Wie wird die Erbteilung durchgeführt?
Im Rahmen der Erbteilung – auch Erbauseinandersetzung genannt – unterstützen wir die Hinterbliebenen, den Willen des Erblassers umzusetzen. Das geht nicht immer unproblematisch vonstatten: Nicht selten sind sich Erben uneinig, zum Beispiel über die Auslegung des Testaments, die Verwendung des Elternhauses oder den Wert bestimmter Wertgegenstände. Konflikte können die Erbteilung jahrelang verzögern. Das gefährdet den Wert des Nachlasses und erschwert die Bewirtschaftung des Nachlasses, insbesondere wenn dieser Mietimmobilien oder Wertpapiere enthält. Als externe Berater erarbeiten wir Pläne für die Erbaufteilung und vermitteln unter den Erben. Damit tragen wir maßgeblich dazu bei, zügig Lösungen zu finden, die für alle Erben tragbar sind.
Das Merkblatt "Erbschaft – was nun?" zeigt Ihnen die Schritte der Erbabwicklung: Erfahren Sie, welche Fristen Sie einhalten müssen, wie Sie bei Konflikten Lösungen finden, ob Sie Erbschaftsteuer bezahlen müssen und wie Sie ihr Vermögen nach einer Erbschaft neu strukturieren.