Ruhestand

Was besonders langjährig Versicherte wissen müssen

"Besonders langjährig Versicherte" haben 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Daher können sie abschlagsfrei vor Erreichen ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen. Dies ist nicht zu verwechseln mit "langjährig Versicherten", die 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und die nur mit Abschlägen in Frührente gehen können.

Nicole Negru
Ruhestandsexpertin
Aktualisiert am
29. Januar 2025

Besonders langjährig versichert: Was ist das?

Als "besonders langjährig Versicherte" bezeichnet die Deutsche Rentenversicherung Erwerbstätige, die 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Dafür zählen die Zeiten der Erwerbstätigkeit sowie weitere Beitragszeiten und beitragsfreie Anrechnungszeiten, zum Beispiel für die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist besser bekannt als "Rente mit 63", denn bei ihrer Einführung konnten alle Geburtenjahrgänge mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 wird die Altersgrenze schrittweise angehoben (siehe Grafik im Artikel "Rente mit 63"), da sich auch die Regelaltersgrenze Jahr für Jahr nach hinten verschiebt. Besonders langjährig Versicherte, die 1964 oder später geboren wurden, können mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen.

Wichtig: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann man nicht früher beziehen, auch nicht mit Abschlägen. Wer zum Beispiel mit 15 ins Berufsleben gestartet ist, kann zwar mit 60 Jahren 45 Versicherungsjahre erreicht haben. Er muss aber dennoch ein paar Jahre mit dem Rentenbeginn warten, bis die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte erreicht ist.

Video: "Rente für besonders langjährig Versicherte"

Was ist der Unterschied zu langjährig Versicherten?

Auch wenn sich die Begriffe ähneln, bestehen zwischen besonders langjährig Versicherten und langjährig Versicherten große Unterschiede. Besonders langjährig Versicherte haben 45 Versicherungsjahre, langjährig Versicherte 35 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Wer 35 Versicherungsjahre erreicht hat, kann vor seiner gesetzlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen. Die Frührente gibt es für langjährig Versicherte aber nicht kostenfrei: Für jeden Monat, den der Rentenbeginn nach vorne verschoben wird, wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt. Mehr zur Frührente lesen Sie im Artikel.

Hinweis: Ob diese Voraussetzungen bereits erfüllt sind oder noch erfüllt werden können, zeigt die ausführliche Rentenauskunft. Diese schickt die Deutsche Rentenversicherung ab dem 55. Geburtstag automatisch zu. 

Besonders langjährig versichert: Welche Zeiten werden berücksichtigt?

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte muss man 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung erreichen. Diese Zeit heißt „Wartezeit“. Zur Wartezeit gehören nicht nur Beitragszeiten, in denen man gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat. Darüber hinaus zählen auch weitere Beitragszeiten und beitragsfreie Zeiten, die sogenannten Anrechnungszeiten

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden einige wichtige Zeiten nicht anerkannt. Die Tabelle zeigt, welche Zeiten bei den Renten für besonders langjährig bzw. langjährig Versicherte berücksichtigt werden, um die 45 bzw. 35 Versicherungsjahre zu erreichen.

Welche Zeiten werden nicht berücksichtigt?

Schul- und Studienjahre

Ein sehr wichtiger Unterschied ist die Anerkennung von Schul- und Studienjahren. Für die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren können bis zu acht Jahre geltend gemacht werden, zum Beispiel die Oberstufe des Gymnasiums (drei Jahre) und ein Universitätsstudium (fünf Jahre).

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Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren können Schul- und Studienjahre nicht angerechnet werden. Damit ist es für Akademiker nicht machbar, nach dem Hochschulabschluss noch 45 Jahre zu arbeiten oder andere Beitragszeiten zu sammeln.

Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren werden Zeiten von Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn nicht angerechnet. Damit soll verhindert werden, dass Angestellte zwei Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn aufhören zu arbeiten und die höchstmöglichen 24 Monate an Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen. Ausnahmen sind, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers eingetreten ist. Dann werden diese Zeiten auch in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn angerechnet.

