Ruhestand

Berechnung der Rente: Wie viel Rente bekomme ich?

Die richtige Berechnung der Rente ist wichtig. Zahlen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung ein und fragen sich, wie viele Rentenpunkte Sie gesammelt haben und wie viel Rente Sie später dafür bekommen? Die Rentenformel lautet: die Anzahl der Rentenpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert, dem Zugangsfaktor und dem Rentenfaktor.

Michael Müller
Ruhestandsexperte
Aktualisiert am
26. März 2025

Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt im Wesentlichen von den Beiträgen ab, die ein Erwerbstätiger, seine Arbeitgeber und andere Stellen (zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit) im Laufe des Erwerbslebens abführen. 

Wir wird die Rente berechnet?

Die beitragspflichtigen Jahresgehälter werden in sogenannte Rentenpunkte, oder Entgeltpunkte, umgerechnet. Verdient man in einem Jahr genauso viel wie der Durchschnitt aller pflichtversicherten Erwerbstätigen, erhält man einen Rentenpunkt. Ist der eigene Verdienst höher oder niedriger als der Durchschnitt, gibt es entsprechend mehr oder weniger Punkte.

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Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Rentenpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, ist für 2025 vorläufig auf 50.493 Euro festgesetzt (siehe Tabelle unten). Wer so viel verdient, erhält einen Rentenpunkt. 2024 war das Durchschnittsentgelt mit 45.358 Euro niedriger. 

Ein Erwerbstätiger mit einem Jahresbruttoeinkommen von 60.000 Euro erhält 2025 1,19 Rentenpunkte. Mit einem Gehalt von 96.600 Euro erzielt man die 2025 maximal erreichbaren 1,91 Rentenpunkte. 96.600 Euro ist 2025 die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung

2024 erhielt ein Erwerbstätiger mit einem Jahresbruttoeinkommen von 60.000 Euro 1,32 Rentenpunkte. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung lag 2024 bei 90.600 Euro (im Westen; im Osten 89.400 Euro). Mit einem Gehalt von 90.600 Euro erhielt man die 2024 maximal erreichbaren 1,99 Rentenpunkte.

Tipp: Wie viel Rentenpunkte Sie bekommen, finden Sie heraus, indem Sie Ihr aktuelles Jahresgehalt durch das Durchschnittsentgelt desselben Jahres teilen.

Hinweis: Die maximal mögliche Zahl ändert sich jedes Jahr (siehe Tabelle). Sie berechnet sich, indem man die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch das Durchschnittsentgelt teilt. 

Lese-Tipp: Alles Wichtige zum Thema und wie viele Rentenpunkte man bekommt lesen Sie im Artikel "Wie viel ist ein Rentenpunkt wert?".

Berechnung der Rente aus Rentenpunkten und Rentenwert

Für die Umrechnung der Rentenpunkte in die Höhe der Altersrente wird die Summe der Rentenpunkte mit dem Rentenwert multipliziert. Der Rentenwert beträgt bundeseinheitlich 39,32 Euro (seit 1. Juli 2024; mit der Rentenerhöhung 2024 war der Rentenwert um 4,57 Prozent gestiegen). Mit der Rentenerhöhung am 1. Juli 2025 steigt der Rentenwert um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro. Wie hoch die gesetzliche Höchstrente ist, lesen Sie hier.

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Beispiel: Ein 51-Jähriger hat 31 Rentenpunkte auf seinem Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung. Nach heutigem Stand bekäme er eine Rente von 1.218,92 Euro. Diese Summe ergibt sich aus der Multiplikation seiner Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro. 

