Freiwillige Mehrzahlungen in die Ärzteversorgung
Ärzte können ihre Anwartschaften bei der Ärzteversorgung erhöhen, indem sie zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen freiwillige Mehrzahlungen leisten.
Freiwillige Mehrzahlungen lohnen sich, wenn man sie steuerlich geltend machen kann. Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen können bis zu einem Betrag von 27.565 Euro pro Jahr getätigt werden, bei Verheirateten sind es 55.130 Euro (Stand 2024).
Die Beiträge können vollumfänglich als Sonderausgabe für Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Wird dieser Betrag nicht ausgeschöpft, kann man mit Mehrzahlungen seine Anwartschaften erhöhen.
Die Rentenansprüche sind steuerpflichtig
Doch zunächst sollten Ärzte und Zahnärzte ermitteln, wie ihre Steuersituation im Ruhestand aussehen wird. Die zusätzlich erworbenen Rentenansprüche unterliegen der Einkommensteuer. Ob sich dies lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab.
Ruhestandsplanung mit mehreren Säulen
Die Ärzteversorgung ist zwar insgesamt leistungsstärker als die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings sollten auch Ärzte und Zahnärzte die Finanzierung ihres Ruhestandes auf mehrere Standbeine abstützen.
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Besser mit Geldanlagen Vermögen ansparen
Mit Fondssparplänen oder Geldanlagen in Eigenregie, zum Beispiel beim kostengünstigen Sparen mit ETFs, gestaltet sich der Vermögensaufbau für den Ruhestand besonders vorteilhaft. Das Sparen ist sehr flexibel, weil die Höhe des Sparbeitrags jederzeit angepasst werden kann und das Kapital jederzeit zur Verfügung steht.
Mit der Basisrente (Rüruprente) profitiert man bei der Altersvorsorge von großen Steuervorteilen. Die kostengünstige Basisrente mit ETFs beim VZ VermögensZentrums ist eine Kombination von Altersvorsorge, Versicherungsschutz und ertragsstarken ETF-Anlagen. In der Ansparphase profitieren Sie von doppelten Steuervorteilen und zum Renteneintritt wird das Depotguthaben in eine lebenslange Rente umgewandelt.
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