Freiwillige Beiträge

Zeiten mit freiwilligen Beiträgen werden für die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren nur dann angerechnet, wenn man mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit gezahlt hat. Mit freiwillig gezahlten Rentenbeiträgen kann man die Wartezeit erfüllen und die eigenen Rentenansprüche erhöhen. Die Höhe der freiwillig gezahlten Beiträge kann man frei wählen: 2025 ist der Mindestbetrag 103,42 Euro und der Höchstbetrag 1.404,30 Euro pro Monat.

Scheidung oder Rentensplitting

Für die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren werden keine Zeiten aus einer Scheidung oder einem Rentensplitting berücksichtigt. Für die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren jedoch werden beide Zeiten angerechnet.

Beim Versorgungsausgleich bei einer Scheidung tritt jeder Ehepartner seine während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zur Hälfte an den anderen ab. Beim ausgleichspflichtigen Ehepartner werden die Zeiten, die auf die Wartezeit anzurechnen sind, nicht gemindert.

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Beim Rentensplitting werden die Rentenansprüche, die beide Ehepartner während der Ehe erworben haben, zu gleichen Teilen auf beide Ehepartner aufgeteilt. Der Ehepartner mit den höheren Rentenansprüchen gibt dabei einen Teil seiner Ansprüche an den anderen ab.

Wie viel Rente bekommen besonders langjährig Versicherte?

Wie viel Rente man nach 45 Versicherungsjahren bekommt, das hängt von der Anzahl der gesammelten Entgeltpunkte und vom aktuellen Rentenwert ab.

Wer 45 Jahre ein Durchschnittsgehalt verdient hat, hat 45 Rentenpunkte. Ein Rentenpunkt ist aktuell 39,32 Euro wert (per 1. Juli 2024). Multipliziert man die beiden Werte, ergibt dies eine Rente von 1.769,40 Euro (jeweils brutto).

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Wer mehr verdient hat, hat zum Beispiel mit 60 Rentenpunkten 2.359,20 Euro Rente oder mit 70 Rentenpunkten 2.752,40 Euro Rente. Weitere Beispiele befinden sich im Artikel über die "Berechnung der Rente".

Lese-Tipp: Der Artikel "Durchschnittsrente nach 45 Jahren" zeigt auf, welche Rente jemand bekommt, der 45 Jahre jedes Jahr das deutsche Durchschnittsgehalt verdient hat.

Rente beziehen und weiterarbeiten

Wer die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezieht, kann weiterarbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird vor der Regelaltersgrenze bezogen. Vor 2023 mussten Frührentner Hinzuverdienstgrenzen beachten, sonst wurde die Rente zum Teil empfindlich gekürzt. Diese Regelung wurde Anfang 2023 abgeschafft. Mehr zum Thema "Hinzuverdienst zur Rente" ist in diesem Artikel zusammengefasst.

Wann können besonders langjährig Versicherte in Rente gehen?

Besonders langjährig Versicherte können nach 45 Jahren abschlagsfrei zwei Jahre früher in Rente gehen. Allerdings gibt es ein Mindestalter. Bei Einführung der sogenannten "Rente mit 63" konnte der Geburtsjahrgang 1952 mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Seitdem steigt die Altersgrenze für die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1964 Jahr für Jahr um zwei Monate. 2025 können – je nach Geburtsdatum – 1960 Geborene mit 64 Jahren und vier Monaten und 1961 Geborene mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Die Geburtenjahrgänge ab 1964 können nach 45 Versicherungsjahren mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen.

 

Wie wird die Altersrente für langjährig Versicherte beantragt?

Der Rentenantrag sollte, wie bei der regulären Altersrente, mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Dies kann online, per Post oder direkt bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.

Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Angaben zu Ihrer Krankenversicherung sowie idealerweise einen aktuellen Versicherungsverlauf der Rentenversicherung.

Tipp: Rentenbeginnrechner des VZ

Der Rentenbeginnrechner zeigt, wann Sie frühestens in Rente gehen können. Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen Ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie mögliche Abschläge.

Zum Rentenbeginnrechner

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