Erben & Vererben

Den Nachlass richtig vererben: Vermeiden Sie diese Fehler

Die meisten schieben die Regelung ihres Nachlasses auf die lange Bank. Ohne Testament kann es aber zu Streit kommen oder das Erbe in die falschen Hände geraten. Und auch mit Testament kann es Ärger geben – wenn es falsch geschrieben wurde.

Dr. Tatjana Rosendorfer
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
26. Juli 2024

Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, bestimmt das Gesetz die Erben. Die gesetzliche Erbfolge kann für Familien mit Kindern durchaus gewünscht sein, etwa wenn der Ehepartner und die Kinder erben sollen.

Hat ein Ehepaar jedoch keine Kinder und einer von beiden verstirbt, sieht die Sache anders aus. Dann kann es je nach Situation sinnvoll sein, den Nachlass anders zu regeln. 

Merkblatt

Den Ehepartner absichern: Für Einkünfte sorgen, Nachlass regeln

Das Merkblatt fasst zusammen, welche Aspekte Sie berücksichtigen müssen, um Ihren Ehepartner bestmöglich abzusichern.

Fehler 1: Keine Regelung

Bei kinderlosen Paaren gehören neben dem Ehepartner auch die Eltern bzw. Geschwister des Verstorbenen zu den gesetzlichen Erben. Möchte der hinterbliebene Partner seinen Nachlass lieber einer künftigen Lebensgefährtin oder einem guten Freund zukommen lassen, anstatt dem Schwager oder der Schwiegermutter, muss er dies zu Lebzeiten regeln. Ohne Regelung gehen nicht verwandte Personen nämlich leer aus.

Fehler 2: Ungültiges Testament

Ein Testament kann in Eigenregie oder mithilfe eines Notars verfasst werden. Wichtig ist: Es muss von Hand geschrieben und eigenhändig unterschrieben sein. Dokumente, die am Computer getippt und ausgedruckt werden, sind ungültig. Folge: Ohne gültiges Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge.

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Fehler 3: Ungeeignete Regelung

Viele Ehepaare errichten ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Doch das ist nicht immer eine gute Lösung. Wenn der Nachlass an den länger lebenden Ehepartner geht und erst nach seinem Tod an die Kinder, kann das kumulierte Vermögen eine hohe Erbschaftssteuerzahlung auslösen. Hier ist oft die vorzeitige Aufteilung des Erbes die bessere Wahl. Das Berliner Testament hat außerdem eine starke Bindungswirkung. Das bedeutet, es kann kaum mehr geändert werden, wenn einer der Partner verstirbt. Das gilt selbst dann, wenn sich die Lebensumstände für den hinterbliebenen Ehepartner verändern.

Weitere Informationen

Sie möchten Ihren Nachlass planen und haben Fragen dazu? Die Berater des VZ unterstützen Sie gern. Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Gespräch im VZ in Ihrer Nähe.

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