Für wen ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ratsam?
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist ratsam, zum Beispiel
- um Erben und Vermächtnisnehmern zeitnah eine ausgewogene Lösung zu präsentieren,
- um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden,
- wenn Immobilien, Lebensversicherungen oder Beteiligungen vorhanden sind,
- bei wirtschaftlich unerfahrenen oder minderjährigen Erben,
- bei kinderlosen Paaren oder Alleinstehenden oder
- bei einer Stiftungsgründung.
Ein Testamentsvollstrecker unterstützt, wenn bei der Erbteilung unerwartete Entwicklungen auftreten, zum Beispiel wenn es um viel Geld, mündliche Zusicherungen, Gegenstände von hohem emotionalem Wert oder die Verwendung des Elternhauses geht. Alles Wichtige dazu lesen Sie im Merkblatt "Testament schreiben".