Welche Wahlmöglichkeiten haben Mitarbeitende bei einem Kadervorsorgeplan?
Mit einer Kadervorsorgelösung des VZ entscheiden Ihre Mitarbeitenden selbst, wie viel Beiträge sie als Arbeitnehmende einbezahlen möchten. Dafür stehen dafür verschiedene Sparbeiträge zur Auswahl. Das Gesetz hält fest, dass die Arbeitgeberbeiträge in allen drei Varianten gleich hoch sein müssen.
Auch bei der Anlage der Pensionskassengelder erlaubt das Gesetz eine gewisse Flexibilität. Kadermitarbeitende können für Sparbeiträge auf Lohnteilen über 132.300 Franken (Stand: 2024) eine individuelle Anlagestrategie im Rahmen der gesetzlichen Anlagevorschriften wählen, die zu ihrem persönlichen Risikoprofil und zu ihrem Anlagehorizont passt.