Ruhestand

Renteneintritt: Wichtige Fragen zum Rentenbeginn

Der Renteneintritt ist ein bedeutender Lebensabschnitt, dem viele mit Freude entgegensehen. Doch viel wichtiger ist, seinen Renteneintritt frühzeitig und umfassend vorzubereiten. Denn der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand sollte nicht unterschätzt werden: Mit dem Rentenbeginn, auch Pensionierung genannt, ändern sich plötzlich viele wichtige Bereiche – vor allem finanzielle Aspekte. Was ändert sich nach dem Renteneintritt und was sollte man vor dem Renteneintritt wissen? Eine gute Planung und das Klären wichtiger Fragen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und den Rentenbeginn abgesichert und entspannt zu genießen.

Julian Mayer
Ruhestandsexperte
Publiziert am
12. Dezember 2024

Der richtige Zeitpunkt für den Renteneintritt: Wann kann ich in Rente gehen?

Es gibt keinen universellen "richtigen" Zeitpunkt für den Renteneintritt. Die Entscheidung, wann man in Rente gehen möchte, ist sehr individuell. Sie hängt von finanziellen, beruflichen, gesundheitlichen und persönlichen Faktoren ab. Eine Befragung unter Angestellten zeigt, was für Erwerbstätige am wichtigsten ist. Für rund zwei Drittel der 50- bis 55-Jährigen ist der Zeitpunkt für den Renteneintritt gekommen, wenn sie genügend Geld haben, um im Ruhestand ihren gewünschten Lebensstandard zu führen. Rund jeder zweite gibt an, in Rente gehen zu wollen, wenn er oder sie keinen Spaß mehr an der Berufstätigkeit hat und mehr Freiheit haben möchte.

Renteneintritt: Häufig eine finanzielle Frage

Wer 35 Jahre gearbeitet hat, kann die Rente früher beziehen, muss aber Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen (siehe Tabelle, linker Teil). Wer hingegen länger arbeitet und die Rente später bezieht, der bekommt einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat (siehe Tabelle, rechter Teil). Wer also mit 63 statt 66 aufhört zu arbeiten, dem wird die Rente lebenslang um 10,8 Prozent gekürzt und der zahlt drei Jahre kürzer in die Rentenkasse ein.

Ein Beispiel: Ein Angestellter wurde 1962 geboren. Seine Regelaltersgrenze ist 66 Jahre und acht Monate. Dann kann er abschlagsfrei in Rente gehen. Er möchte aber zwei Jahre früher aufhören zu arbeiten. Beim Renteneintritt mit 64 Jahren und acht Monaten wird seine Rente lebenslang um 7,2 Prozent gekürzt. 

Die gesetzliche Rente ist in der Regel nur eine von mehreren Einkommensquellen im Ruhestand. Bezieht man die Betriebsrente früher, wird auch diese gekürzt. Wegfallende Jahresgehälter müssen aus dem Vermögen kompensiert werden. Auch die Rentenlücke, also die Differenz zwischen den Ausgaben und den Einnahmen im Ruhestand, müssen aus dem Vermögen gedeckt werden. Dieses Vermögen muss bis zum Renteneintritt vorhanden sind. 

Fazit: Definieren Sie den Zeitpunkt, an dem Sie in den Ruhestand eintreten möchten. Der perfekte Zeitpunkt für den Rentenbeginn ist eine sehr persönliche Entscheidung. Es ist sinnvoll, alle Aspekte sorgfältig zu prüfen und sich gegebenenfalls von einem Finanzberater oder der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen, um die beste Entscheidung zu treffen. 

Wie hoch werden die Einkünfte nach dem Renteneintritt sein?

Mit dem Renteneintritt verändert sich die Einkommenssituation. Die Einnahmen gehen im Ruhestand meist deutlich zurück, weil dann das Gehalt als wichtigste Einkommensquelle wegfällt. Zehn bis 15 Jahre vor dem Renteneintritt sollte man sich einen Überblick über die erwarteten Einnahmen machen. Zusammen mit den erwarteten Ausgaben (siehe nächstes Kapitel) und dem erwarteten Vermögen bekommt man ein realistisches Bild über die eigene finanzielle Situation im Ruhestand.

