Neues bei Altersvorsorge und Steuern: Wie Sie 2025 am besten vorgehen
Dieses Jahr gibt es zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Lesen Sie, wie viel Steuern Sie in diesem Jahr sparen können und wie Sie Ihre Altersvorsorge verbessern.

Zum 1. Januar 2025 sind viele Änderungen in Kraft getreten – im Großen wie im Kleinen. Die Deutsche Post hat die Gebühren erhöht; das Porto für Postkarten und Standardbriefe kostet statt bisher 70 Cent bzw. 85 Cent neu 95 Cent. Der Personalausweis wird neu per Post zugestellt und kostet damit 37 Euro plus 15 Euro Versand, also insgesamt 52 Euro.
Energie und Mobilität werden teurer
Für das Deutschlandticket wird 2025 statt 49 Euro neu 58 Euro verlangt. Ein höherer CO2-Preis verteuert Benzin und Diesel, Heizöl und Erdgas. Die Abgabe pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid ist von bisher 45 auf 55 Euro gestiegen. Der ADAC hat ausgerechnet, dass der Preis für einen Liter Benzin 2025 um 15,7 Cent steigen dürfte und für einen Liter Diesel um 17,3 Cent. Bei Autoversicherungen könnte die Teilkasko acht Prozent teurer werden und die Vollkasko bis zwölf Prozent.
Damit nicht genug: Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen sind 2025 0,8 Prozentpunkte höher als 2024 – statt durchschnittlich 1,7 Prozent nun 2,5 Prozent. Das lässt die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung im Schnitt auf 17,1 Prozent steigen. Und: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sollen Schätzungen zufolge sogar um 18 Prozent steigen! Auch die Pflegeversicherung ist teurer geworden: 2025 steigen die Beiträge um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent, bei Kinderlosen auf 4,2 Prozent.
Langfristig lässt sich jedoch an den richtigen Stellen einiges sparen – zum Beispiel indem man smart für das Alter vorsorgt, sein Vermögen richtig anlegt und die geförderten Angebote vollumfänglich ausschöpft.
Bei der Altersvorsorge erhebliche Steuervorteile ausschöpfen
Rentenbeiträge kann man in erheblichem Umfang von der Steuer absetzen. Das gilt für Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, in berufsständische Versorgungseinrichtungen, in die betriebliche Altersversorgung und in die Basisrente (Rüruprente).
Die Basisrente lohnt sich insbesondere für Unternehmer, Selbstständige, Führungskräfte und angestellte Gutverdiener, denn je nach individueller Situation können sie steuerbegünstigt viel mehr einzahlen als in die betriebliche Altersversorgung (siehe Tabelle).
Tipp: Je nach Anbieter der Basisrente fließen die Beiträge häufig in klassische oder fondsgebundene Versicherungsverträge. Dabei fallen häufig hohe Provisionen und Produktkosten an. Viel günstiger ist die Umsetzung mit ETFs. Wertpapiere haben ein höheres Renditepotenzial, unterliegen aber Wertschwankungen, Verlustrisiken und ggf. Fremdwährungsrisiken.
Die Kapitalerträge des Wertpapierdepots, mit dem das Alterskapital angespart wird, sind abgeltungssteuerfrei. Zum Renteneintritt wird das Depotguthaben in eine lebenslange Rente umgewandelt. Die Rentenzahlungen unterliegen der Einkommenssteuer, jedoch ist der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist deutlich niedriger als in der Erwerbsphase.
Home-Office-Pauschale bleibt 2025 erhalten
Die Home-Office-Pauschale von 6 Euro pro Tag kann für bis zu 210 Home-Office-Tage geltend gemacht werden. Damit können bis zu 1.260 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden. Die Home-Office-Pauschale gilt für Unternehmer, Freiberufler und Angestellte, die zeitweilig von zu Hause arbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.
Rentner dürfen beliebig viel verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Das gilt seit 2023 auch für Frührentner. In den Jahren davor galt für Frührentner eine Einkommensgrenze zwischen 6.300 und 46.060 Euro pro Jahr. Lediglich bei der Erwerbsminderungsrente gilt 2025 eine Einkommensgrenze von 19.661,25, bei teilweiser Erwerbsminderung von 39.322,50 Euro.
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Freibeträge 2025 im Überblick
Der Grundfreibetrag für Ledige beträgt 2025 12.096 Euro. Für Ehepaare ist er mit 24.192 Euro doppelt so hoch. Genauso hoch ist 2025 der Unterhaltshöchstbetrag, also der Abzug von Geld- und Sachleistungen als außergewöhnliche Belastungen. Wer Unterhalt zum Beispiel an seine Kinder oder pflegebedürftige Eltern zahlt oder ihnen etwas zukommen lässt, kann 2025 also bis zu 12.096 Euro als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Wer Unterhalt an seinen Ex-Ehepartner zahlt, kann 2025 bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abziehen. Der Ex-Ehepartner muss dem aber zustimmen und den Unterhalt als Einkommen versteuern.
Weitere Freibeträge für 2025:
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro. Bis zu dieser Höhe können Werbungskosten ohne Belege pauschal geltend gemacht werden.
- Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Jahr, für Verheiratete 2.000 Euro.
- Der Kinderfreibetrag ist gestiegen: 2025 beträgt er 3.336 Euro für Alleinerziehende und 6.672 Euro für Verheiratete. Darüber hinaus gilt ein Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 Euro für Alleinerziehende und 2.928 Euro für Verheiratete. In Summe betragen die Freibeträge für Kinder 2025 9.600 Euro bei Verheirateten und 4.800 Euro für Alleinerziehende.
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 Euro. Für jedes weitere Kind steigt er um 240 Euro.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen 2025
Auch gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Beitragsbemessungsgrenzen (BBG). Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung beträgt bundeseinheitlich 5.512,50 Euro pro Monat oder 66.150 Euro pro Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wurde von 69.300 Euro (2024) auf 73.800 Euro (2025) angehoben.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2025 bundesweit bei 8.050 Euro pro Monat (96.600 Euro pro Jahr). 2024 betrug sie in den alten Bundesländern 7.550 Euro pro Monat (90.600 Euro pro Jahr) und in den neuen Bundesländern 7.450 Euro pro Monat (89.400 Euro pro Jahr).
In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt diese Einkommensgrenze 2025 bundesweit 9.900 Euro pro Monat (118.800 Euro pro Jahr). 2024 betrug sie in den alten Bundesländern 9.300 Euro pro Monat (111.600 Euro pro Jahr) und in den neuen Bundesländern 9.200 Euro (110.400 Euro pro Jahr).
Wichtig: Wer mehr verdient, sollte daran denken, die Differenz mit der privaten Altersvorsorge abzusichern. Unterstützung dabei erhalten Sie von unabhängigen Beraterinnen und Beratern.
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