Ruhestand

Flexirente: Alles Wichtige im Überblick

Die Flexirente ermöglicht einen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Manche möchten früher aufhören, andere arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus weiter – dank der Flexirente kann jeder selbst entscheiden, wann er in Rente gehen möchte. Der Begriff Flexirente umfasst Maßnahmen zur gesetzlichen Rente, die mit dem "Flexirentengesetz" eingeführt wurden. Diese werden in diesem Artikel vorgestellt.

Alexander Wunder
Ruhestandsexperte
Publiziert am
03. Juli 2024

Flexirente: Was ist das?

Flexirente ist das Kurzwort für das "Flexirentengesetz", genauer gesagt das "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand".

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Früher in Rente gehen: Das sollten Sie wissen

Erfahren Sie, worauf Sie bei der Vorbereitung Ihres vorzeitigen Ruhestands achten müssen.

Die Flexirente ermöglicht es Arbeitnehmern, früher in den Ruhestand zu gehen oder nach dem regulären Rentenalter weiterzuarbeiten, und dabei ihre Rente mit Einkommen aus einer Beschäftigung zu kombinieren. Vor der Einführung der Flexirente war beides nur in eingeschränkter Form möglich. Zum Beispiel wurden Gehälter auf die Frührente angerechnet.

Die Bundesregierung hatte die Flexirente 2017 eingeführt, um Anreize für ältere Erwerbstätige zu schaffen, über das Rentenalter hinaus erwerbstätig zu bleiben. Die Flexirente soll helfen, den Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels auf dem deutschen Arbeitsmarkt entgegenzuwirken. Gleichzeitig soll die Flexirente den individuellen Bedürfnissen und Lebenssituationen von Arbeitnehmern besser gerecht zu werden.

Mit der Flexirente in Frührente gehen und weiterarbeiten

Immer mehr Rentner beziehen die gesetzliche Rente vor der Regelaltersgrenze. Dabei nehmen sie Abschläge von bis zu 14,4 Prozent hin, denn pro vorbezogenem Monat wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt. Wer die Voraussetzungen für die "Rente mit 63" erfüllt, kann die Rente abschlagsfrei früher beziehen.

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Früher in Rente gehen: Das sollten Sie wissen

Erfahren Sie, worauf Sie bei der Vorbereitung Ihres vorzeitigen Ruhestands achten müssen.

Das Modell, Frührente zu beziehen und trotzdem weiterzuarbeiten, ist besonders beliebt, seitdem es die Einkommensgrenze bei der Altersrente nicht mehr gibt. Vor der Einführung der Flexirente durften Frührentner nur 450 Euro pro Monat verdienen, sonst wurde die Rente empfindlich gekürzt. 

Mit der Flexirente wurde eine Einkommensgrenze von 6.300 Euro pro Jahr festgelegt. Diese wurde im Laufe der Jahre bis auf 46.060 Euro pro Jahr angehoben, sodass nicht nur Ältere mit Minijobs, sondern auch viele Voll- und Teilzeitangestellte keine Abzüge bei der Frührente befürchten mussten. 

Anfang 2023 wurde die Einkommensgrenze bei der Altersrente abgeschafft. Seitdem dürfen Frührentner beliebig viel verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Lese-Tipp: Alles Wichtige finden Sie im Artikel "Wie viel darf ich als Rentner oder Frührentner verdienen?"

Mit Rentenbeiträgen die Rente erhöhen

Erwerbstätige Frührentner sind rentenversicherungspflichtig, müssen also – obwohl sie bereits ihre Altersrente beziehen – weiterhin Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Minijobber können in die Rente einzahlen (3,6 Prozent) oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Mehr zur Frührente erfahren Sie in den Fachartikeln:

Wann kann ich in Frührente gehen?

Gesetzliche Rente: Vorbezug oder Aufschub – lohnt sich das?

