Steuern

Einkommenssteuer von Verheirateten: Splittingtabelle 2024

Für Verheiratete gilt in Deutschland bei der Einkommenssteuer der Splittingtarif, wenn das Ehepaar zusammen veranlagt wird. Die Splittingtabelle zeigt, wie viel Einkommenssteuer und Solidaritätsbeitrag Ehepaare für 2024 bezahlen müssen und wie hoch ihr Durchschnitts- und Grenzsteuersatz 2024 ist.

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Beim Solidaritätszuschlag lag die Freigrenze für Verheiratete 2024 bei 36.260 Euro. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Einkommenssteuer wird nur erhoben, wenn die Einkommenssteuer von Ehepaaren über der Freigrenze liegt. Das ist bei Verheirateten der Fall, deren zu versteuerndes Einkommen 2024 höher war als 136.824 Euro. Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 160.000 Euro müssen Verheiratete 45.994 Euro Einkommenssteuer und 1.158 Euro Solidaritätszuschlag bezahlen.

Das Ehegattensplitting funktioniert folgendermaßen: Es wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner ermittelt und halbiert (gesplittet). Die Einkommenssteuer wird für das halbierte Einkommen berechnet und dann verdoppelt. Das Ehegattensplitting gilt für Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften, die zusammen veranlagt werden.

Der Grundfreibetrag bleibt steuerfrei. Der Grundfreibetrag für Verheiratete betrug 2024 23.568 Euro. 

Tipp: Möchten Sie wissen, wie viel Einkommenssteuer Ledige und Verheiratete 2025 bezahlen? Das erfahren Sie in der Grundtabelle 2025 bzw. der in der Splittingtabelle 2025.

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