Zahle ich im Wohn- oder im Arbeitsland Steuern?
Das Doppelsteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz verhindert, dass Grenzgänger in beiden Ländern Steuern zahlen müssen. Grenzgänger sind in ihrem Wohnsitzland Deutschland steuerpflichtig. Die Schweizer Steuerbehörden behalten vom Bruttogehalt 4,5 Prozent Quellensteuer ein, die mit der Einkommenssteuer in Deutschland verrechnet wird.
Wochenaufenthalter sind in der Schweiz steuerpflichtig, wenn sie an mehr als 60 Tagen pro Jahr nicht an den Wohnsitz in Deutschland zurückkehren. Das gilt als nicht zumutbar, wenn der Arbeitsort über 110 Kilometer oder 90 Minuten entfernt ist. Seit der Quellensteuerreform 2021 ist zudem die 90-Prozent-Regelung zu prüfen (Anteil des Haushaltseinkommens, der in der Schweiz erzielt wird). Mehr zur Besteuerung erfahren Sie in unserem Leitfaden "In der Schweiz arbeiten, in Deutschland leben".