Wie viel Steuern können die Beschenkten sparen?
Ein großer Vorteil des Nießbrauchs ist die Steuerersparnis für den Beschenkten. Denn der Wert des Nießbrauchs wird vom verschenkten Vermögen (z. B. vom Wertpapierdepot) abgezogen. Das senkt den Steuerwert und reduziert die Schenkungssteuer.
Das verdeutlicht ein Beispiel: Ein 70-Jähriger schenkt seiner Tochter ein Depot im Wert von 600.000 Euro. Die erwarteten Erträge belaufen sich auf ca. 3,4 Prozent netto pro Jahr. Der Nießbrauch hat einen Wert von 202.400 Euro. Dieser wird vom steuerlichen Wert der Schenkung abgezogen. Dadurch sinkt dieser auf 397.600 Euro. Da die Tochter einen Freibetrag von 400.000 Euro geltend machen kann, fällt keine Schenkungssteuer an. Ohne Nießbrauch müsste sie 22.000 Euro Schenkungssteuer zahlen.
Eine frühzeitige Planung lohnt sich: Sind nach einer Schenkung mehr als 10 Jahre vergangen, können die steuerlichen Freibeträge für eine weitere Schenkung oder im Erbfall erneut genutzt werden.
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