Ob Sie Frührentner sind oder Ihre individuelle Regelaltersgrenze bereits erreicht haben: Sie dürfen so viel hinzuverdienen, wie Sie wollen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Bislang durften Frührentner nur bis zu einer bestimmten Hinzuverdienstgrenze verdienen, ohne dass ihre Altersrente gekürzt wurde. Diese Grenze lag bei 6.300 Euro pro Jahr, wurde in den letzten Jahren aber coronabedingt auf 44.590 bis 46.060 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze abgeschafft. Mehr erfahren Sie im Artikel "Worauf muss ich achten, wenn ich im Ruhestand erwerbstätig bin?" und im Merkblatt "Erwerbstätig im Ruhestand".
Merkblatt
Erwerbstätig im Ruhestand: Das sollten Sie beachten
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Folgen – vor allem, wenn Sie gleichzeitig Rente und ein Gehalt beziehen.