Ruhestand

Pflegeheimkosten: Unterdeckung aus eigenem Vermögen schließen

Pflegeheimkosten können mehrere Tausend Euro pro Monat betragen. Leistungen der Pflegeversicherung reichen nicht aus. Einen erheblichen Teil der Pflegeheimkosten müssen die Bewohner und ihre Familien selbst tragen. 

Carina Freibott
Ruhestandsexpertin
Aktualisiert am
19. September 2024

Viele fürchten sich davor, im Alter auf Pflege angewiesen zu sein. Denn dauerhafte Pflegebedürftigkeit führt nicht nur zu einem erheblichen Verlust an Lebensqualität, sondern auch zu einer enormen Kostenbelastung.

Pflegeheimkosten 2024: Hoher Eigenanteil

Aktuell kostet ein Platz in einem deutschen Pflegeheim je nach Region, Standard und Pflegegrad etwa 2.500 bis 4.000 Euro monatlich. Tendenz stark steigend. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung decken diese Kosten nur zu einem kleinen Teil ab.

Merkblatt

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Für den Rest muss der Pflegebedürftige den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) beisteuern. Dieser beträgt im Bundesdurchschnitt 1.678 Euro pro Monat (per 1. Juli 2024). Entlastung bringt ein Leistungszuschlag von 15 Prozent (bis zwölf Monate Aufenthaltsdauer). Langjährige Bewohner von Pflegeheimen zahlen ab zwölf, 24 und 36 Monaten 30, 50 beziehungsweise 75 Prozent weniger.

Obendrauf kommen 955 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 490 Euro "Investitionskosten". Laut dem Verband der Ersatzkassen (VDEK) zahlten Pflegeheimbewohner oder ihre Angehörigen 2024 zwischen 2.373 und 3.180 Euro pro Monat aus eigener Tasche. In Zukunft dürfte das noch mehr werden.

Pflegeheimkosten: Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?

Um die finanziellen Risiken für sich selbst oder Angehörige abzufedern, entscheiden sich viele Menschen für eine private Pflegezusatzversicherung. Solche Versicherungen sind allerdings sehr teuer und decken oft auch nicht alles ab. In der Tabelle unten sind die jährlichen Kosten aufgelistet. Der Beitrag ist abhängig vom Alter bei Versicherungsbeginn sowie von der Auszahlungshöhe im Pflegefall.

So muss ein 55-Jähriger zum Beispiel 4.440 Euro im Jahr zahlen, um im Pflegefall monatlich 3.000 Euro zu bekommen. In allen Fällen kommt es erst ab Pflegegrad 3 zur Auszahlung der vollen Summe. Versicherungen, die schon ab Pflegegrad 1 oder 2 den vollen Betrag auszahlen, sind noch teurer. Wer Vorerkrankungen hat, muss noch mehr zahlen oder wird gar nicht erst versichert.

Pflegezusatzversicherungen gibt es auch in anderen Varianten: Manche Versicherer zahlen ein Tagegeld oder übernehmen direkt die Pflegekosten oder einen Teil davon. Wägen Sie also ab und überlegen Sie, ob eine Pflegezusatzversicherung für Sie das Richtige ist. 

Tipp: Statistisch betrachtet ist das Risiko gering, dass man wegen einer Pflegebedürftigkeit für einen langen Zeitraum viel Geld zahlen muss. Wenn man sich das vor Augen hält, kann das dabei helfen, besser mit der Angst vor hohen Pflegekosten umzugehen.

Beispiel: Mit diesen Pflegeheimkosten müssen Sie rechnen

Das pensionierte Ehepaar Schmidt hat Renteneinkünfte von 40.000 Euro pro Jahr (nach Steuern und Sozialabgaben) und ist gesetzlich krankenversichert. Für Lebenshaltung geben die Schmidts rund 35.000 Euro im Jahr aus, für Wohnen 5.000 Euro und für Mobilität und Urlaubsreisen 10.000 Euro; zusammen sind das jährlich 50.000 Euro. 

Ihr Eigenheim ist abbezahlt und hat einen Wert von 250.000 Euro. Darüber hinaus besitzen sie Geldvermögen im Wert von 250.000 Euro. Die jährliche Rentenlücke von 10.000 Euro können die Schmidts problemlos mindestens 25 Jahre lang aus ihrem Geldvermögen decken.

