Sorge ich in Deutschland oder in der Schweiz fürs Alter vor?
In der Schweiz unterliegen Grenzgänger der Beitragspflicht zur gesetzlichen (Säule 1) und zur beruflichen Vorsorge (Säule 2). Sie zahlen in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ein und sparen Kapital in der Pensionskasse an. Sie können wählen, ob Sie es als lebenslange Rente beziehen oder sich das Kapital auszahlen lassen. Diese Entscheidung ist eine der wichtigsten Ihrer Ruhestandsplanung.
In Deutschland lohnt sich die zusätzliche private Altersvorsorge, da Sie Ihre Beiträge steuermindernd geltend machen können. Grenzgänger können die Direktversicherung und die Basisrente (Rürup-Rente) nutzen und ihre Beiträge steuermindernd geltend machen. Auch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sind möglich. Darüber hinaus können Grenzgänger frei sparen, zum Beispiel mit einem ETF-Sparplan. Einen ausführlichen Überblick über die Säulen der Altersvorsorge erhalten Sie in unserem Leitfaden "In der Schweiz arbeiten, in Deutschland leben".
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