Erben & Vererben

Testamentsvollstrecker: Das sollten Sie wissen

Ein Testamentsvollstrecker setzt das Testament nach den Vorstellungen des Erblassers um und ist für Erben eine wertvolle Unterstützung. Denn die Erbteilung ist eine anspruchsvolle Aufgabe – selbst wenn der Nachlass in einem Testament oder Erbvertrag geregelt ist. Erblasser können in ihrem letzten Willen einen Testamentsvollstrecker bestimmen.

Dr. Tatjana Rosendorfer
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
25. Oktober 2024

Viele Menschen hinterlassen ihren Angehörigen neben Bargeld auch Immobilien, Wertpapiere oder Firmenbeteiligungen. Oft können sich die Erben nicht über die Aufteilung oder die Verwendung des Nachlasses einigen oder sind mit der Abwicklung überfordert. Dann dauert es meist sehr lange, bis die Erbteilung abgeschlossen ist. Als Erblasser können Sie vorbeugen, indem Sie einen Testamentsvollstrecker mit dieser Aufgabe betrauen.

Welche Funktionen hat ein Testamentsvollstrecker?

Die Abwicklung des Nachlasses kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein, selbst wenn Sie als Erblasser alles im Testament oder Erbvertrag geregelt haben. Es besteht die Gefahr, dass die Verwaltung des Erbes vernachlässigt wird. Ein Testamentsvollstrecker setzt Ihren letzten Willen um. Er sorgt dafür, dass Ihr Nachlass rasch und in Ihrem Sinne aufgeteilt wird.

Während der Erbteilung kümmert er sich um die Nachlassverwaltung, insbesondere um Wertpapiere und Immobilien. Durch die professionelle Unterstützung können die Erben viel Geld sparen.

Darüber hinaus stellt der Testamentsvollstrecker emotional eine nicht zu unterschätzende Entlastung für die Erben dar. Diese betrauern den Verlust des Angehörigen und sind froh, sich in dieser Phase nicht um diverse, für sie neue und oft terminlich drängende Angelegenheiten kümmern zu müssen. 

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Unmittelbar nach dem Tod eines Familienmitglieds erledigt ein Testamentsvollstrecker die vielen plötzlichen Aufgaben, die sich nicht aufschieben lassen. Rechnungen sind zu begleichen und Wertpapiere kontinuierlich zu verwalten. Und oft hat nicht einmal der überlebende Ehepartner überhaupt einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Erblassers.

Kommt es zu Erbstreitigkeiten, übernimmt der Testamentsvollstrecker die sehr wichtige Funktion des Mediators. Als Unparteiischer vermittelt er zwischen den Erben und sucht nach kompromissfähigen Lösungen, um die Erbteilung zügig abzuschließen.

Wichtig: Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass so, wie es der Erblasser im Testament oder Erbvertrag festgelegt hat. Er kennt die Ziele und Anordnungen des Verstorbenen genau. Deshalb kann er den Hinterbliebenen administrative Aufgaben abnehmen, sie bei ungewohnten Entscheidungen beraten, die Erbteilung rasch abwickeln und die Erbengemeinschaft auflösen.

In welchen Fällen ist ein Testamentsvollstrecker sinnvoll?

Einen Testamentsvollstrecker einsetzen, ist vor allem empfehlenswert bei komplexen Vermögens- oder Familienverhältnissen oder wenn die Möglichkeit besteht, dass die Erben den letzten Willen des Erblassers missachten oder es darüber zum Streit kommt. Dringend angeraten ist der Einsatz eines Testamentsvollstreckers bei kinderlosen Paaren oder einem größeren Nachlass mit Immobilien oder einer Firma.

Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist in vielen Fällen ratsam, zum Beispiel

  • um den Erben und Vermächtnisnehmern zeitnah eine ausgewogene Lösung zu präsentieren,
  • um Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden, 
  • wenn Immobilien, Lebensversicherungen oder Beteiligungen vorhanden sind,
  • bei wirtschaftlich unerfahrenen oder minderjährigen Erben,
  • bei kinderlosen Paaren oder Einzelpersonen,
  • bei einer Stiftungsgründung.

Ein Testamentsvollstrecker empfiehlt sich vor allem, um Erben in fachlichen und organisatorischen Fragen zu unterstützen. Nicht selten treten bei der Erbteilung unerwartete Entwicklungen auf, insbesondere wenn es um viel Geld, mündliche Zusicherungen, Gegenstände von hohem emotionalem Wert oder die Verwendung des Elternhauses geht.

Video: "Testamentsvollstrecker – das sollten Sie wissen"

Welche Aufgaben übernimmt der Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker sichert und erfasst die Vermögenswerte und erstellt das Nachlassverzeichnis. Er kümmert sich um Belange des Alltags, wie die Kündigung von Verträgen, die Auflösung des Haushalts, die Korrespondenz mit Banken sowie die Begleichung von Verbindlichkeiten. Er erstellt die Erbschaftsteuererklärung und stellt die Zahlung der Erbschaftsteuer sicher.