Doch was passiert, wenn einer von beiden pflegebedürftig wird und ins Pflegeheim muss? Dann müssen die Schmidts nicht nur ihre laufenden Kosten zu Hause aufbringen, sondern zusätzlich einen großen Teil der Heimkosten übernehmen.

Angenommen, Herr Schmidt erkrankt und ist mit Pflegegrad 5 auf vollstationäre Hilfe angewiesen. Pflege- und Heimkosten schlagen mit 6.000 Euro pro Monat zu Buche bzw. 72.000 Euro pro Jahr. Aus der Pflegeversicherung erhält Herr Schmidt jedoch nur 2.005 Euro pro Monat (siehe Grafik). Die Differenz von monatlich 4.000 Euro müssen die Schmidts selbst aufbringen.

Rentenlücke aus dem Vermögen schließen

Um Kosten zu senken, verringert Frau Schmidt ihre häuslichen Ausgaben von 50.000 Euro auf 35.000 Euro. Mit der Rente (40.000 Euro) und dem Geld von der Pflegeversicherung (24.000 Euro) zusammengenommen verfügen die Schmidts über 64.000 Euro Jahreseinkünfte. Dem stehen Ausgaben von insgesamt 107.000 Euro gegenüber. Die Rentenlücke von 43.000 Euro pro Jahr müssen sie aus dem Ersparten schließen.

Jetzt zeigt sich, wie wichtig es ist, frühzeitig Kapital für die finanzielle Sicherheit im Alter anzusparen. Die Schmidts haben dies über viele Jahre getan, und können nun von ihrem Geldvermögen von 250.000 Euro zehren. Das reicht für mehrere Jahre, um ihren Anteil an den Pflegekosten zu bezahlen.

Aber auch wer weniger Vorsorgekapital angespart hat, muss nicht in Panik verfallen. Da die statistische Lebenserwartung von Pflegebedürftigen in der Pflegestufe 5 unter einem Jahr liegt, genügen zumeist auch geringere Vermögen, um eine Phase höherer Ausgaben temporär überbrücken zu können.

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Hinterbliebene müssen Finanzlücke ausgleichen

Stirbt Herr Schmitt, lauern trotz des Wegfalls der Pflegekosten durchaus noch finanzielle Engpässe für Frau Schmidt. Denn ihre Witwenrente reicht nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken. Auch für diesen Fall ist es also wichtig, dass sie auf angespartes Vorsorgevermögen zurückgreifen kann.

Tipp: Damit im Alter keine Finanzlücke entsteht, empfiehlt es sich, einen umfassenden Finanzplan fürs Alter zu erstellen. Dieser sollte alle Eventualitäten berücksichtigen, also auch Kosten, die durch Pflege oder Mindereinkünfte nach dem Tod des Partners entstehen.

Vermögen verschenkt und pflegebedürftig

Pflegebedürftigen greift der Staat zwar finanziell unter die Arme, jedoch erst nachdem sie ihr Vermögen fast aufgebraucht haben. Nicht alle wollen sich aber damit abfinden, dass ihr Erspartes durch Pflegekosten aufgebraucht wird. 

Das lässt sich mit einer frühzeitigen Erbschaftsplanung zumindest teilweise verhindern, zum Beispiel mit frühzeitigen Schenkungen. Wenn Schenkungen vor mehr als zehn Jahren gemacht wurden, kann das Sozialamt sie nicht zurückfordern, um davon die Pflegekosten zu bezahlen. Ist die Schenkung allerdings weniger als zehn Jahre her, kann das Sozialamt zumindest teilweise darauf zugreifen.

Weitere Informationen

In vielen Fällen ist es sinnvoll, benötigtes Vermögen selbst anzusparen, zum Beispiel mit einem ETF-Sparplan. Werden Sie oder Ihr Ehepartner nicht pflegebedürftig, ist das Geld nicht verloren. Sie oder Ihre Erben können frei über das Vermögen verfügen. Sie entscheiden über die Sparraten und darüber, wie das Geld angelegt wird. Im Pflegefall muss es aber kurzfristig verfügbar sein.

Mehr zu Pflegekosten und wie Sie sich davor schützen können, erfahren Sie im Merkblatt zu "Pflegekosten", das Sie kostenfrei bestellen können. Oder lassen Sie sich zu dem Thema im Rahmen eines kostenfreien und unverbindlichen Erstgesprächs im VZ in Ihrer Nähe beraten.

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