Personen, die zwischen Januar und September 1959 geboren wurden, können 2025 regulär in Rente gehen. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte konnten diese bereits 2023 und die Frührente mit Abschlägen bereits 2022 erhalten.
Personen, die von Oktober bis Dezember 1959 geboren wurden, können die reguläre Altersrente erst 2026 beziehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte konnten sie aber bereits seit 2024 und die Frührente mit Abschlägen seit 2022 (im Dezember Geborene: seit Anfang 2023) beziehen.
2025 in Rente gehen: Jahrgang 1960
Von Juli bis Dezember 1960 Geborene können 2025 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen, wenn sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Die reguläre Altersrente erhalten sie erst ab 2027. Die Frührente mit Abschlägen können sie bereits seit 2023 bekommen (im Dezember Geborene: seit Anfang 2024).
Von Januar bis Juni 1960 Geborene konnten die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits ab 2024 beziehen. Die reguläre Altersrente erhalten sie erst ab 2026. Die Frührente mit Abschlägen können sie bereits seit 2023 bekommen.
2025 in Rente gehen: Jahrgang 1961
Im Januar bis Juni 1961 Geborene können 2025 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen, wenn sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Die reguläre Altersrente erhalten sie erst ab 2027 (im Juni 1961 Geborene: ab Anfang 2028). Die Frührente mit Abschlägen können sie bereits seit 2024 bekommen.
Von Juli bis Dezember 1961 Geborene können bereits seit 2024 die Frührente mit Abschlägen bekommen (im Dezember 1961 Geborene seit Anfang 2025). Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen sie erst ab 2026 und die reguläre Altersrente ab 2028.
2025 in Rente gehen: Jahrgang 1962
Januar bis November 1962 Geborene können 2025 die Frührente mit Abschlägen beziehen, im Dezember Geborene ab Anfang 2026. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen von Januar bis März Geborene ab 2026 und später Geborene ab 2027. Die reguläre Altersrente beginnt für Personen, die zwischen Januar und März geboren wurden, im Jahr 2028 und für später Geborene 2029.
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Rentenbeginnrechner des VZ
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