Neu seit der Flexirente: Sonderzahlungen ab 50, um Abschläge auszugleichen

Die Deutsche Rentenversicherung bietet die Möglichkeit, Rentenabschläge mit freiwilligen Beiträgen ganz oder teilweise auszugleichen. Mit den freiwilligen Rentenbeiträgen erkauft man sich die benötigten Entgeltpunkte. Damit werden die Rentenkürzungen vermieden oder gemindert, die bei einem vorzeitigen Bezug der gesetzlichen Rente anfallen. 

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Kapital für den Ruhestand in 5 Schritten berechnen

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Lange Zeit konnten Pflichtversicherte freiwillige Beiträge erst ab 55 und nur mit einer Einmalzahlung tätigen. Die Flexirente bietet ihnen deutlich mehr Spielraum: Einzahlungen sind schon ab 50 und bis zur individuellen Regelaltersgrenze möglich. Außerdem können bis zu zwölf Zahlungen pro Jahr getätigt werden. Diese Flexibilität und der lange Zeitraum machen es wesentlich einfacher, selbst hohe Gesamtsummen in viele kleine Raten aufgeteilt einzuzahlen.

So funktioniert‘s: Man teilt dem Rentenversicherungsträger mit, dass man vorhat, in Frührente zu gehen und die Abschläge mit freiwilligen Rentenbeiträgen auszugleichen. Die Rentenkasse berechnet den notwendigen Ausgleichsbetrag und erstellt eine besondere Rentenauskunft, auf dessen Basis man die Zahlungen vornimmt. Sollte man sich anschließend entscheiden, die Rente doch nicht früher zu beziehen, fällt der Rentenanspruch entsprechend höher aus.

Freiwillige Rentenbeiträge kann man auch dann noch einzahlen, wenn man bereits die Frührente mit Abschlägen bezieht. Frührentner teilen dem Rentenversicherungsträger mit, dass sie ihre Rentenkürzung mit Sonderzahlungen ausgleichen möchten. Die Rentenkasse berechnet den notwendigen Ausgleichsbetrag und erstellt eine besondere Rentenauskunft. Sobald die Sonderzahlung geleistet ist, steigt die Rente.

Freiwillige Rentenbeiträge sind erst dann nicht mehr möglich, wenn man die individuelle Regelaltersgrenze erreicht hat oder eine Frührente ohne Abschläge bezieht. 

Länger arbeiten und Zuschläge bekommen

Erwerbstätige im Rentenalter können im Ruhestand weiterarbeiten – die Flexirente schafft Anreize für ältere Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber über das Rentenalter hinaus zur Verfügung zu stehen. 

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Erwerbstätig im Ruhestand: Das sollten Sie beachten

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Auf die Rentenhöhe von erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner hat dies keinen Einfluss. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze müssen sie nach Beginn der Rentenzahlungen keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, denn sie sind versicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss aber seinen Anteil an die Rentenversicherung abführen. Diese Beiträge kommen ihren Angestellten allerdings nicht zugute.

Rentenbeiträge einzahlen oder nicht?

Erwerbstätige, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, haben seit Einführung der Flexirente 2017 eine Alternative: Sie können bei ihrem Arbeitgeber einen Antrag stellen, dass sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten. Damit erhöhen sie ihre Rentenansprüche durch eigene und vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge, und die Rente steigt jedes Jahr am 1. Juli.

Rentenbeginn aufschieben

Wer bei Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht auf die gesetzliche Altersrente angewiesen ist, kann den Rentenbeginn aufschieben. Pro aufgeschobenem Monat steigt die Rente um 0,5 Prozent, dafür fehlen die Rentenzahlungen aus dieser Zeit. Schiebt man den Rentenbeginn um zwei Jahre auf, erhöht sich die Rente um zwölf Prozent.

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, aber noch keine Rente bezieht, muss weiterhin Rentenbeiträge leisten. Ausnahme: Bei Minijobs zahlt nur der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent in die Rentenversicherung ein.

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