Aufgrund seines Geburtsjahres 1973 liegt seine Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Bis dahin sind es noch 16 Jahre. In den letzten fünf Jahren hatte er einen Durchschnitt von 1,50 Rentenpunkten pro Jahr. Auf dieser Basis hochgerechnet dürften er bis zur Rente noch weitere 24 Rentenpunkte erhalten, so dass er dann 55 Rentenpunkte hat. Diese wird dann mit dem gültigen Rentenwert multipliziert. Nach heutigem Stand beträgt seine Rente dann 2.163 Euro. Diese Rentenhöhe berücksichtigt keine zukünftigen Rentenwertanpassungen.

Punktezahl kennen und daraus Rente berechnen

Die Tabelle unten zeigt, wie viel Rente man aktuell mit wie vielen Rentenpunkten bekommt:

40 Rentenpunkte: So hoch ist die Rente

Wer 40 Rentenpunkte hat, bekommt gemäß dem aktuellen Rentenwert 1.573 Euro Rente (alle Angaben brutto). Geht man früher in Rente, fällt die Rente entsprechend geringer aus. Wer 40 Rentenpunkte hat und den Rentenbezug um zwei Jahre vorzieht, erhält statt 1.573 Euro nur 1.463 Euro Rente. Wer die Rente drei Jahre früher bezieht, erhält statt 1.573 Euro nur 1.400 Euro. Im Gegenzug bekommt man die Rente aber zwei oder drei Jahre länger.

50 Rentenpunkte: Wie viel Rente bekomme ich?

Wer 50 Rentenpunkte hat, bekommt gemäß dem aktuellen Rentenwert 1.966 Euro Rente. Wer den Rentenbeginn um zwei Jahre vorzieht, erhält mit 50 Rentenpunkten statt 1.966 Euro nur 1.828 Euro Rente. Wer die Rente drei Jahre früher bezieht, erhält statt 1.966 Euro nur 1.750 Euro.

Wie viel Rente gibt es mit 60 Rentenpunkten?

Mit 60 Rentenpunkten erhält man aktuell 2.359 Euro Rente. Wer zwei Jahre vor seiner Regelaltersgrenze in Rente geht, bekommt mit 60 Rentenpunkten 2.194 Euro Rente. Selbst bei drei Jahre früherem Rentenbeginn liegt die Rente noch über 2.000 Euro, denn man bekommt 2.100 Euro.

Am 1. Juli 2025 steigt der Rentenwert um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro. Die Tabelle zeigt, wie viel Rente man damit erhält, wenn man 40 bis 60 Rentenpunkte gesammelt hat. 

Berechnung mit der Rentenformel

Die vollständige Formel zur Berechnung der Rente lautet: Anzahl der Rentenpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenfaktor.

Anzahl der Rentenpunkte

Die Anzahl der gesammelten Rentenpunkte hängt von den Rentenbeiträgen und Anrechnungszeiten ab. Der aktuelle Stand ist der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung zu entnehmen.

Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor ist 1,0, wenn Erwerbstätige zur Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Hört man vor seiner Regelaltersgrenze auf zu arbeiten oder arbeitet er länger, fließt der Zugangsfaktor in die Rechnung ein für die Abschläge bzw. Zuschläge. Für jeden Monat, den man die Rente vor der Regelaltersgrenze bezieht (als Frührente), wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt. Bezieht man sie später, wird sie pro Monat um 0,5 Prozent erhöht. 

Aktueller Rentenwert

Der Wert eines Rentenpunkts beträgt aktuell 39,32 Euro. Am 1. Juli 2025 steigt er auf 40,79 Euro. Mehr über Rentenpunkte (auch Entgeltpunkte genannt) ist im Artikel "Rentenpunkte in Tabellen" zusammengefasst.

Rentenfaktor

Der Rentenfaktor für Altersrenten, volle Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten beträgt 1,0. Niedriger ist er bei Witwen- und Witwerrenten (0,55 oder 0,60), bei teilweiser Erwerbsminderung (0,5), bei Vollwaisenrenten (0,2) und bei Halbwaisenrenten (0,1).

