Neues bei Altersvorsorge und Steuern: Wie Sie 2024 am besten vorgehen
Der Jahreswechsel hat zahlreiche Neuerungen für Verbraucher gebracht. Lesen Sie, wie viel Steuern Sie sparen können und wie Sie Ihre Altersvorsorge verbessern.
Im neuen Jahr ist erneut vieles teurer, vor allem Energie. Am 1. Januar 2024 sind die Gas- und die Strompreisbremse ausgelaufen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dadurch für Gas, Strom und Fernwärme tiefer in die Tasche greifen.
Weitere Kostentreiber: Für Gas und Fernwärme, sowie für Restaurantbesuche, gilt seit Jahresbeginn wieder der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuersatz von 19 Prozent (statt 7 Prozent). Ein höherer CO2-Preis (Abgabe pro Tonne ausgestoßenem CO2) verteuert Benzin und Diesel, Heizöl und Erdgas.
Damit nicht genug: Höhere Zusatzbeiträge lassen die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse im Schnitt auf 16,3 Prozent steigen. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sollen Schätzungen zufolge sogar um 7 Prozent steigen.
Langfristig lässt sich jedoch an den richtigen Stellen einiges sparen – zum Beispiel indem man smart für das Alter vorsorgt, sein Vermögen richtig anlegt und die geförderten Angebote vollumfänglich ausschöpft.
Wie können Sie effizient sparen, günstig Geld anlegen und ausreichend fürs Alter vorsorgen?
Bei der Altersvorsorge erhebliche Steuervorteile ausschöpfen
Rentenbeiträge kann man in erheblichem Umfang von der Steuer absetzen. Das gilt für Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, in berufsständische Versorgungseinrichtungen, in die betriebliche Altersversorgung und in die Basisrente (Rüruprente).
Die Basisrente lohnt sich insbesondere für Unternehmer, Selbstständige, Führungskräfte und angestellte Gutverdiener, denn je nach individueller Situation können sie steuerbegünstigt viel mehr einzahlen als in die betriebliche Altersversorgung (siehe Tabelle).
Tipp: Je nach Anbieter der Basisrente fließen die Beiträge häufig in klassische oder fondsgebundene Versicherungsverträge. Dabei fallen häufig hohe Provisionen und Produktkosten an. Viel günstiger ist die Umsetzung mit ETFs. Wertpapiere haben ein höheres Renditepotenzial, unterliegen aber Wertschwankungen, Verlustrisiken und ggf. Fremdwährungsrisiken.
Die Kapitalerträge des Wertpapierdepots, mit dem das Alterskapital angespart wird, sind abgeltungssteuerfrei. Zum Renteneintritt wird das Depotguthaben in eine lebenslange Rente umgewandelt. Die Rentenzahlungen unterliegen der Einkommensteuer, jedoch ist der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist deutlich niedriger als in der Erwerbsphase.
Home-Office-Pauschale bleibt 2024 erhalten
Die Home-Office-Pauschale von 6 Euro pro Tag kann auch 2024 für bis zu 210 Home-Office-Tage geltend gemacht werden. Damit können bis zu 1.260 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden. Die Home-Office-Pauschale gilt für Unternehmer, Freiberufler und Angestellte, die zeitweilig von zu Hause arbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.
Steuerfreier Inflationsausgleich vom Arbeitgeber
2024 können Unternehmen ihren Angestellten über das Gehalt hinaus steuer- und sozialversicherungsfreie Zusatzzahlungen gewähren. Die Höchstgrenze für diese sogenannte Inflationsausgleichsprämie beträgt insgesamt 3.000 Euro.
Rentner und seit 2023 auch Frührentner dürfen beliebig viel verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. In den Jahren davor galt für Frührentner eine Einkommensgrenze zwischen 6.300 und 46.060 Euro pro Jahr. Lediglich bei der Erwerbsminderungsrente gilt 2024 eine Einkommensgrenze von neu 18.558,75 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung von 37.117,50 Euro.
Freibeträge 2024 im Überblick
Der Grundfreibetrag für Ledige steigt von 10.908 Euro (2023) auf 11.604 Euro, möglicherweise sogar auf 11.784 Euro. Für Ehepaare ist der Grundfreibetrag doppelt so hoch. Genauso hoch ist der Unterhaltshöchstbetrag, also der Abzug von Geld- und Sachleistungen als außergewöhnliche Belastungen. Wer Unterhalt an seine Kinder, Ex-Partner oder pflegebedürftige Eltern zahlt oder ihnen etwas zukommen lässt, kann 2024 bis zu 11.604 bzw. 11.784 Euro als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Weitere Freibeträge:
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro. Bis zu dieser Höhe können Werbungskosten ohne Belege pauschal geltend gemacht werden.
- Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Jahr, für Verheiratete 2.000 Euro.
- Der Kinderfreibetrag steigt von 6.024 Euro (3.012 Euro je Elternteil, 2023) auf 6.384 Euro (3.192 Euro je Elternteil, 2024). Möglicherweise wird der Kinderfreibetrag 2024 sogar auf 6.612 Euro angehoben. Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil).
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 Euro. Für jedes weitere Kind steigt er um 240 Euro.
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Höhere Beitragsbemessungsgrenzen 2024
Auch gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Beitragsbemessungsgrenzen (BBG). Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt sie bundeseinheitlich 5.175 Euro pro Monat oder 62.100 Euro pro Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird auf 69.300 Euro angehoben.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern um 250 Euro auf 7.550 Euro pro Monat (90.600 Euro pro Jahr) und in den neuen Bundesländern um 350 Euro auf 7.450 Euro pro Monat (89.400 Euro pro Jahr). In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird diese Einkommensgrenze in den alten Bundesländern bei 9.300 Euro pro Monat (111.600 Euro pro Jahr) und in den neuen Bundesländern bei 9.200 Euro (110.400 Euro pro Jahr) liegen.
Wichtig: Wer mehr verdient, sollte daran denken, die Differenz mit der privaten Altersvorsorge abzusichern. Unterstützung dabei erhalten Sie von unabhängigen Beraterinnen und Beratern.
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