Was sollten Sie bei Schenkungen beachten?
Nach der Schenkung verfügen Sie nicht mehr über das Depot und können keine Wertpapiere verkaufen. Wenn Sie jedoch Vermögen weitergeben und weiter Erträge daraus beziehen möchten, eignen sich Nießbrauchdepots dafür. Unter Umständen ist es sinnvoll, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Denn im Rahmen der individuellen Veranlagung kann der Steuerabzug beim Depotinhaber für die Erträge, die der Schenker erhält, berichtigt werden.
Je früher Wertpapiere oder Immobilien verschenkt werden, desto höher ist der Wert des Nießbrauchs und desto geringer die Steuerlast. Denn der Wert des Nießbrauchs berechnet sich aus dem Wert der Schenkung, der Rendite und einem Multiplikator, der sich aus der statistischen Restlebenserwartung des Schenkenden ableitet.
Vor der Schenkung sollten Sie prüfen, ob Sie sich die Schenkung wirklich leisten können. Rechnen Sie aus, wie viel Geld Sie für Ihre Altersvorsorge benötigen und wie viel Sie weggeben können.
Mehr erfahren Sie im kostenfreien Merkblatt "Schenkung zu Lebzeiten: Vermögen steueroptimiert weitergeben".