Eine wichtige Aufgabe besteht in der Erbauseinandersetzung. Der Testamentsvollstrecker erarbeitet nach dem Willen des Erblassers einen Plan, den er mit den Erben abstimmt, und erfüllt Vermächtnisse und Auflagen. Während der Erbauseinandersetzung verwaltet er das Nachlassvermögen. Damit leistet er wertvolle Dienste, den Wert des Vermögens zu erhalten und zu vermehren.

Wie unterstützt ein Testamentsvollstrecker meine Erben?

Ein Testamentsvollstrecker entlastet die Erben von administrativen Aufgaben und kümmert sich um alle finanziellen Belange. Er sorgt dafür, dass der Nachlass optimal verwaltet und im Sinne des Erblassers geteilt wird. Er kümmert sich zum Beispiel darum, offene Rechnungen zu bezahlen oder Wertpapier-Depots zu verwalten.

Gleichzeitig bereitet der Testamentsvollstrecker die Erbteilung vor und führt sie durch. Dazu lässt er im Nachlass enthaltene Immobilien bewerten, stellt das Nachlassvermögen fest und macht einen Teilungsvorschlag, gestützt auf den Anordnungen des Erblassers. Sollte es darüber unter den Erben zu Streitigkeiten kommen, kann er als neutraler Dritter vermitteln und mit ihnen kompromissfähige Lösungen finden. So kann er verhindern, dass sich die Erbteilung verzögert.

Wer eignet sich als Testamentsvollstrecker?

Die Entscheidung, wen man mit der Testamentsvollstreckung beauftragen sollte, will gut überlegt sein. Grundsätzlich kann man jede beliebige Person oder Institution als Testamentsvollstrecker einsetzen – auch einen der Erben. Jeder Erbe hat allerdings ein Eigeninteresse. In der Regel fehlt ihnen auch das fachliche Wissen, das vor allem bei komplexen Familien- und Vermögensverhältnissen notwendig ist. 

Erbe und Testamentsvollstrecker in einer Person?

Manche Erblasser wählen deshalb lieber einen nahen Verwandten oder Freund, der selbst nicht Erbe ist. Wenn es Unstimmigkeiten gibt, kann seine Nähe zu einzelnen Familienangehörigen allerdings zum Problem werden, und eine neutrale Beratung ist nicht möglich. Auch sollte man die Möglichkeit bedenken, dass man die Person überlebt, die man als Testamentsvollstrecker vorgesehen hat. In diesem Fall wären die Erben bei der Erbteilung dann doch auf sich allein gestellt.

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Ein Testamentsvollstrecker muss sich im Erbrecht sowie mit Geldanlagen, Steuern, Immobilien und Versicherungen auskennen. Außerdem sollte er von allen Erben akzeptiert werden und gleichzeitig unabhängig bleiben. Damit wird die Neutralität gewahrt, und die Erben haben jemanden, der Lösungen vorschlägt, die für alle tragfähig sind.

 

Die beste Wahl ist in der Regel eine unabhängige Institution, die über das notwendige Fachwissen und über Erfahrungen in erbrechtlichen Angelegenheiten verfügt. Optimal ist es, wenn diese die finanziellen Verhältnisse des Erblassers bereits gut kennt. Dafür lohnen sich auch die anfallenden Kosten (siehe nächstes Kapitel). 

Tipp: Setzen Sie am besten bereits im Testament oder Erbvertrag einen geeigneter Testamentsvollstrecker ein. Er kann sich umgehend um die Erbteilung kümmern und die Erben entlasten.

Was kostet die Testamentsvollstreckung?

Ein Testamentsvollstrecker hat nach dem Gesetz Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§ 2221 BGB). Damit das Erbe nicht unnötig geschmälert wird, die Testamentsvollstreckung aber durch qualifizierte Personen sichergestellt werden kann, hat der Deutsche Notarverein Empfehlungen für die Vergütung in der sogenannten „Neuen Rheinischen Tabelle“ festgelegt. Danach orientiert sich die Vergütung des Testamentsvollstreckers am Bruttowert des Nachlassvermögens: Je nach Höhe des Vermögens beträgt die Vergütung 1,5 bis 4 Prozent des Nachlassvermögens. Fairer aber sind Stundenhonorare, die sich nach der aufgewendeten Zeit richten.

Erweist sich die Testamentsvollstreckung als besonders aufwendig, können Aufschläge hinzukommen, die ebenfalls in der „Neuen Rheinischen Tabelle“ geregelt sind. Um Klarheit über die Kostenübernahme zu schaffen, sollte der Erblasser bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung die Vergütung im Testament festlegen.

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Weitere Informationen

Die Nachlass-Expertinnen und Experten des VZ unterstützen Erblasser bei der Nachlassplanung. Und als Testamentsvollstrecker sorgen wir dafür, dass Ihr Nachlass so verwaltet und aufgeteilt wird, wie Sie es in Ihrem letzten Willen festgelegt haben. 

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder vereinbaren Sie ein kostenfreies Gespräch im VZ in Ihrer Nähe.

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