Erben & Vererben

Nachlass regeln: Patchworkfamilien müssen gut planen

Vater, Mutter, Kind. Das klassische Familienbild ist längst überholt. Heute gibt es viele Familienkonstellationen. Doch das Erbrecht trägt dem noch keine Rechnung. Umso sorgfältiger sollten gerade Patchworkfamilien deshalb bei der Nachlassplanung vorgehen. Denn sonst erben womöglich die falschen. Das lässt sich mit wenigen Vorkehrungen verhindern.

Dr. Tatjana Rosendorfer
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
19. Juli 2024

Neben der traditionellen Familie sind heute auch andere Lebensmodelle weit verbreitet. So bringen zum Beispiel beide Partner Kinder aus früheren Beziehungen mit und haben später vielleicht gemeinsame Kinder. Sie heiraten oder entscheiden sich bewusst für eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft. 

Merkblatt

Was Patchworkfamilien beim Vererben beachten sollten

Das Merkblatt zeigt, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht und was bei der Gestaltung des Nachlasses zu beachten ist.

Das deutsche Erbrecht ist aber kaum auf diese modernen Lebensmodelle ausgerichtet. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig die geeigneten Maßnahmen zu treffen. Sonst profitieren womöglich nicht die Personen vom Nachlass, die der Verstorbene am liebsten begünstigt hätte. Wer in einer Patchworkfamilie lebt und seinen Nachlass richtig regeln will, sollte daher ein paar Punkte beachten.

Wer erbt, wenn nichts geregelt ist?

Klassische Familienkonstellationen sind hauptsächlich im deutschen Erbrecht berücksichtigt. Nach der gesetzlichen Erbfolge werden der überlebende Ehepartner und die leiblichen Kinder Erben. Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand verheiratet waren, erhalten der länger lebende Ehepartner und die Kinder je die Hälfte des Nachlassvermögens, wenn die verstorbene Person nichts anderes in einem Testament verfügt hat. Auch Adoptivkinder und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner haben einen gesetzlichen Erbanspruch.

Stief- und Pflegekinder gehen hingegen leer aus, sofern sie nicht in einem Testament explizit begünstigt wurden. Auch der überlebende Lebensgefährte (Unverheiratet und nicht eingetragene Partnerschaft) erhält ohne entsprechende Vorkehrungen nichts aus dem Erbe des Verstorbenen. War der Verstorbene kinderlos, erben auch die Eltern oder die Geschwister und nicht etwa die Stiefkinder.

Das "Berliner Testament" hat Nachteile in Patchworkfamilien

Ist der Nachlass falsch geplant, kann das ungewollte Folgen nach sich ziehen! Beispiel (siehe auch Tabelle): Ein Ehepaar ist in zweiter Ehe verheiratet. Es hat ein gemeinsames Kind und jeder bringt ein Kind aus erster Ehe mit. Die Eheleute haben ein gemeinschaftliches Testament ("Berliner Testament"), in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben; die Kinder erben demnach erst, wenn das zweite Elternteil gestorben ist.

Wenn der erste Ehepartner stirbt, erbt der überlebende Ehepartner bei einem "Berliner Testament" alles. Wenn der zweite Ehepartner stirbt, erben nur dessen leibliche Kinder: das gemeinsame und das aus erster Ehe. Das Kind des zuerst Verstorbenen aus erster Ehe ist nach gesetzlicher Erbfolge nicht erbberechtigt. Ist das nicht gewünscht, müssen die Eheleute im Testament regeln, was mit dem Nachlass geschehen soll, wenn der zweite Ehepartner stirbt.

Diese Kernfragen müssen geklärt sein

Zugegeben, es ist nicht angenehm, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Dennoch sollten folgende Kernfragen gemeinsam mit der (Ehe-)Partnerin oder -Partner geklärt und festgehalten werden, damit der Nachlass im eigenen Sinne verteilt wird.

  • Wie kann der (Ehe-)Partner abgesichert werden? 
  • Sollen die Kinder bereits im ersten Erbgang etwas erben? 
  • Sollen nur die leiblichen Kinder erben oder sollen alle Kinder in der Patchworkfamilie gleichbehandelt werden?

Tipp: Den Nachlass in Patchworkfamilien richtig regeln

So eine Situation wie oben beschrieben können Sie verhindern, wenn Sie kein "Berliner Testament" einsetzen, sondern genau bestimmen, wer welches Vermögen im Erbfall erhalten soll. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, in Ihrem Testament oder Erbvertrag Vor- und Nacherben zu bestimmen. Sie können zum Beispiel Ihren Partner als Vorerben und Ihre Kinder als Nacherben einsetzen. So bleibt das Vermögen nach dem Tod des überlebenden Partners in der Familie des zuerst Verstorbenen.

Da Patchworkkonstellationen erbrechtlich kompliziert sind, empfiehlt es sich, Expertenrat einzuholen. 

Weitere Informationen

Warum die Nachlassplanung gerade bei Patchworkfamilien so wichtig ist und wie das VZ VermögensZentrum Sie dabei unterstützt, erfahren Sie auf unserer Website. Oder sprechen Sie mit uns: Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies erstes Beratungsgespräch im VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.

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