Was unterscheidet Grenzgänger und Wochenaufenthalter?
Angestellte oder Selbstständige, die in der Schweiz arbeiten, aber in Deutschland wohnen, werden als Grenzgänger bezeichnet. Typischerweise pendeln Grenzgänger an jedem Arbeitstag über die Grenze zur Arbeit und auch wieder nach Hause. Bleiben Grenzgänger häufiger als einen Tag pro Woche im Homeoffice, kann dies Auswirkungen auf ihren Status haben. Denn die Mindestvoraussetzung ist es, einmal pro Woche an den Wohnsitz in Deutschland zurückzukehren. Wer während der Woche am Arbeitsort in der Schweiz übernachtet und nur an den Wochenenden an den Wohnsitz in Deutschland zurückkehrt, gilt als Wochenaufenthalter oder Wochengrenzgänger. Beide brauchen die Grenzgänger-Bewilligung G, auch die Wahl der Krankenversicherung ist unabhängig davon. Die Einstufung hat jedoch große Auswirkungen auf die Steuerpflicht. Lesen Sie mehr dazu in unserem Leitfaden "In der Schweiz arbeiten, in Deutschland leben".
Newsletter abonnieren
Wie können Sie effizient sparen, günstig Geld anlegen und ausreichend fürs Alter vorsorgen? Informieren Sie sich mit unserem kostenfreien Newsletter.