Steuern: Was Sie bis zum Jahresende tun sollten
Haben Sie für das vergangene Steuerjahr wirklich das beste herausgeholt? Prüfen Sie, was Sie dieses Jahr besser machen können. Wer die verbleibende Zeit des Jahres nutzt, kann mit den richtigen Maßnahmen die Steuerlast für 2024 drücken.
Wenn Sie 2024 Steuern sparen möchten, sollten Sie jetzt aktiv werden und anstehende Ausgaben sinnvoll planen. Das Jahr hat zwar noch einige Wochen, doch manches kann länger dauern, als einem lieb ist; zum Beispiel Arzttermine, Angebote von Handwerkern oder einen Platz in der gewünschten Fortbildung zu bekommen. Bestimmte Ausgaben können nämlich von der Steuer abgesetzt werden.
Jetzt Steuersparpotenzial ermitteln
Sammeln Sie die Rechnungen und Belege des laufenden Jahres. Sortieren Sie diese nach Kategorien wie Werbungskosten (z.B. für das Homeoffice), Altersvorsorge, Gesundheitskosten, Kinderbetreuung, Bauarbeiten und Aus- und Weiterbildung. Prüfen Sie für jeden Bereich, wie viel Steuersparpotenzial noch besteht, und finden Sie sinnvolle Möglichkeiten, dieses optimal auszuschöpfen.
Besonders viel Steuern lassen sich in diesen Bereichen sparen:
Altersvorsorge
2024 können Beiträge bis zu 27.565 Euro von der Steuer abgesetzt werden (Ehepaare das Doppelte), zum Beispiel Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung, in berufsständische Versorgungswerke und in die Basisrente (Rüruprente). Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind bis zu 7.248 Euro möglich.
Außergewöhnliche Belastungen
Dazu zählen zum Beispiel Gesundheitskosten, Unterhalt oder Pflegeheimkosten, auch für die Eltern. Die zumutbare Eigenbelastung liegt zwischen einem Prozent (bei Paaren mit drei oder mehr Kindern) und sieben Prozent (bei Singles ohne Kinder) des Bruttojahreseinkommens. Darüberliegende Ausgaben sind steuerlich absetzbar. Wird die Grenze erreicht, sollten geplante Ausgaben gezielt getätigt werden, zum Beispiel für Brillen, Zahnersatz, Krankengymnastik, Fahrtkosten oder Vorauszahlung in die private Krankenversicherung.
Dienstleistungen
Ausgaben für Haushaltshilfen, Pflegepersonal und Kinderbetreuung können zu 20 Prozent angesetzt werden (bis zu 4.000 Euro pro Jahr, bei Minijobbern 510 Euro pro Jahr). Gleiches gilt für Handwerkerdienste (bis 1.200 Euro pro Jahr).
Sofortabschreibungen und Spenden
Anschaffungen unter 800 Euro (inkl. Mehrwertsteuer 952 Euro) können vollständig abgesetzt werden. Spenden können in Höhe von bis zu 20 Prozent der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden.
Entscheidend ist der Zahlungszeitpunkt. Für Maßnahmen, die erst 2025 stattfinden, können Sie 2024 eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung leisten. Sind bestimmte Kategorien bereits ausgeschöpft, lohnt es sich, Maßnahmen ins nächste Jahr zu verschieben – oder zu vereinbaren, die Rechnung erst Anfang Januar zu begleichen. Wichtig ist, dass die Bezahlung elektronisch oder per Überweisung getätigt wird. Barzahlung gegen Quittung akzeptiert das Finanzamt nicht.
Weitere Informationen
Stehen bei Ihnen Veränderungen an, die sich auf Ihre Steuer auswirken? Wenn Sie 2024 planen zu heiraten, gilt der Splittingvorteil für das gesamte Jahr. Gehen Sie 2025 in Rente? Dann können sich Ausgaben 2024 stärker steuermindernd auswirken, während zusätzliche Einnahmen (wie eine Abfindung oder ein Firmenverkauf) ins Folgejahr verschoben werden sollten. Sprechen Sie rechtzeitig mit uns: Die erfahrenen Expertinnen und Experten des VZ beraten sie unabhängig in allen Fragen zum Ruhestand, zu Geldanlagen, zur Altersvorsorge, zur Nachlassplanung und zu Immobilien.
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder vereinbaren Sie ein kostenfreies, erstes Beratungsgespräch im VZ in Ihrer Nähe.
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