Merkblatt

Als Grenzgänger die Schweizer Pensionskasse optimal nutzen

Sie arbeiten für einen Arbeitgeber in der Schweiz? Dann unterliegen Sie wie alle Angestellten der Beitragspflicht zur beruflichen Vorsorge (BVG), der sogenannten 2. Säule. Ihr Arbeitgeber führt die Beiträge automatisch an die Pensionskasse ab. Das gilt gleichermaßen für Grenzgänger wie für Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz. Für Grenzgänger ergeben sich einige wichtige steuerliche Besonderheiten: bei der Einzahlung, der Auszahlung und ggf. bei der Rückkehr nach Deutschland.

Das Merkblatt erklärt, worauf Sie bei der Pensionskasse achten müssen, welche Steuerfallen es gibt und wie Sie viel Geld sparen können.

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