Beispiele

Wer 45 Rentenpunkte gesammelt hat, zur Regelaltersgrenze in Rente geht und eine Altersrente bezieht, bei dem sieht die Rentenformel folgendermaßen aus: 45 Rentenpunkte x 1,0 x 39,32 Euro x 1,0 = 1.769,40 Euro. Mit 55 Rentenpunkten und einer um drei Jahre vorgezogenen Rente sieht die Rentenformel folgendermaßen aus:50 Rentenpunkte x 0,89 x 39,32 Euro x 1,0 = 1.750 Euro. Weitere Tabellen finden sich in den Tabellen über diesem Kapitel.

Abzüge für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung

Die Rentenhöhe kann trügerisch sein, denn Rentnerinnen und Rentner müssen von ihrer Bruttorente Einkommenssteuer bezahlen und es werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt. 

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Gesetzliche Renten werden nur zum Teil besteuert. Bei Rentenbeginn 2025 beträgt der zu versteuernde Anteil 83,5 Prozent der Rente. Mit jedem Neu-Rentnerjahrgang steigt dieser Anteil um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2058 oder später in Rente geht, muss die gesetzliche Rente zu 100 Prozent versteuern. Mehr erfahren Sie in den Artikeln "Steuertabellen für Rentner" und "Wie viel Steuern muss ich im Ruhestand bezahlen". 

Die meisten Rentnerinnen und Rentner sind pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Sie tragen die Hälfte der Krankenkassenbeiträge sowie des Zusatzbeitrags. 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen 14,6 Prozent und der Zusatzbeitrag im Durchschnitt 2,5 Prozent.

Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen Rentnerinnen und Rentner komplett selbst. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2025 3,6 Prozent. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent, ihr Beitragssatz ist 4,2 Prozent.

Weniger Rente wegen Beitragslücken

Nur wer 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält die volle gesetzliche Rente. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Rente anteilsmäßig gekürzt. Beitragslücken entstehen zum Beispiel dann, wenn man nicht in Deutschland erwerbstätig war oder als Selbständiger nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Nur teilweise angerechnet werden Anrechnungszeiten zum Beispiel für Schul-, Ausbildungs- und Studienjahre sowie Zeiten der Kindererziehung, des Wehr- oder Zivildienstes und von Arbeitslosigkeit.

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Fehlende Beitragszeiten kann man nur in Ausnahmefällen mit Nachzahlungen ausgleichen. Nachzahlungen sind möglich für nicht berücksichtigte Schul- und Studienjahre und kurz vor dem Ruhestand, falls die Mindestbeitragsdauer von fünf Jahre noch nicht erfüllt ist. Freiwillige Rentenbeiträge kann man bis zum 31. März des Folgejahres nachzahlen.

Tipp: Rentenbeiträge prüfen 

Lassen Sie Ihre Rente frühzeitig von der Deutschen Rentenversicherung berechnen. Am besten führen Sie eine Kontenklärung durch, die Ihre Beitrags- und Anrechnungszeiten aufzeigt. 

Denn nicht immer sind es Beitragslücken, die zu Differenzen führen. Möglicherweise wurden nicht alle Beiträge richtig verbucht. Auch kommt es vor, dass ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt einbehält, sie aber nicht an die Rentenkasse abführt. 

Stellt man Ungereimtheiten wie diese erst kurz vor dem Ruhestand fest, kann sich die Rentenzahlung verzögern. Lassen sich fehlerhafte Sachverhalte nicht mehr klären, weil beispielsweise eine früher besuchte Schule nicht mehr existiert, erhält man eine niedrigere Rente.

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Weitere Informationen

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Der Rentenbeginnrechner des VZ zeigt Ihnen, wann Sie frühestens in Rente gehen können. Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen Ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie mögliche Abschläge.

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com oder sprechen Sie mit den Ruhestands-Expertinnen und Experten: Vereinbaren Sie ein kostenfreies Gespräch im VZ in Ihrer Nähe

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