Die wichtigsten Einnahmequellen im Ruhestand:

Gesetzliche Rente

Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung zeigt auf, mit wie viel Rente man rechnen kann. Ab 55 ist dies die Rentenauskunft, die man alle drei Jahre bekommt. Die höchstmögliche Rente ist aktuell rund 3.400 Euro. Diese bekommt man, wenn man 45 Jahre lang jedes Jahr den höchsten Beitragssatz in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Einen Überblick über Rentenpunkte (Entgeltpunkte) erhalten Sie hier. 

Betriebliche und private Renten 

Viele Erwerbstätige haben Ansprüche aus Betriebsrenten von Arbeitgebern oder zahlen in eine Direktversicherung oder eine Basisrente (Rürup-Rente) ein. Jeder Versicherungsträger stellt einmal im Jahr eine Übersicht auf, die zeigt, mit wie viel Rente man rechnen kann. Zahlt man weiter ein, steigt der Rentenanspruch bis zum Renteneintritt.

Kapitalerträge: Zinsen und Dividenden

Geldanlagen wie Tages- und Festgeld, Aktien, Anleihen, Fonds oder ETFs werfen zum Teil regelmäßige Ausschüttungen ab, wie Zinsen oder Dividenden. Für Gelder, die man fünf Jahre oder länger nicht benötigt, können mit Wertpapieranlagen häufig mehr Rendite erzielt werden als mit Tages- oder Festgeldern. Ein Depot-Check hilft, das meiste aus den Geldanlagen herauszuholen.

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Viele besitzen Mietwohnungen, Mietshäuser oder Ländereien, damit ihnen Mieten und Pacht im Ruhestand eine Zusatzrente bescheren. Doch nach Abzug der Kosten rechnet sich das oft nicht. Mehr dazu siehe Artikel ''Immobilien als Kapitalanlage''

Immobilienverrentung

Wer in einem abbezahlten Eigenheim wohnt, kann im Rentenalter das Kapital, das in dem Haus gebunden ist, wieder zu Geld machen. Bei der Immobilienverrentung wird das Haus verkauft und man bekommt lebenslang das alleinige Nutzungsrecht sowie eine monatliche Leibrente.
Mehr dazu siehe Artikel ''Immobilienverrentung''

Gehälter und Honorare

Viele bleiben über das reguläre Rentenalter hinaus in einem gewissen Umfang erwerbstätig, zum Beispiel in Teilzeit oder als Selbstständige auf Projekt- oder Honorarbasis. Rentner und Frührentner dürfen unbegrenzt verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Erwerbseinkünfte müssen versteuert werden. Der persönliche Steuersatz ist im Ruhestand aber in der Regel niedriger, weil die Gesamteinkünfte dann meist auch geringer sind. Mehr dazu siehe Artikel ''Erwerbstätig im Ruhestand''

Wie verändern sich die Ausgaben nach dem Renteneintritt?

Im Ruhestand bleibt mehr Zeit – auch zum Geldausgeben. Jetzt lassen sich Projekte verwirklichen, von denen man schon lange geträumt hat. Die Ausgaben für Reisen, Hobbys und andere Freizeitbeschäftigungen steigen deshalb in den ersten Jahren nach der Erwerbsaufgabe oft deutlich an. Bei vielen Ruheständlern verursachen aber auch gesundheitliche Probleme zusätzliche Kosten. Einige Ausgaben sinken oder fallen weg, zum Beispiel die Kosten für den Arbeitsweg oder Berufskleidung.

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So budgetieren Sie Ihren Ruhestand

Reichen Ihre Einkünfte im Ruhestand, um den gewünschten Lebensstandard zu sichern? Ihr Budget zeigt es Ihnen.

Um herauszufinden, wie sich die Ausgaben nach dem Renteneintritt ändern werden, sollte man sich zuerst einen Überblick über seine aktuellen Ausgaben verschaffen. Auf dieser Basis lässt sich abschätzen, wie sich die einzelnen Positionen beim Eintritt in den Ruhestand sowie in den Jahren danach verändern werden.
 

Bei der Aufstellung der Ausgaben machen diese Positionen erfahrungsgemäß den Großteil der Ausgaben aus: Lebenshaltung, Wohnen, Urlaube und Freizeitgestaltung sowie Versicherungen und Steuern (siehe nächstes Kapitel). 

