Erben & Vererben

Machen Sie beim Vererben von Immobilien keine Fehler

Stellen Sie die Weichen rechtzeitig. Damit vermeiden Sie Streit unter den Erben und helfen Ihren Nachkommen, Erbschaftssteuer zu sparen.

Carina Freibott
Finanz- und Nachlassexpertin
Publiziert am
26. März 2025

Immobilien machen in vielen Familien den Großteil des Vermögens aus. Doch Häuser und Wohnungen sind nicht leicht zu vererben. Ihr Wert übersteigt häufig die Freigrenzen um ein Vielfaches, die für die Schenkungs- und Erbschaftssteuer gelten. Deshalb ist es wichtig, den Übertrag von Immobilien an die nächste Generation rechtzeitig zu planen und dabei keine Fehler zu machen. So kann man zum Beispiel vorgehen:

Merkblatt

Immobilien im Nachlass: 5 Tipps für Erblasser

Das kostenfreie Merkblatt liefert 5 Tipps, die Sie als Erblasserin oder Erblasser berücksichtigen sollten, um Ärger, Streit und Kosten zu vermeiden.

Familienheim

Das Familienheim sollte im Nachlass eine Sonderstellung bekommen. Wenn eines der Kinder nach dem Tod der Eltern einzieht, fällt unter Umständen keine Erbschaftssteuer an. Sprechen Sie mit Ihren Erben und finden Sie heraus, ob jemand darin leben möchte. Wenn ein Kind das Elternhaus erben soll, schaffen Sie nach Möglichkeit einen finanziellen Ausgleich für die anderen. Wenn niemand am Haus interessiert ist, empfiehlt sich ein Verkauf.

 

Vermietete Objekte

Vermeiden Sie Erbengemeinschaften, denn sie führen oft zu Streit. Versuchen Sie, die Objekte möglichst fair unter den Erben aufzuteilen. Übersteigt der Wert die Freibeträge bei der Schenkungssteuer, kommt auch ein Übertrag über mehrere Jahrzehnte in Betracht. Denn die Freibeträge leben alle zehn Jahre neu auf. Leben beide Eltern noch und gehören ihnen die Objekte gemeinsam, verdoppelt sich der Freibetrag für jeden Erben. Über einen Zeitraum von 20 Jahren können die Eltern so an jedes eigene Kind Werte bis zu 2,4 Millionen Euro steuerfrei verschenken (Tabelle unten).

Nießbrauch

Oft ist es sinnvoll, den Nießbrauch zu behalten, wenn man eine Immobilie an die nächste Generation verschenkt. Dann bezieht man weiterhin die Mieten. Denn viele Menschen benötigen im Alter zusätzliche Einkommensquellen. Ein weiterer Vorteil des Nießbrauchs ist, dass er den schenkungssteuerlichen Wert der Immobilie senkt. Der Wert des Nießbrauchs orientiert sich an der Jahresmiete der Immobilie und an der restlichen Lebenserwartung des oder der Schenkenden. Nießbrauch ist übrigens auch bei Wertpapieren möglich.

Weitere Informationen

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