Vermächtnis: Das sollten Sie wissen
Mit einem Vermächtnis verfügt ein Erblasser im letzten Willen, einer Person oder einer Institution einen Geldbetrag oder einen bestimmten Gegenstand zu vermachen. Anders als Erben sind Vermächtnisnehmer nicht Teil der Erbengemeinschaft.
In einem Testament oder Erbvertrag lassen sich neben Erbteilen auch Vermächtnisse aussprechen. Vermächtnisse können Gegenstände, Geld, Wohnrechte, Dienstleistungen, Forderungen oder deren Erlass sein. Beispielsweise kann man seinem Enkel ein Auto vermachen oder einer Kirchengemeinde oder einem Verein eine bestimmte Summe.
Vermächtnis oder Erbe: Was ist der Unterschied?
Im Testament wird bestimmt, wer Erbe werden soll. Dies kann eine Person sein, die den gesamten Nachlass erhält. Werden mehrere Personen als Erben eingesetzt, dann teilen sie sich den Nachlass je nach testamentarischer Regelung. Der Erbe tritt als Rechtsnachfolger in die Fußstapfen des Verstorbenen.
Mit einem Vermächtnis hingegen wird einem Vermächtnisnehmer ein bestimmter Vermögenswert zugewiesen. Es besteht daher ein großer rechtlicher Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis. Während der Nachlass dem Erben zufällt, erhält der Vermächtnisnehmer nur einen Anspruch auf das Vermächtnis, das er vom Erben verlangen kann.
Wann ist ein Vermächtnis sinnvoll?
Ein Vermächtnis ist immer dann sinnvoll, wenn man als Erblasser neben den Erben noch weitere Personen am Nachlass beteiligen möchte, ohne dass diese Erben werden. So kann beispielsweise dem Patenkind ein Geldbetrag zur Finanzierung seiner Ausbildung vermacht werden oder der Enkelin ein Vermögensgegenstand von emotionalem Wert, zum Beispiel ein bestimmtes Schmuckstück. Die Vermächtnisnehmer müssen ihren Anspruch auf das Vermächtnis gegenüber dem oder den Erben geltend machen.
Wie wird ein Vermächtnis angeordnet?
Ein Vermächtnis wird im Testament angeordnet. Die Formulierung muss präzise sein, zum Beispiel: "Ich vermache meinem Patenkind Heike Meier 10.000 Euro." oder "Folgende Vermächtnisse werden angeordnet: …".
Wichtig ist, dass aus der Formulierung im Testament deutlich hervorgeht, dass es sich um Vermächtnisse handelt. Die Begriffe Erbe und Vermächtnis müssen eindeutig verwendet und klar voneinander getrennt werden. Im Zweifelsfall wird nämlich angenommen, dass es sich um eine Erbeinsetzung handelt.
Vermächtnis: Rechte und Pflichten
Die Vermächtnisnehmer haben weniger Pflichten und Rechte als die Erben. Sie haben nur die Möglichkeit, das Vermächtnis anzunehmen oder abzulehnen. Anders als die gesetzlichen Erben haben Vermächtnisnehmer keinen Anspruch auf Informationen zum Erbe, haften aber auch nicht für mögliche Schulden des Erblassers.
Wer jemandem eine Immobilie vermacht, die mit einem Darlehen belastet ist, sollte bedenken, dass er dem Vermächtnisnehmer damit auch die Rückzahlung des Hauskredits aufbürdet. Die Bank könnte zwar an die gesamte Erbengemeinschaft herantreten, die ja für sämtliche Schulden des Verstorbenen einstehen muss. Allerdings können die Erben dann vom Vermächtnisnehmer Ersatz verlangen.
Was ist ein Vorausvermächtnis?
Mit einem Vorausvermächtnis können Erblasser einem Erben – über seinen Erbteil hinaus – Vermögen zukommen lassen. Dieses muss sich der Erbe nicht auf seinen Erbteil anrechnen lassen.
Nur ein Erbe kann ein Vorausvermächtnis erhalten. Damit kann der Erblasser einen Erben gegenüber den anderen Miterben bevorzugen. Eine Ausgleichspflicht besteht demnach nicht.
Was hat Vorrang: Pflichtteil des Erben oder ein Vermächtnis?
Grundsätzlich hat der Pflichtteil Vorrang gegenüber dem Vermächtnis. Wenn der Erbe Pflichtteile und Vermächtnisse zu erfüllen hat, dann kann er die Vermächtnisse kürzen.
Wie wird ein Vermächtnis auf Pflichtteile angerechnet?
Wenn ein Vermächtnisnehmer zugleich auch pflichtteilsberechtigt ist, hat er zwei Optionen.
Der Vermächtnisnehmer könnte das Vermächtnis ausschlagen und dafür seinen Pflichtteil einfordern. Oder er könnte das Vermächtnis annehmen und hat, falls das Vermächtnis geringer ist als der Pflichtteilsanspruch, einen Pflichtteilsrestanspruch. Vor dieser Entscheidung sollten Vermächtnisnehmer rechtlichen Rat einholen.
An wen geht das Vermächtnis, wenn der Vermächtnisnehmer vor dem Erblasser stirbt?
Wenn der Vermächtnisnehmer vorverstirbt, dann entfällt das Vermächtnis. Wenn das nicht passieren soll, dann muss der Erblasser Ersatzvermächtnisnehmer benennen.
Wann muss das Vermächtnis ausgehändigt oder ausgezahlt werden?
Der Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses entsteht mit dem Zeitpunkt des Erbfalls, es sei denn, es ist eine andere Frist im Testament geregelt. Der Erbe muss das Vermächtnis also zügig erfüllen. Der Anspruch auf ein Vermächtnis verjährt in der Regel nach drei Jahren (Kalenderverjährung).
Wie wird ein Vermächtnis besteuert?
Vermächtnisse werden genauso besteuert wie Erbschaften. Erbe und Vermächtnisse sind Erwerbe von Todes wegen. Für alle gelten die im Erbschaftsteuerrecht festgelegten Freibeträge und Steuersätze.
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