Riesterrente, Rüruprente, Eichelrente: Staatlich gefördert vorsorgen
Riester, Rürup (Basisrente), Eichel (Betriebsrente): Die private Altersvorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung. Nicht nur Besserverdienende müssen zusätzlich vorsorgen, um ihren Lebensstandard auch im Ruhestand weiterführen zu können. Vorsorgeformen wie die Riesterrente und die Rüruprente bieten Steuervorteile oder staatliche Zuzahlungen.
Riester-Rente: Für alle Pflichtversicherten
Eine geförderte Riester-Rente kann jeder abschließen, der als Erwerbstätiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Das sind Angestellte ebenso wie Beamte, Soldaten, Künstler in der Künstlersozialkasse und geringfügig Beschäftigte. Sie können in eine klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, einen Fondssparplan, einen Banksparplan oder einen Bausparvertrag investieren.
Förderung in der Ansparphase
Für die Beitragszahlungen erhalten sie pro Jahr Zuschüsse in Höhe von 175 Euro pro Erwachsenem und 300 Euro pro Kind (185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden), was sich vor allem für Familien lohnt. Oder sie können jedes Jahr Einzahlungen von bis zu 2.100 Euro als Sonderausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das ist vorteilhaft für Alleinstehende und Doppelverdiener.
Besteuerung in der Auszahlungsphase
Allerdings werden die Beiträge nachgelagert besteuert, so dass der Steuervorteil im Ruhestand zum Teil wieder verlorengeht. Auszahlungen aus Riester-Verträgen sind zu 100 Prozent zu versteuern. Bei Rentenversicherungen gilt dies für die Rentenauszahlungen wie bei einem Kapitalbezug, denn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals kann man sich zu Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen lassen.
Verluste bei Ruhestand im Ausland
Wer seinen Ruhestand im Ausland verbringt, verliert die Vorteile aus der Ansparphase. Rentner mit einem Hauptwohnsitz außerhalb der EU müssen alle Zuschüsse und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kapitalerträge aus der Ansparphase bleiben aber erhalten, und auf die Riester-Renten muss in Deutschland keine Einkommensteuer entrichtet werden.
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Rürup-Rente (Basisrente): Steuerbegünstigte Altersvorsorge
Die Rürup-Rente (Basisrente) steht jedem Steuerpflichtigen offen und ist die einzige staatlich geförderte Vorsorge für Unternehmer und Selbständige. Ledige können 2024 bis zu 27.566,20 Euro einzahlen und 2025 bis zu 29.343,60 (Ehepaare das Doppelte).
Diese Beträge können vollumfänglich als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. In der Auszahlphase ist die Rente teilweise zu versteuern. Der zu versteuernde Anteil liegt bei Rentenbeginn 2024 bei 83 Prozent und 2025 bei 83,5 Prozent. Bis 2058 steigt der Anteil jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2058 oder später in den Ruhestand geht, muss seine Rente vollständig versteuern.
Eichel-Rente: Steuerfreie Beiträge in die Betriebsrente
Förderfähig sind alle Angestellten, deren Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Das kann beispielsweise eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds sein.
Die Förderung besteht darin, dass die Beiträge in Form der Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt in die Betriebsrente fließen und damit steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei bleiben. Die Höchstsumme liegt bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2024: 3.624 Euro, 2025: 3.864 Euro).
Besteht keine pauschalbesteuerte, betriebliche Altersversorgung, können 2024 weitere 3.624 Euro in Form einer Gehaltsumwandlung eingezahlt werden (insgesamt 7.248 Euro). 2025 steigt der Betrag auf 3.846 Euro, insgesamt 7.728 Euro.
Auch hier geht der Steuervorteil in der Auszahlungsphase zum Teil wieder verloren, weil Eichel-Renten zu 100 Prozent zu versteuern sind.
Weitere Informationen
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