Wenn Sie für einen Arbeitgeber in der Schweiz arbeiten, unterliegen Sie der Beitragspflicht zur beruflichen Vorsorge (BVG) und Ihr Arbeitgeber führt die Beiträge automatisch an die Pensionskasse ab. Das gilt gleichermaßen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger wie für Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz.
Das Merkblatt zeigt auf, welche Leistungen Sie aus der Schweizer Pensionskasse erwarten können, welche Steuerfallen es gibt, und was Sie bei einer Rückkehr nach Deutschland beachten sollten.