Teilungsanordnung: Was ist das?
Eine Teilungsanordnung kann vor allem für den überlebenden Ehepartner wichtig sein. Zwar hat er das Vorrecht am gemeinsam bewohnten Haus und am Mobiliar. Darüber hinaus können ihm nur mit einer Teilungsanordnung bestimmte Vermögenswerte zugeteilt werden, beispielsweise das Auto oder ein liebgewonnener Gegenstand von hohem emotionalem Wert.
Eine Teilungsanordnung kann vor allem für den überlebenden Ehepartner sinnvoll sein, da er kein Vorrecht auf einzelne Gegenstände hat, außer auf das gemeinsam bewohnte Heim und das gemeinsame Mobiliar.
Wer seinem Ehepartner weitere Vorrechte einräumen will, kann dies etwa mit folgender Klausel im Testament tun: "… räume ich meiner Frau das Recht ein, die von ihr gewünschten Vermögensteile unter Anrechnung an ihren Erbteil aus dem gesamten Nachlass auszuwählen."
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Eine Teilungsanordnung kann im Widerspruch zur eingesetzten Erbquote stehen, zum Beispiel wenn der Wert eines zugeteilten Gegenstands die festgelegte Erbquote des Begünstigten übersteigt. Fehlen klare Anordnungen, geht die Erbeinsetzung vor. Das bedeutet, dass der bevorteilte Erbe die übrigen Erben für den übersteigenden Anteil abfinden muss. Ebenso sollte man bedenken, dass sich der Wert eines zugeteilten Vermögenswerts im Lauf der Jahre stark verändern kann und deshalb unter Umständen zu einer Pflichtteilsverletzung führt.
Ohne Teilungsanordnung kann die Erbteilung langwierig, aufreibend und teuer werden. Die Erben müssen dann nämlich untereinander ausmachen, wie sie den Nachlass aufteilen.
Übrigens: Wenn sich die Erben einig sind, können sie sich über die Teilungsanordnung des Verstorbenen hinwegsetzen.
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