Wohnsituation nach dem Renteneintritt

Man sollte überlegen, ob die Wohnsituation im Ruhestand noch den Bedürfnissen oder Wünschen entspricht. Unter Umständen ist eine kleinere, günstigere und weniger aufwändige Wohnung sinnvoller als das Haus, das man mit der ganzen Familie bewohnt hat. Auch ist man nach der Erwerbsaufgabe nicht mehr an den Arbeitsort gebunden. Für viele ist der Rentenbeginn ein Neuanfang, und sie ziehen beispielsweise ans Meer, in die Berge oder in die Nähe ihrer Kinder.
Wichtig: Die Wohnkosten können sich stark ändern, wenn man zum Beispiel sein Eigenheim verkauft und selbst Miete zahlt.

Ausgaben für Lebenshaltung, Urlaube und Freizeitgestaltung

Beim Grundbedarf für Ernährung und Bekleidung ändert sich in der Regel wenig. Die Ausgaben für Reisen und Freizeitgestaltung hingegen ist in den ersten Jahren nach dem Renteneintritt in der Regel höher als zuvor. 
Tipp: Bei der Ausgabenplanung sollte ein Budget für Urlaube und Freizeit definiert werden, damit man genau weiß, dass man sich diese problemlos leisten kann.

Lese-Tipp: Mehr lesen Sie im Artikel ''Ausgaben senken im Ruhestand''

Wie ändern sich Steuern und Versicherungen im Ruhestand?

In vielen Fällen sinkt die Steuerbelastung nach dem Renteneintritt. Einkommensteuern können aber trotzdem ein beachtlicher Ausgabenblock bleiben, insbesondere wenn neben der gesetzlichen Rente Betriebsrenten und andere Einkünfte vorhanden sind. Bei der Einkommenssteuer gilt der Grundfreibetrag – unabhängig vom Alter – für jeden Steuerpflichtigen. Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.604 Euro und 2025 bei 12.084 Euro für Ledige. Für Ehepaare ist er doppelt so hoch.

Wer im Ruhestand weiter erwerbstätig bleibt, sollte sich über Steuern und Sozialabgaben informieren.

Lese-Tipp: Im Artikel ''Wieviel Steuern auf Rente zu zahlen ist'' ist zusammengestellt, wie viel Steuern im Ruhestand auf die einzelnen Rentenarten zu zahlen sind.

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Erwerbstätig im Ruhestand: Das sollten Sie beachten

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Folgen – vor allem, wenn Sie gleichzeitig Rente und ein Gehalt beziehen.

Die Beiträge zur Krankenversicherung können im Ruhestand stark steigen. Mit geringeren Kosten darf man nur dann rechnen, wenn man neben der gesetzlichen Altersrente mit keinen weiteren Einkünften rechnet. Für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner beträgt der Eigenanteil bei der gesetzlichen Rente 7,3 Prozent zuzüglich der Hälfte des Zusatzbeitrags. Auf andere Einnahmen ist der volle Beitragssatz von 14,6 Prozent zu zahlen. Den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Ruheständler komplett selbst tragen.

Lese-Tipp: Alles Wichtige zu Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand lesen Sie im Artikel über die ''Krankenversicherung der Rentner''

Wie viel Vermögen brauche ich, um die Rentenlücke zu schließen?

Nach dem Renteneintritt gilt es, die Differenz zwischen den Einkünften und den Ausgaben aus dem Vermögen zu schließen. Spätestens mit Anfang 50 sollte man herausfinden, wie viel Vermögen man dafür braucht. Dann hat man noch rund 15 Jahre Zeit, um fehlendes Vermögen bis zum Renteneintritt anzusparen.

Das Gesamtvermögen besteht zum Beispiel aus einem selbst bewohnten Eigenheim, Kontoguthaben, Wertpapieren und Unternehmensbeteiligungen. Dazu kommen Zuflüsse, die bis zum Rentenbeginn erwartet werden: Das kann die Auszahlung einer Lebensversicherung sein, der Erlös aus dem Verkauf des eigenen Unternehmens, Schenkungen und Erbschaften oder eine mögliche Abfindung.

