Ruhestand

Regeln für die gesetzliche Rente

Der Artikel im Handelsblatt ist in Zusammenarbeit mit dem VZ VermögensZentrum entstanden. Der Beitrag auf dieser Seite ist eine Zusammenfassung des VZ mit Ergänzungen.

Im Hinblick auf die gesetzliche Rente sollte man bei der Altersvorsorge einiges beachten. Michael Huber vom VZ VermögensZentrum fasst das Wichtigste zusammen.

"Wie hoch wird meine Rente denn sein? Das ist die erste Frage, die man sich beim Gedanken an die Altersversorgung stellen sollte", sagt Michael Huber. Er hilft Personen dabei, ihren Ruhestand ohne große finanzielle Sorgen genießen zu können.
 

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Der erste Schritt bei der Ruhestandsplanung ist das Budget. Dafür stellt man seine derzeitigen Einkünfte pro Monat zusammen und zieht davon die Ausgaben ab. Dazu zählen unter anderem die Beiträge zur Krankenversicherung, Immobiliendarlehen und Rücklagen, bei Eigentumswohnungen auch das Hausgeld. Auch die Inflation spielt eine Rolle. Rechnet eine 40-Jährige ab 67 mit einem Bedarf von 3.000 Euro pro Monat, beträgt dieser bei einer durchschnittlichen Inflation von 3 bzw. 5 Prozent pro Jahr jedoch 6.500 Euro bzw. 11.000 Euro. 

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Die gesetzliche Rente deckt nur einen Teil dieser Summe. Die gesetzliche Höchstrente beträgt derzeit 3.141,82 Euro. Diese bekommt man jedoch nur, wenn man 45 Jahre lang als Angestellter ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze hatte. Darum ist es wichtig, zusätzlich betrieblich und privat für das Alter vorzusorgen. 

Um herauszufinden, mit wieviel Rente man rechnen kann, multipliziert man sämtlich im Berufsleben erworbenen Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor und dem aktuellen Rentenwert. Für die Entgeltpunkte wird das eigene Bruttogehalt – bis zur Beitragsbemessungsgrenze (87.600 Euro, Wert 2023, im Westen) – durch das Durchschnittsentgelt geteilt (vorläufiger Wert für 2023, im Westen, ist 43.162 Euro). Dieses Jahr sind demnach maximal 2,03 Entgeltpunkte erreichbar. Arbeitet man bis zur Regelaltersgrenze, ist der Zugangsfaktor eins. Der Rentenwert ändert sich jährlich und beträgt seit Juli 2022 36,02 Euro im Westen und 35,52 Euro im Osten. 

Den vollständigen Artikel können Sie im Handelsblatt vom 4. Januar 2023 lesen.

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