Im Ruhestand freiwillig gesetzlich krankenversichert
Freiwillig gesetzlich krankenversichert sind Rentnerinnen und Rentner, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllen. Sie können sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern.
Freiwillig gesetzlich krankenversichert können zum Beispiel Unternehmer oder Freiberufler sein, die keine oder als Frührentner noch keine gesetzliche Altersrente beziehen. Dies gilt ebenso für Rentnerinnen und Rentner, die die Vorversicherungszeit nicht erfüllen. Das bedeutet, dass sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens weniger als 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert waren.
Freiwillig gesetzlich krankenversichert als erwerbstätiger Rentner
Auch gesetzlich krankenversicherte Rentner, die eigentlich die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen, aber noch eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausüben, gelten als freiwillig versicherte Rentner. Eine selbstständige Tätigkeit gilt dann als hauptberuflich, wenn sie mindestens 20 Stunden Wochenstunden ausgeübt wird und wenn die Einnahmen hieraus die Haupteinnahmequelle darstellen.
Hinsichtlich der Beitragshöhe sind freiwillig Versicherte benachteiligt. Anders als Pflichtversicherte müssen sie auf alle Einkünfte Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlen, also auf Renten wie auf Miet- und Kapitalerträge. Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner hingegen müssen auf die gesetzliche Rente nur einen Eigenanteil von 7,3 Prozent zahlen (zzgl. Zusatzbeitrag).
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 62.100 Euro pro Jahr (Stand 2024). Für hauptberuflich Selbstständige gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.178,33 Euro pro Monat (Stand 2024).
Beitragssätze für gesetzlich Krankenversicherte
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent gilt für Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten, Riester-Renten und Renten aus Versorgungswerken. Bei Miet- und Kapitalerträgen und Privatrenten gilt ein ermäßigter Beitragssatz, der 0,6 Prozentpunkte niedriger ist.
Lese-Tipp: Alles Wichtige zur Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand lesen Sie im Artikel "Krankenversicherung für Rentner: Beiträge und Voraussetzungen".
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