Wichtig: Hinterfragen Sie, welche Vermögenswerte sich bei Bedarf unkompliziert zu Geld machen lassen. Bei Wertpapieren ist das in der Regel kein Problem. Bei vermieteten Immobilien aber kann das unter Umständen schwierig werden. Nur, wenn immer genügend liquides Vermögen vorhanden ist, kann man den Finanzbedarf nach dem Renteneintritt jederzeit sicherstellen.

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Kapital für den Ruhestand in 5 Schritten berechnen

Finden Sie heraus, wie viel Geld Sie brauchen, um Ihre Rentenlücke im Ruhestand zu schließen.

Drei Beispiele zeigen, wie viel Geld man braucht, um die Rentenlücke zu decken. Angenommen, man verdient 5.000 Euro netto pro Monat und wünscht sich im Ruhestand 70 Prozent davon (siehe Tabelle, mittlere Spalte). 

Unter Berücksichtigung der Inflation entspricht dies 4.800 Euro pro Monat. Die erwarteten gesetzlichen und betrieblichen Renten betragen zusammen 3.000 Euro. Das ergibt eine monatliche Rentenlücke von 1.800 Euro. Bei einer Rendite von 3 Prozent braucht man 387.000 Euro Vermögen, um die Rentenlücke 25 Jahre lang schließen zu können.

Der Artikel ''Rentenlücke schließen'' gibt einen Überblick, wie man seine Rentenlücke ermittelt und schließt und welche Fehler man dabei vermeiden sollte. Lesen Sie, wie viel Zusatzrente Sie mit 500.000 Euro bekommen und wann man eine Million Euro für den Ruhestand braucht.

Wichtig: Je früher der Renteneintritt geplant ist, desto größer ist die Rentenlücke. Bei einer Frührente müssen Rentenkürzungen sowie ggf. mehrere Jahre Gehaltswegfall ausgeglichen werden. Das Beispiel im Artikel ''Früher in Rente gehen'' zeigt, wie viel ein Ruhestand kostet, der um ein, zwei oder vier Jahre vorgezogen wird. 

Vermögensaufbau bis zum Renteneintritt

Wer mehr Vermögen benötigt als bereits vorhanden ist (sowie erwartet wird), muss das fehlende Vermögen bis zum Renteneintritt ansparen. Jetzt zahlt sich aus, wie sehr sich ein früher Sparbeginn auswirkt: Je mehr Zeit man hat, desto niedriger sind die notwendigen monatlichen Sparraten und desto länger profitiert man vom Zinseszinseffekt. Auch die Rendite Ihrer Anlage hat einen Einfluss auf die Spardauer: Je höher die Rendite, desto weniger müssen Sie monatlich sparen.

Lese-Tipp: Welche Geldanlagen am besten sind, lesen Sie im Merkblatt ''Vermögensaufbau für den Ruhestand''

Kostenfreier Altersvorsorge-Check beim VZ 

Die Rentenlücke zu schließen ist eines der wichtigsten finanziellen Ziele für den Ruhestand. Der kostenfreie Altersvorsorge-Check des VZ zeigt, wie viel Vermögen man dafür benötigt und wie man dieses bis zum Rentenbeginn aufbaut. Die schriftliche Auswertung stellt die persönliche Situation dar und liefert individuelle Lösungsvorschläge. Zum Altersvorsorge-Check

Rentenbeginnrechner des VZ

Finden Sie heraus, wann Sie in Rente gehen können. Das geht ganz einfach mit dem Rentenbeginnrechner des VZ: Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen Ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie mögliche Abschläge. Zum Rentenbeginnrechner

Wie können Sie effizient sparen, günstig Geld anlegen und ausreichend fürs Alter vorsorgen?

Weitere Informationen

Zehn bis 15 Jahre vor dem geplanten Renteneintritt sollten Sie mit der Ruhestandsplanung beginnen. Informieren Sie sich über die Ruhestandsplanung beim VZ und lesen Sie den VZ-Leitfaden "Gut vorbereitet in den Ruhestand" (7 Euro zzgl. Porto). Übrigens: Die Expertinnen und Experten halten regelmäßig Vorträge zur Ruhestandsplanung und führen Webinare zum Thema durch. 

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com oder vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies erstes Gespräch in einem VZ in Ihrer Nähe.

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