Hohe Steuern im Alter müssen Sie nicht einfach hinnehmen
Hohe Steuern belasten die Lebensqualität im Ruhestand. Wer rechtzeitig die richtigen Maßnahmen trifft, hat im Alter mehr Geld zum Leben.
Berufstätige gehen in der Regel davon aus, dass ihre Steuerlast im Ruhestand stark abnehmen wird. Aus einer Reihe von Gründen erweist sich das oft als Illusion: Bei steigenden Renten sinkt der steuerfreie Anteil.
Viele Ruheständler haben zusätzliche Einkünfte, etwa Betriebsrenten, Renten aus privaten Versicherungen, Mieten oder Kapitalerträge. Und schließlich bleiben immer mehr Rentnerinnen und Rentner erwerbstätig.
Alle diese Einkünfte müssen in der Regel versteuert werden. Zum Glück gibt es wirkungsvolle Maßnahmen, um die Steuerbelastung im Alter zu senken.
Gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rente ist (noch) nicht vollständig steuerpflichtig. Wer 2024 in Rente geht, hat einen Freibetrag von 17 Prozent. Bei 30.000 Euro Jahresrente sind das 5.100 Euro, die nicht versteuert werden müssen – und zwar ein Leben lang. Für die folgenden Jahrgänge sinkt der Freibetrag jedes Jahr um einen halben Prozentpunkt. Bei Privatrenten und Leibrenten wird der Ertragsanteil besteuert. Dieser Anteil hängt ab vom Alter bei der Auszahlung der ersten Rente.
Tipp: Bei privaten Lebens- und Rentenversicherungen ist der Spielraum größer: Oft kann man wählen, ob man sich das angesparte Kapital auf einmal auszahlen lässt oder eine lebenslange Rente bezieht. Lassen Sie von unabhängiger Seite berechnen, was für Sie sinnvoller ist. Steuerliche Gesichtspunkte können hier eine wichtige Rolle spielen.
Weitere Einkünfte
Wer im Ruhestand noch Einkünfte erzielt, kann steuerlich einen sogenannten Altersentlastungsbetrag geltend machen. Die Höhe hängt vom Geburtsjahr ab. Wer dieses Jahr 65 wird, kann ab 2025 bis zu 646 Euro pro Jahr von seinem Einkommen abziehen.
Tipp: Entschädigungen für pädagogische Tätigkeiten sind bis 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es eine steuerfreie Pauschale von 840 Euro pro Jahr.
Kapitalerträge
Wenn man einen Freistellungsauftrag einreicht, sind Kapitalerträge bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei (bei Ehepaaren 2.000 Euro). Bei höheren Erträgen führt die Bank 25 Prozent Abgeltungssteuer ab, zzgl. Solidaritätszuschlag.
Tipp: Viele Rentnerinnen und Rentner haben ein geringes Einkommen, darum liegt ihr Steuersatz oft unter 25 Prozent. Wenn Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung wählen, können Sie sich die Differenz erstatten lassen.
Außergewöhnliche Belastungen
Im Ruhestand steigen typischerweise die Ausgaben für Gesundheit oder Pflege. Diese Kosten kann man als außergewöhnliche Belastung geltend machen, sofern sie die "zumutbare Belastung" übersteigen.
Tipp: Denken Sie auch daran, Sonderausgaben abzusetzen. Dazu gehören etwa auch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherung.
Weitere Informationen
Weitere Tipps finden Sie im Merkblatt "Steuern zahlen als Rentner". Individuelle Fragen besprechen Sie am besten in einem Beratungsgespräch in einem VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.
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