Erben & Vererben

Hüten Sie sich vor Erbschleichern

Immer wieder kommt es vor, dass Menschen das Vertrauen von Senioren missbrauchen. Wie Sie sich und ältere Angehörige vor Erbschleichern schützen.

Dr. Tatjana Rosendorfer
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
28. Januar 2025

Zu ihrem netten Nachbarn, der häufig nach dem Rechten sah, hatte Gerda F. ein ausgezeichnetes Verhältnis. Und so zögerte die 91-Jährige nicht, als der ihr plötzlich offenbarte: "Ich bin in finanzieller Not, können Sie mir helfen?" 

Merkblatt

Nachlass regeln: So gehen Sie richtig vor

Finden Sie heraus, wie eine frühzeitige Erbschaftsplanung den überlebenden Ehepartner vor finanzieller Bedrängnis schützt.

Sie schrieb ein neues Testament und setzte den Nachbarn als Alleinerben ihres Vermögens von 800.000 Euro ein. Nach Gerda F.s Ableben konnten ihre Kinder nur noch ihren Pflichtteil beanspruchen. Der Erbschleicher machte sich mit 400.000 Euro davon.

Ein Fall von vielen. Immer wieder kommt es vor, dass Menschen mit krimineller Energie es ausnutzen, wenn sie die einzigen oder wichtigsten Bezugspersonen von Senioren sind. Sie gewinnen das Vertrauen ihrer Opfer – und sorgen geschickt dafür, dass ihnen ein Großteil des Vermögens vererbt wird.

Wird der Erbschleicher tatsächlich rechtmäßiger Erbe, dann können die Kinder wenigstens ihren gesetzlichen Pflichtteil aktiv einfordern. So retten sie wenigstens die Hälfte des Vermögens vor dem Erbschleicher (siehe Tabelle).

Besonders gefährdet sind vermögende Senioren, deren Angehörige weit weg leben oder die keinen engen Kontakt mit ihnen haben. Angehörige sollten ihre Eltern oder Großeltern für das Problem sensibilisieren. Das ist kein leichtes Unterfangen. Denn die Senioren haben oft ein Bedürfnis nach Zuwendung, das ihre Angehörigen meist nicht befriedigen können oder wollen. Das machen sich die Erbschleicher zunutze.

Tipp: In vielen Fällen kann ein Testament zugunsten der Angehörigen hilfreich sein. Damit hält man seinen Willen klar fest und schützt sich vor möglicher Erbschleicherei. Die beste Lösung ist es, das Testament gemeinsam mit der Familie aufzusetzen und dieses – zum Beispiel bei einem Notar – zu hinterlegen. Dann kann das Testament nämlich nicht mehr so einfach geändert werden.

Weitere Informationen

Die Nachlass-Expertinnen und Experten des VZ unterstützen Erblasserinnen und Erblasser bei der Nachlassplanung. Und als Testamentsvollstrecker sorgen wir dafür, dass Ihr Nachlass so verwaltet und aufgeteilt wird, wie Sie es in Ihrem letzten Willen festgelegt haben. 

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder vereinbaren Sie ein kostenfreies Gespräch im VZ in Ihrer Nähe.

Kostenfreies Merkblatt bestellen

Finden Sie heraus, wie eine frühzeitige Erbschaftsplanung den überlebenden Ehepartner vor finanzieller Bedrängnis schützt

Persönliche Angaben
Anrede
* Pflichtfeld